Karl Nolle, MdL

Presseerklärung, 10.06.2002

Stecken Innenstaatssekretär Albrecht Buttolo und die sächsische CDU in einer neuen Amigo-Affäre?

60 Millionen EUR Schadenersatz für von Rechtsaufsicht in den Ruin getriebenen Investor?
 
Eine Treuhand wäscht die andere – oder warum eine Krähe der anderen nicht das Auge aushackt!

Geleugnetes „Geheimreffen“ von Staatssekretär Buttolo, dem Parlamentarischen Geschäftsführer Leroff (CDU) und den Anwälten des Geschädigten, Heribert Kempen, wurde vom Sachsenspiegel am 3.6.02 um 14 Uhr in Pirna verdeckt gefilmt !

NOLLE: 10 Fragen an die Staatsregierung Milbradt

1) Wurden dem Juristischen Dienst im Petitionsausschuss „bereinigte“, unvollständige Akten des Innenministeriums vorgelegt ?

2) Hat der Petitionsausschuss dienstliche Vergehen, Fehlverhalten, Schlampereien sowie Nichteinhalten von Rechts- und Verwaltungsvorschriften in der Sache Penig in einem Zwischenbericht festgestellt?

3) Hat Staatssekretär Buttolo vor dem Petitionsausschuss bewußt gelogen?

4) Ist Butollo selbst belogen oder falsch informiert worden?

5) Hat Staatssekretär Buttolo am 22.10.01 eine Erklärung unterschrieben, in der mitgeteilt wurde, dass keine Veranlassung bestünde in die Angelegenheit „Bauskandal Penig“ einzugreifen.

6) Wurde Hardraht von Brüggen zu Unterschriften unter Schriftstücke verleitet, die er am Ende nicht hätte leisten sollen, nachdem er schon das Parlament belogen hatte?

7) Kam die Anweisung zur Rechtsbeugung und zu den Verfehlungen direkt von Ex-MP Biedenkopf über Georg Brüggen aus der Staatskanzlei ?

8) Wurde auf Sachsenspiegel und Sächsische Zeitung von ganz oben Druck ausgeübt, über die neue Amigoaffäre nicht weiter zu berichten, obwohl alle Informationen vorliegen?

9) Sind Ministerpräsident Georg Milbradt seit Februar 2002, und Innenminister Horst Rasch, Generalsekretär Hermann Winkler über alle Vorgänge seit Wochen umfänglich informiert und trotzdem passiert nichts?

10) Wurden 6 Briefe von Prof. Wolfgang Peitz zur Amigo-Affäre an Prof. Milbradt nicht beantwortet?

Presseerklärung:

Der Landtagsabgeordnete Karl Nolle, SPD-Wirtschaftssprecher, wandte sich heute, nachdem der Sachsenspiegel des MDR am 4. und 5.6.02, die Freie Presse Chemnitz am 6.6.02 und die Chemnitzer Morgenpost am 8.6.02 über die neue Amigo-Affäre der Staatsregierung berichtete, erneut an die Öffentlichkeit.

NOLLE: „Aus einem falsch eingetragenem Wegerecht von 1,10 m Breite entwickelte sich durch jahrelanges unqualifiziertes Verwaltungshandeln und unfähige Fachaufsicht, bis hin zur Rechtsbeugung, ein Schaden für die Stadt Penig in Höhe von ca. 60 Millionen EUR, den nun wohl der Freistaat übernehmen muss.“

NOLLE: „Wir haben hier eine verschworene Partei-Amigo-Allianz vom Bürgermeister Thomas Eulenberger (CDU) in Penig, über die Kommunalaufsicht, Landrat Andreas Schramm (CDU), den Regierungspräsidenten Karl Noltze (CDU), Staatssekretär Albrecht Buttolo (CDU) bis zu den Innenministern Hardraht und Rasch (CDU).

NOLLE: „Sie kontrollieren sich gegenseitig und führen gegenseitig Dienstaufsicht. Sie vertuschen und vernebeln seit Jahren den schwelenden Bauskandal in Penig. Gewaltenteilung und Fachaufsicht wurde so durch Untätigkeit, Fehlverhalten und Unterdrückung von Beweismitteln ad absurdum geführt.“

NOLLE: „Beim Bürgermeister der Stadt Penig und den Instanzen der Fachaufsicht bis hin zum Staatssekretär und Minister liegt bis heute entweder Bösartigkeit oder Unfähigkeit vor, oder beides. Durch diese Verantwortungslosigkeit und Inkompetenz einer Parteiallianz von CDU Amigos wurde ein Investor billigend in den Ruin getrieben, von bürgernaher Verwaltung keine Spur. Übrig blieb blanke Parteimacht.“

