DNN/LVZ, 30.08.2008
Sachsen muss Akten herausgeben
Verfassungsrichter geben Untersuchungsausschuss grünes Licht / Nächste Sitzung am Dienstag
Leipzig. Der Sächsische Verfassungsgerichtshof in Leipzig hat gestern dem Untersuchungsausschuss zur Aktenaffäre grünes Licht gegeben. Die parlamentarische Untersuchung liege im öffentlichen Interesse, urteilten die Richter. Die Regierung müsse angefragte Akten herausgeben. Dienstag tritt das Gremium wieder zusammen.
Die Opposition jubelte, doch auch die Regierung sah sich bestätigt: Nach einem Jahr Streit um den Untersuchungsausschuss zur Aktenaffäre erklärte Sachsens Verfassungsgerichtshof gestern das Landtags-Gremium für rechtens. Der Untersuchungsausschuss sei im Juli 2007 „wirksam eingesetzt“ worden, urteilte das Gericht. Mit der Weigerung, Akten herauszugeben, habe die Regierung Rechte der Abgeordneten verletzt.
Auslöser des Untersuchungsausschusses waren Berichte im Mai 2007 über angebliche korrupte Netzwerke zwischen Behörden-Vertretern und Kriminellen. Über solche Verbindungen war in fragwürdigen Akten des Verfassungsschutzes berichtet worden, die Vorwürfe machten voriges Jahr als „Sachsen-Sumpf“ monatelang Schlagzeilen. Die Regierung unter Ex-Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU) hatte die Akten dazu jedoch einbehalten, weil sie den Ausschuss für verfassungswidrig hielt.
Das Urteil sei nun eine „deftige Ohrfeige“ und „ein Denkzettel, dass man nicht so rüpelhaft mit dem Parlament umgehen kann“, sagte Ausschusschef Klaus Bartl von der Linken. Er erwarte, dass die Akten jetzt in kurzer Frist bereitgestellt würden, auch jene 15 600 fragwürdigen Seiten des Geheimdienstes. Der Rechtsstreit habe den Ausschuss bereits ein Jahr Untersuchungszeit gekostet, kritisierte Bartl. Nun gelte es, sich auf wenige Schwerpunkte zu konzentrieren. Wegen des Wahlkampfes im nächsten Jahr bleibe nur noch bis Mai Zeit für die Aufklärung.
Künftig gehe es weniger um Mutmaßungen zur Organisierten Kriminalität, sondern in erster Linie um die dubiosen Vorgänge beim Verfassungsschutz, räumte Bartl ein. Eine Abteilung habe sich verselbstständigt, die Rechtsaufsicht habe offenbar versagt. Einer leitenden Verfassungsschützerin und einem Leipziger Kripo-Beamten wird vorgeworfen, unbewiesene Gerüchte gesammelt und Akten massiv manipuliert zu haben. Die Staatsanwaltschaft Dresden war den Hinweisen nachgegangen, hatte die Verfahren dann aber eingestellt.
Die Verfassungsrichter erklärten, der Einsetzungsbeschluss des Ausschusses sei ausreichend konkret und auf das Thema begrenzt. Er enthalte keine unzulässig vorweggenommenen Wertungen und greife nicht unzulässig in die Justiz ein, wie es die Regierung behauptet hatte. Allerdings verletzten Teile des Auftrages – wie das Krisenmanagement und die Informationspolitik von Staatskanzlei und Ministerien – den Kernbereich der Eigenverantwortung der Regierung.
Darauf hob auch Justizminister Geert Mackenroth (CDU) ab: Die Regierung habe ihre Pflicht, die Verfassung zu achten, gewissenhaft erfüllt. „Jeder Verfassungsverstoß ist einer zu viel“, sagte Mackenroth – ohne auf die Kritik an der Staatsregierung einzugehen. SPD-Chef Thomas Jurk begrüßte das Urteil. Allerdings habe Klaus Bartl bescheinigt bekommen, dass er einen Ausschuss leiten dürfe, „dem er selbst bereits jede inhaltliche Relevanz abgesprochen hat“.
Die Opposition will dennoch schnell zur Arbeit übergehen. Der Untersuchungsausschuss müsse sich jetzt „auf die politische Verantwortung für das verfassungswidrige Handeln des Verfassungsschutzes“ konzentrieren, sagte FDP-Innenpolitiker Jürgens Martens. Dessen Grünen-Kollege Johannes Lichdi will, „dass wir uns notfalls jede Woche zu einer Sondersitzung treffen, um den von der Staatsregierung verursachten Rückstand wieder aufzuholen“. Die Regierung müsse unverzüglich „alle Scheingefechte unterlassen“.
von Sven Heitkamp