Karl Nolle, MdL

Dresdner Morgenpost, 30.08.2008

,Sachsen-Sumpf‘: Gericht watscht Staatsregierung ab

Niederlage der Staatsregierung vorm Verfassungsgerichtshof: Der Freistaat muss in der Affäre um geheime Akten des Verfassungsschutzes Unterlagen an den Untersuchungsausschuss herausgeben.
 
LEIPZIG/DRESDEN - Die Regierung dürfe nicht grundsätzlich die Übergabe von Unterlagen an den Ausschuss verweigern und damit dessen Rechte verletzten, hieß es. Gerichtspräsidentin Birgit Munz: „Die parlamentarische Untersuchung liegt im öffentlichen Interesse.“ Allerdings müssen sich die Untersuchungen laut Urteil auf abgeschlossene Vorgänge beschränken. Die geheimen Verfassungsschutzakten („Sachsen-Sumpf“) sollten angebliche Verbindungen von Politik, Justiz und Polizei zur Organisierten Kriminalität belegen. Die Vermutungen erwiesen sich als unhaltbar. Externe Prüfer kamen zu dem Schluss, dass die Akten im Verfassungsschutz bewusst aufgebauscht worden waren.

Der auf Drängen der Opposition eingesetzte Untersuchungsausschuss will unter anderem mögliche Verfehlungen in der Regierung bei der Kontrolle des Geheimdienstes durchleuchten. Ausschussvorsitzender Klaus Bartl (Linksfraktion) sprach nach der Urteilsverkündung von einem bitteren Beigeschmack: „Denn wir haben durch die Weigerung der Regierung ein Jahr Untersuchungszeit verloren.“ Justizminister Geert Mackenroth (CDU) kündigte eine „vertiefte Prüfung“ des Urteils an. FDP und Grüne, aber auch der SPD-Ausschussobmann Karl Nolle begrüßten das Urteil. Nolle sprach von einer „schallenden Ohrfeige für alle vordemokratischen Versuche der CDU, Regierungshandeln parlamentarischer Kontrolle zu entziehen“.
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Karl Nolle im Webseitentest
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