NOLLE: „Juristischer Dienst und Petitionsausschuss des Sächsischen Landtages sehen in einem Gutachten und Zwischenbescheid die Fachaufsicht in der Pflicht zur Prüfung der Einhaltung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Da diese Prüfung nicht erfolgte, liegt offensichtlich dienstliches Vergehen bzw. Fehlverhalten und Nichthandeln im Amt bei den zuständigen Stellen bis zum Innenminister vor.“

gez. Karl Nolle, MdL
0173 - 920 98 70


Dokumentation:
1) Freie Presse Chemnitz vom 6.6.02
2) Morgenpost Chemnitz vom 8.6.02
3) Notiz Telefongespräch mit Klaus Leroff, Parl. Geschäftsführer der CDU vom 7.5.02, RA Hulinsky
4) Notiz Telefongespräch mit Klaus Leroff, Parl. Geschäftsführer der CDU vom 7.5.02, Prof. Peitz
5) Notiz über Telefongespräch mit Staatssekretär Albrecht Buttolo (CDU) vom 22.5.02, RA Hulinsky
6) Protokoll über „Geheimgespräch“ im Bürgerbüro des Parlamentarischen Geschäftsführer der CDU-Fraktion im sächsischen Landtag, Herrn Leroff am 3.6.02
7) 6. Brief von Prof. Peitz an Milbradt

Telefonnummern:
Prof. Dr. Peitz 0351/8104544
Henrik Friedrich Ass. Prof. Peitz 0351/8104544
Rechtsanwalt Hulinsky 0375/2713731 - 0172/790 65 73
Heribert Kempen 07734/932931 - 0171/528 85 29
Karl Nolle, MdL 0173 - 921 98 70


1) Freie Presse Chemnitz, 06.06.2002 Peniger Provinz-Affäre wirft ihre Schatten jetzt bis nach Dresden

Ein Kleinkrieg zwischen Bürgermeister und Baulöwe eskaliert - Nun geht es um viele Millionen Schadenersatz - Auf dem Polit-Parkett beginnt das Dröhnen und Taktieren DRESDEN. Zuerst sind es nur ein paar Zentimeter gewesen. Knapp zwei Meter bestenfalls. Es ging um einen Weg in Penig, der zu einem Gehöft führt, und der ein wenig zu schmal ist, als dass Autos passieren könnten. Eine Lappalie, die zu einem Kleinkrieg zwischen Penigs Bürgermeister Thomas Eulenberger (CDU) und dem Baulöwen Heribert Kempen aus Gailingen am Bodensee ausartete. Heute wirft die Provinz-Affäre ihre Schatten bis ins Dresdner Innenministerium und in den sächsischen Landtag.

Seit Monaten ermittelt der Petitionsausschuss in dieser Sache. Diese Woche sollte der abschließende Bericht gegeben werden, dann aber wurde nur Zwischenbilanz gezogen. Die Abgeordnete Ulrike Bretschneider (PDS), die zur Berichterstatterin im Fall Kempen gemacht wurde, übte nachher Kritik am Landratsamt Mittweida. Von dort sei nur eine unvollständige Akte des Vorganges übermittelt worden; wesentliche Schriftstücke würden fehlen.

Unterdrückung von Beweismitteln, wo es doch bloß um einige Zentimeter Weg geht? Im Landratsamt ist man zu keiner Stellungnahme bereit. Was den Fall Kempen angehe, äußere man sich derzeit nicht, lässt eine Sprecherin ausrichten. Tatsächlich geht es längst nicht mehr um Zentimeter. Es geht um Millionen von Euro. Auf mehr als 60 Millionen EUR beziffert ein Zwickauer Steuerberater den Schaden, der im Fall Kempen bislang entstanden ist.

Der schmale Weg war nur der Anfang. Kempen erwarb von der Stadt ein altes Bauerngut. Das wollte er zur Eigentumswohnanlage ausbauen. Als Zufahrt benötigte er ein Wegerecht über ein benachbartes Grundstück. Das wurde ihm durch die Stadtverwerwaltung vertragsgemäß besorgt, jedoch war der Weg nicht breit genug, und die Eintragung rechtlich nicht abgesichert. Besagtes Nachbargrundstück gehört nämlich mehreren Eigentümern, von denen jedoch nur einer seine Zustimmung erteilt hat. Im Gegensatz zur Lesart des Baulöwen sieht es Penigs Bürgermeister Eulenberger genau andersherum: Der Weg reicht aus, die Baulast ist sicher; Punkt. Im Gefolge des Streits, der daraus entstand, ging nicht nur das Bauerngut-Projekt samt weiterer Bauvorhaben den Bach runter, sondern auch Kempens Firma HMK pleite.

Der Schwabe beschuldigt nun die Rechtsaufsichtsbehörden, durch Untätigkeit Beihilfe zur Katastrophe geleistet zu haben: Mittweidas Landrat Andreas Schramm (CDU), den Chemnitzer Regierungspräsidenten Karl Noltze, Innenstaatssekretär Albrecht Buttolo. Kempen: "Die waren informiert und haben zugesehen."
Das sieht der Landtagsabgeordnete Karl Nolle (SPD) ähnlich. Er spricht von einer Allianz aus CDU-Politikern, die sich unprofessionell verhalten haben. "Man hat Fehler gemacht, wollte diese vertuschen, und dabei ist der Schaden immer größer geworden." Dass die Baulast durch die Stadt Penig mangelhaft bestellt worden ist, ist für Nolle offenkundig. Er mag darüber nur den Kopf schütteln: "Ich weiß nicht, ob es umgeschulte Frisöre sind, die dort die Aufsicht führen. Durch deren Fehler stehen dem Freistaat Schadenersatzzahlungen in zweistelliger Millionenhöhe ins Haus."

Um Zentimeter geht es nun nicht mehr. Der simpelste Weg aus dem Dilemma scheint zwar der zu sein, Heribert Kempen das Wegerecht so einzuräumen, wie er es zum Bau seiner Wohnanlage benötigt. Aber der Schwabe sagt nein. "Dieser Zug ist abgefahren. Mein Käufer ist abgesprungen, das Fördermittelprogramm für solche Vorhaben beendet, meine Firma pleite. Was soll ich jetzt noch mit dem Weg?" Kempen will Geld sehen.

Und ausgerechnet jene Dokumente, die belegen sollen, dass Schadensersatz nicht nur des Baulöwen Wille, sondern vielleicht unumgänglich ist, fehlen in der Akte, die aus dem Landratsamt nach Dresden gelangt ist. Dass es die problematischen Schriftstücke gibt, ist indessen erwiesen. Heribert Kempen übermittelte seine komplette Akte in zweifacher Ausfertigung an den Petitionsausschuss. Dafür gibt es neben den Abgeordneten, die die Papiere entgegengenommen haben, vier Zeugen.

Innenstaatssekretär Albrecht Buttolo machte unlängst ebenfalls einen schlecht informierten Eindruck. Kempen, sagte er vor dem Ausschuss, sei ja nicht mal im Besitz einer Baugenehmigung für das fehlgeschlagene Projekt. Daraufhin hielt ihm die Abgeordnete Bretschneider das angeblich nicht existierende Schriftstück unter die Nase.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Klaus Leroff, hat sich offenbar um einen Vergleich mit Kempen bemüht, der mangels Kompromissbereitschaft des Peniger Bürgermeisters jedoch nicht zu Stande gekommen sein soll. Offiziell bestätigt Leroff nur "Gespräche mit Kempen, seinen Anwälten und der Stadt" und zieht sich auf die Verteidigungslinie des Innenministeriums zurück: Der Streit sei eine Sache zwischen Eulenberger und Kempen; wer Recht habe, müssten Gerichte entscheiden.

Wolfgang Peitz, ein Wirtschaftsberater aus Dresden, der an der Vorbereitung eines Treffens zwischen Leroff, Buttolo und den Kempen-Anwälten mitgewirkt hat, erzählt eine andere Variante: "Es sollte tatsächlich um Schadenersatz gehen. Daraus geworden ist dann freilich ein lächerliches Abwehrgefecht." (Von Mario Ulbrich)

2) Chemnitzer Morgenpost, 08.06.2002 Grundstückskrieg: Ohrfeige für alle Aufsichtsbehörden Schaden für Sachsen 50 Millionen EUR ?

PENIG/DRESDEN - Baulöwe Heribert Kempen ist im Peniger Grundstückskrieg gegen sächsische Behörden weiter in der Offensive: Juristen des Landtages, die sich mit einer Beschwerde von Kempen beschäftigen, haben nun bescheinigt, dass in den Behörden offenbar geschlampt worden ist.

In einem Gutachten des juristischen Dienstes des Landtags steht: „Die Staatsregierung wird beauftragt, herauszufinden, inwieweit es zu Unterlassungen durch Behörden des Freistaates Sachsen im Zusammenhang mit den ... Sachverhalten gekommen ist und warurn es dazu kommen konnte. Dazu. ist auch auf eventuell dienstliche Verfehlungen Einzelner einzugehen."

Kempen: „Das Papier ist eine Ohrfeige für alle Aufsichtsbehörden." Auslöser dafür ist ein Grundstück in Penig, das Kempen bebauen wollte, für das Bürgermeister Thomas Eulenberger (CDU) aber keine Zufahrt für die künftigen Mieter garantieren konnte. Kempen erkannte den Kaufverlag nicht an, der Konflikt schaukelte sich hoch in die Aufsichtsbehörden Landratsamt, Regierungspräsidium und Innenministerium. Kempens Firma ging Pleite. Nun will der Baulöwe Schadenersatz.

Landtagsabgeordneter Karl Nolle (SPD) wirft den Behörden Vertuschung und Untätigkeit vor: „Der Schaden für Penig und Sachsen durch dieses jahrelange Fehlverhalten bis hin zur Rechtsbeugung wird bis zu 50 Millionen Euro betragen, wenn der geschädigte Unternehmer entschädigt werden muss. Davon gehe ich sicher aus."


3) Telefongespräch mit Klaus Leroff in Sachen Kempen am 07.05.2002

Habe am 07.05.2002 Telefax gleichen Datums vom Sächs. Staatsministeriums des Inneren erhalten. Daraufhin habe ich mit Herrn Dr. Buttolo telefonisch vereinbart, daß Vergleichsver-handlungen bezüglich der Schadenersatzforderungen der Fa. Gruppe HMK und des Herrn Heribert Kempen stattfinden. Herr Dr. Buttolo gab mir daraufhin die Rufnummer des Herrn Leroff der CDU-Fraktion in Sachsen. Herr Leroff würde wohl als Vermittler auftreten und ich soll Herrn Leroff in dessen Wahlkreisbüro in Pirna anrufen. Daraufhin erfolgte meire Anruf bei Herrn Klaus Leroff in Pirna, ebenfalls am 07.05.2002.

In diesem Telefonat wurde folgendes besprochen:

Herr Leroff stellte sich vor und bestätigte, daß er bis einschließlich letztes Wochenende den Gesamtvorgang HMK und Kempen durchgearbeitet und erfaßt hat. Seiner Meinung nach müß-te spätestens jetzt, obwohl dies bereits viel früher hätte erfolgen müssen, eine Klärtang in der Sache herbeigeführt werden, damit diese Sache für die Stadt Penig und für die Regierung des Landes nicht noch zum Bumerang. Die Sache, so Herr Leroff, sei äußerst brisant und er habe, nachdem er sich die Sache erlesen hat, sofort den Albrecht (Dr. Buttolo) angerufen, und habe ihm mitgeteilt, daß die ganze Angelegenheit bis zum Himmel stinkt. Daraufhin sind er und Herr Dr. Buttolo sich einig geworden, daß man in Vergleichsverhandlungen eintritt. Es wurde dar-über gesprochen, daß Schadenersatzbeträge im groben Rahmen von ca. 50 Millionen Euro zur Debatte stehen_ Herr Leroff bestätigte daraufhin definitiv, daß er hier beabsichtgt im Wege eines außergerichtlichen Vergleiches Schadenersatzansprüche zu prüfen und zu bezahlen, hat jedoch darauf bestanden, daß sofern diese Vergleichsverhandlungen nicht zu dem ge-wünschten Ergebnis führen, die auf seiner Seite beteiligten Personen einschließlich seiner Person jeweils nachhaltig leugnen werden, daß dieses Vergleichsgespräch jemals stattge-funden hat. Im Rahmen eines Gentlemen's Agreement wurde deshalb durch Unterfertigten bestätigt, daß zumindest bis zum Zeitpunkt des Gespräches weitere Informationen an die Presse zunächst nicht erfolgen bzw. seitens der Presse insoweit sichergestellt wird„ daß Veröffentlichungen das Vergleichsgespräch nicht gefährden werden. Es wurde vorläufig als Gesprächstag der 21.05.2002 festgehalten.

Hulinsky Rechtsanwalt


4) Geprächsnotiz über das Gespräch mit Herrn Leroff, Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Fraktion, am 07.05.2002, 21.30 Uhr mit Prof Dr. Wolfgang Peitz

Herr Leroff wollte zu einem Gespräch in seinem Pirnaer Büro einladen, an dem auf seinen Wunsch folgende Personen teilnehmen sollten: Staatssekretär Dr. Butollo mit Mitarbeiter, RA Hulinsky mit weiterem Anwalt und er, Herr Leroff mit mir. Diese Runde sollte eine Art Krisenmanagement betreiben. Er berichtete, dass er sich sachkundig gemacht hätte: Die Aktenlage, v.a. mit den Akten aus dem Landratsamt, wäre haarsträubend. Er habe im Rheinland eine renommierte Wirtschaftsanwaltskanzlei, mit deren Chef er näher bekannt sei, zu Rate gezogen. Das unverblümte Urteil der Anwälte lautete: „Aus dem Schlamassel kommt ihr nicht mehr heraus.“ Mit anderen Worten: Es geht nur noch um Entschädigung und Schadensbegrenzung.

Was den Petitionsausschuß betrifft, so habe man der PDS-Abgeordneten Dr. Bretschneider die Sprecherrolle zugewiesen, damit er, Leroff, freie Hand behalte, um hinter den Kulissen zu agieren. Herr Leroff behauptete weiter, Dr. Butollo sei mit der beste Mann, den sie in der CDU hätten; dieser sei aber auf der ganzen Linie entweder direkt belogen oder mindestens sehr falsch informiert worden. Das habe der Staatssekretär inzwischen schmerzlich erkennen können. Insgesamt seien die Verfehlungen im wesentlichen von Herrn Brüggen gedeckt gewesen, so dass sich Hardraht zu Unterschriften hat verleiten lassen unter Schriftstücke, die er am Ende nicht hätte leisten sollen. Herr Leroff hat im übrigen sehr betont, dass er auf meine Anwesenheit größten Wert lege und meinte, ich könnte davon ausgehen, dass mir für meine Aktivitäten die Unterstützung der Staatsregierung sicher sei. Wir verabredeten regelmäßige Konsultationen und er wollte frühestmöglich den Gesprächstermin in der genannten Runde mitteilen. Und so schieden wir in gegenseitigem Einvernehmen.

P.S.
Ich hatte ihn vorsorglich und beiläufig auch darauf hingewiesen, dass die Schadenssumme für den Freistaat beträchtlich werden würde und auch darauf, dass der Bürgermeister Eulenberger in diesem Amte nicht länger tragbar sei. Auch dieser meiner Beurteilung stimme Herr Leroff zu.



5) Gesprächsnotiz 22.05.2002 mit Herrn Dr. Buttolo im Staatsministerium des Innern in Dresden

Rückruf bei Herrn Dr. Buttolo im Ministerium, Herr Dr. Buttolo sei kurz unterwegs, er melde sich wieder, so die Auskunft seiner Sekretärin.

10.15 Uhr, Anruf des Herrn Dr. Buttolo in der Kanzlei:

Ich habe Herrn Dr. Buttolo vorgehalten, daß Herr Klaus Leroff mir am 07.05.2002 telefonisch bestätigte, daß Vergleichsverhandlungen über Schadenersatzansprüche des Herrn Kempen und der HMK stattfinden. Nunmehr hielt ich Herrn Dr. Buttolo die Mail des Herrn Leroff vom 21.05.2002 vor (wurde vorgelesen). Ich gab meiner Verärgerung darüber Ausdruck, daß Herr Leroff Versprechungen getätigt hat, daß definitiv Gespräche über Schadenersatzansprüche stattfinden und ich diese Aussage nicht mit dem Inhalt der Mail in Verbindung bringen kann, seit wann hat denn hier die Kommune eine Entscheidungsgewalt? Laut Aussage des Herrn Leroff sei die Sache auf höchster Ebene, d.h. im Ministerium angesiedelt.

Daraufhin Antwort des Herrn Dr. Buttolo: Herr Hulinsky, ich verstehe sie, wenn das Gespräch versprochen ist, dann sollte dies auch stattfinden. Am Montag wird Herr Leroff wiederkommen, ich werde dann mit ihm sofort Kontakt aufnehmen. Herr Hulinsky, das Gespräch sollte stattfinden, es war ja angedacht, daß hier Vergleichsgespräche über eine Schadenersatzzahlung erfolgen, um einen Prozeß gegen die Stadt Penig abzuwenden. Natürlich, so Herr Dr. Buttolo, muß in diese Vergleichsverhandlungen die Stadt Penig einbezogen werden, nur so kann er sich die Mail des Herrn Leroff erklären. Nochmals, Herr Hulinsky, das Gespräch sollte dennoch stattfinden, ich werde nach Rückkehr des Herrn Leroff am Montag mit diesem sofort Kontakt aufnehmen und mich dann wieder mit Ihnen in Verbindung setzen. Gesprächsende.

Hulinsky Rechtsanwalt


6) Protokoll über „Geheimgespräch“ im Bürgerbüro des Parlamentarischen Geschäftsführer der CDU-Fraktion im sächsischen Landtag, Herrn Leroff am 3.6.02

Das Gespräch fand in seinem Wahlkreisbüro in Pirna am 03.06.02, um 14.00 Uhr statt, auf Einladung von Herrn Dr. Buttolo und Herrn Leroff. An dem Gespräch nahmen folgende Damen und Herren teil: RA Hulinsky und RA Tille; RA Reiner und Steuerberater Schmiedel; Prof. Dr. Peitz; Herr Leroff; Frau Dr. Bretschneider, Sprecherin des Petitionsausschußes (ab 14:45); Dr. Buttolo, Staatssekretär, SMI; Herr Köppelin, Referatsleiter Grundsatzreferat, SMI; Herr Friedrich, Assistent Prof. Peitz

Herr Leroff begrüßt die Teilnehmer und betont, dass es sich um ein „Nicht-Gespräch“ handele, er also jederzeit vor der Öffentlichkeit leugnen würde, dass das Gespräch überhaupt stattgefunden habe.

Peitz: verliest Kempens Brief, worin dieser seine aktuelle Situation (Zwang zur Abgabe der EV) schildert und dies aufgrund fehlerhaften Handelns bzw. Nicht-Handelns der einzelnen Verwaltungsebenen.

Leroff: verweist auf OLG-Urteil bezüglich des Grundstücksgeschäfts zwischen Herrn Kempen und der Stadt Penig, und der darin festgestellten Fälligkeit des Kaufpreises für das Grundstück „Chemnitzer Straße“.

Peitz: Urteil kam durch Prozessbetrug zustande, den der Bürgermeister Eulenberger zu verantworten hat.

Reiner: betont das Zustandekommen des Urteils aufgrund falscher Angaben der Gemeinde vor Gericht. Trotz Aufforderung habe die Verwaltung (Stadt, Landratsamt, Regierungspräsidium) nicht gehandelt und auch nicht geprüft.

Leroff: sieht die Ursache des Streites darin, dass der Kaufvertrag nicht eindeutig ist (Hinweis auf möglichen Notarfehler): die zum Kaufvertrag gehörende Skizze (gibt es nicht, Anm. d. Protokoll.), die die Zufahrtsregelung darstellen soll, ist nicht aussagekräftig; Kempen hätte sich s. E. nicht darauf einlassen dürfen. Laut Leroff beruft sich das Landratsamt darauf, dass die Baugenehmigung rechtskräftig ist, dass es keinen Widerspruch seitens Kempen in Akten der Verwaltung gibt: Aufgrund dieser Tatsachen sei das Innenministerium zur Aussage gekommen, dass Baulast rechtskräftig ist. Er vertritt erneut die Ansicht, dass es sich hier um einen rein zivilrechtlichen Streit zwischen der Gemeinde Penig und Herrn Kempen handele. (Anmerkung des Verfassers: Widerspruch bestand, wegen Festverglasung, weil die Abstandsflächen-Auflage der Teilungsgenehmigung immer noch nicht eingetragen war. Dies ist anhand der Akten belegt.)

Hulinsky: Zivilrecht ist hier nur insoweit betroffen, als dass Kempen die Gemeinde in Verzug gesetzt hat. Aber auch Öffentliches Recht wird berührt, weil die Verwaltungs-aufsicht nicht funktioniert hat.

Leroff: Staatssekretär Buttolo prüfte die Akten, die er von Verwaltung bekommen hat. Daraus war kein Fehlverhalten untergeordneter Behörden abzuleiten. Er stellt klar, dass diese Gesprächsrunde ausschließlich die Petition bzw. das damit zusammenhängende Grundstücksgeschäft (Chemnitzer Straße, Problematik der Baulast) zum Thema haben kann; zu anderen Aspekten (Markt-Center, Schlossplatz) und die damit zusammenhängenden Fragen (Veranlassung Kempens zur Abgabe der EV durch den Landrat) könne und wolle er nichts sagen. Vor allem lehnte er es ab, über Schadensersatz bzw. Schadensersatzansprüche zu verhandeln, dies sei nicht seine Aufgabe, dazu sei er nicht befugt, das müssten letztendlich die Gerichte entscheiden. (Anmerkung des Verfassers: Was sollte auf diesem Hintergrund dann die Absprache für diese Gesprächsrunde?)

Hulinsky: weist auf Haftbefehl zur Erzwingung der EV und die sich daraus ergebende Verschlimmerung der schon schwierigen Problematik hin.

Buttolo: er habe seinerseits Landrat Schramm per Fax aufgefordert, kein Öl ins Feuer zu gießen, weist aber darauf hin, daß geschuldete Gebühren für Baugenehmigungen (Marktplatz) rechtlich in Ordnung sind und dass er keinerlei Möglichkeiten habe, den Landrat zu einer bestimmten Handlung zu bewegen.

Peitz: fragt daraufhin nach den Kompetenzen der übergeordneten Behörden und stellt fest, dass, wenn die Weisungsbefugnis des Ministeriums als oberster Kontrollinstanz nicht mehr gewährleistet ist, sie als Aufsichtsorgan völlig überflüssig wäre. Daran schließt sich ein Wortwechsel an, in welchem Dr. Buttolo seine Willensohnmacht dem Landrat gegenüber betont: „Ich kann nichts machen, wenn mir der Landrat die Akten vorenthält.“ (Butollo). Darauf Peitz: „Was haben Sie eigentlich im Ministerium für einen Saustall beieinander. Mir würde so etwas einmal passieren, danach bekämen die Herren „die Hölle auf Rädern“

Hulinsky: betont den Zusammenhang zwischen der Zahlungsunfähigkeit Kempens und den Verwaltungsfehlern der Behörden; stellt auch die Frage nach dem Sinn des Treffens: laut Absprache im Vorfeld sollte es doch um eine „interne Lösung“ für den Schadensersatz gehen.

Leroff: betont nochmals wortreich, dass es nur darum gehen könne, zum einen sich als Mitglied des Petitionsausschusses eine Meinung zu bilden, zum anderen, die Standpunkte der beiden Parteien auszutauschen. Der Petitionsausschuß kann dann einen Abschlußbericht vorlegen und der Regierung einen Rat geben bzw. sie zu bestimmten Handlungen veranlassen (etwa der Petition abzuhelfen). Er erklärt, dass er darauf gedrungen habe, dass Frau Dr. Bretschneider Sprecherin des Ausschusses würde, damit es später nicht wieder zu Vermutungen käme, alle seien von der CDU, einschließlich des Petenden, und es sich hier wieder um CDU-Filz handele. Den Anschein habe er vermeiden wollen.
(Anmerkung des Verfassers: Frau Dr. Bretschneider wurde im März 02 zur Sprecherin gewählt, Kempen gab im Gespräch am 07.05.02 mit Leroff erstmalig zu erkennen, dass er CDU-Mitglied sei...)

Hulinsky: weist darauf hin, dass es hier heute s. E. nicht um die Klärung juristischer Fragen geht, sondern um Schadensersatzverhandlungen! Die juristischen Fragen werden im Prozeß geklärt, wenn diese Verhandlungen scheitern sollten; FORIS hat sich bereit erklärt, diesen Prozeß zu finanzieren.

Köppelin (SMI): bestreitet heftig den Vorwurf, dass Akten für den Petitionsausschuß im SMI „frisiert“ worden wären und weist nochmals darauf hin, dass das SMI nur auf Grundlage der Aktenlage entscheiden könnte, und wenn diese nicht vollständig von den untergeordneten Behörden zum SMI kämen, sei das nicht die Schuld des Ministeriums.
(Anmerkung des Verfassers: Durch Kempen waren die Akten unter Zeugen vollständig übergeben worden. Verfasser war einer der Zeugen.)

Leroff: Entscheidungskompetenz sei ausschließlich beim Landrat, was EV und Haftbefehl angehe. Da es sich um ein anderes Objekt handele (Markt-Center), seien dem Petitionsausschuß die Hände gebunden. Sie könnten keine Weisung an Landrat geben.
(Anmerkung des Verfassers: Auf Betreiben des Bürgermeisters wurden Kredite gekündigt und das Markt-Center durch die Bank verwertet.)

Buttolo: betont, dass Akten trümmerhaft im SMI angekommen wären. Er bestreitet, jemals auf eigene Initiative gehandelt zu haben, vielmehr stets im Auftrag des Ministers Hardraht! (Unterzeichnung der Erklärung für den Petitionsausschuß) Er habe von der Angelegenheit erst erfahren im August 01, als Anfrage im Landtag gestellt wurde. Er habe danach die Kommune um Stellungnahme gebeten. Dann habe er die Akte dem Petitionsausschuß übergeben.
(Anmerkung des Verfassers: Wie prüft Dr. Buttolo, bevor er Stellungnahmen herausgibt, wenn vollständige Unterlagen durch den Petenden vorliegen. Spätestens hier hätte er hellhörig werden müssen und hätte die Lücken bemerken können, wenn er sie denn hätte bemerken wollen.)

Köppelin: aus Baulast könnten keine Rechte für Dritte (in diesem Falle Kempen) abgeleitet werden. Er bestreitet daher den Rechtsgrund für Schadensersatz.
(Anmerkung des Verfassers: Gemäß VwV des § 80 Sächs. LBO ist immer dem Antragsteller eines Bauantrages für das beantragte Grundstück Mitteilung zu machen. Wie sollen die Käufer von der Erbengem. Martin mit einer nicht bestandskräftigen Baulast leben, wenn sie von ihrem gesetzlich gesicherten Rücktrittsrecht keinen wirksamen Gebrauch machen können?)

Reiner: widerspricht heftig und erklärt, dass die Gemeinde sicherzustellen habe, dass eine Baulast ordnungsgemäß bestellt ist. (Stichwort: Vertrauensschutz)

Leroff: wirft der Gemeinde vor, dass die Zeichnung zum Kaufvertrag ungenügend war. Kempen hätte s. E. einen ordentlichen Vermesser verlangen müssen. Er sieht Fehler auf beiden Seiten. Kempen hätte auf einer Grunddienstbarkeit bestehen sollen. Die Gemeinde indessen hatte eine Zufahrt geschaffen, daher sei jetzt das Zivilrecht betroffen. Kempen müsse sich jetzt mit der Erbengemeinschaft Martin verständigen.
(Anmerkung des Verfassers: Lageplan war Kopie der Katasterkarte – einen anderen Plan als das öffentliche Kataster gibt es nicht. Ob eine Grunddienst-barkeit oder Baulast bestellt wurde, ist irrelevant, wenn die Vermaßung zu kurz bemessen ist. Kempen hat aber kein Vertragsverhältnis mit der Erben-gemeinschaft.)

Köppelin: weist auf den Text des Kaufvertrages hin. Die Stadt Penig hat Baulast beantragt. Die Bauaufsicht ging davon aus, dass Frau Martin die Erben vertreten hat. Die Baulast IST eingetragen (Aktenlage), wenn sie nicht ausreicht, hätte der Käufer dies erklären müssen.
(Anmerkung des Verfassers: Im Kaufvertrag ist keine Beantragung der Baulast Vertragserfüllung, sondern die bestandskräftige Eintragung im Baulastenheft. Woher nahm die Bauaufsicht die Kenntnis von Unterlagen der Baulast-bestellung? Zur Erklärung des Käufers s. Schreiben Kempen vom 25.08.00)

Leroff: weist noch einmal auf das - nach seiner Ansicht - einzige Ziel des Gesprächs hin: Will Meinungen abgleichen! Aber nochmals Betonung: Keine Diskussion über Schadensersatz. Wichtig sei die Chronologie der Ereignisse! Er stellt die Frage, ob die Stadt zu früh an Martin verkauft habe, bevor Baulasten eingetragen wurden, was chronologisch falsches Handeln wäre. Frage: Ergibt das formale Fehler?
(Anmerkung des Verfassers: Kaufvertragsdatum: 01.09.97; Verkauf an Erbengem. Martin: Dez 98; Bestellung der Baulasten: 03.01.2000)

Buttolo : weist darauf hin, dass Frau Martin der Eintragung einer Baulast zugestimmt hat.

Leroff: Aufgabe des Petitionsausschusses ist die Überprüfung des Verwaltungs-handelns. Ergaben sich daraus Nachteile für Kempen? Wenn ja, hat Petitions-ausschuß die Aufgabe, die Regierung aufzufordern, den Gegenstand der Petition zu heilen.

Köppelin: Bauaufsicht geht davon aus, dass Baulast wirksam ist. Lehnt Schadensersatzanspruch ab. Weist auf Widersprüche im Text des Kaufvertrags hin (Stichwort „Zuwegung“). Daher: Nur zivilrechtliche Seite ist nicht geregelt, Öffentliches Recht sei nicht betroffen.
(Anmerkung des Verfassers: Es ist gem. Kaufvertragsurkunde eine „Zuwegung“ in Form einer Baulast oder einer anderen Zufahrtsmöglichkeit mit verkauft worden. Eine Baulast muß so ausgestaltet sein, dass sie vertragserfüllend ist, z. B. darf sie nicht zu schmal und nicht zu kurz sein. Sie muß exakt nach VwV bezeichnet sein. Die Bezeichnung „Zufahrtsrecht“ kann man zur Hilfestellung im Duden nachprüfen, dass hier nicht von Kriechen, Robben oder Hüpfen die Rede war. Im übrigen ist die Breite einer Zufahrt zu Parkplätzen in der Stellplatzverordnung geregelt.)

Leroff: stellt erstens fest, dass alle Fehler gemacht hätten. Baulast: Öffentlich-rechtlicher Teil: die Verwaltung beruft sich darauf, dass Baulast bestellt ist, und sie keine Aussage über Ausmaß/Maße enthalten muß. Zweitens, dass Petitions-ausschuß juristische Frage nicht klären kann, sondern nur Verwaltungshandeln prüfen. Angesprochen auf die Stellungnahme des juristischen Dienstes, betont er, dass dieser nur zur Hilfestellung für den Petitionsausschuß da sei. Die Stellungnahme sei kein Urteil! Der Petitionsausschuß kann die Regierung nur dazu bewegen, etwas zu tun.
(Anmerkung des Verfassers zu 1: Siehe VwV § 80 Sächs. BO zu 2: Petitionsausschuß muß Verstöße gegen die Verwaltungsordnung offen legen. )

Frau Bretschneider: Sie weist auf die „Knackpunkte“ in der Affäre hin:
1. Chronologie, Ablauf der einzelnen Schritte: erst Verkauf des Nachbargrundstückes an Erbengem. Martin, dann Eintragung der Baulast
2. unzureichende Vollmacht der Erbengem. Martin

Spricht in diesem Zusammenhang von einer Häufung von lauter „Stolpersteinen“ bei der Erfüllung des Kaufvertrages seitens der Gemeinde. Fordert endlich vollständige Akteneinsicht (Landratsamt), da trotz Aufforderung das Landratsamt noch immer nicht vollständige Akte übergeben hätte (nach fast 2 Monaten).

Köppelin: weist hin auf Aufforderung seinerseits an Schramm von letzter Woche, Frau Bretschneider Akteneinsicht zu gewähren. Betont aber nochmals: Die Baulast kann nicht angefochten werden.
(Anmerkung des Verfassers: Die Akten wurden am 09.04.02 angefordert. Außerdem, wie kann Köppelin eine Nichtanfechtung verkünden, wenn er selbst die Baulastenakte gar nicht gesehen hat und damit die Erfüllung der VwV des § 80 der Sächs. BO überprüft hat.)

Leroff: Petitionsausschuß kann nur Regierung auffordern, Zusammenhänge aufzudecken und für die Zukunft abzustellen (z.B. durch Erlaß). Petitionsausschuß will Kempen zu seinem Recht verhelfen, d.h. die Regierung auffordern, Zufahrt zum Grundstück zu schaffen.
(Anmerkung des Verfassers: Der Petitionsausschuß MUSS Verstöße gegen das Verwaltungsrecht aufdecken. Dies ist keine „Kann“-Regelung. Der Petitions-ausschuß MUSS, wenn Verwaltungsverstöße durch Landesbehörden festgestellt sind, die Regierung zur Staatshaftung auffordern. Eine Zufahrt zum streitigen Grundstück ist heute nicht mehr zu heilen.)

Buttolo: Fehler liegt in schlechter Vorbereitung des Kaufvertrages (Lageplan bei Kaufvertrag).
(Anmerkung des Verfassers: Lageplan war Katasterplan)

Leroff: macht den Behörden den Vorwurf, sie hätten nichts getan, um Schaden zu mindern.

Bretschneider: kritisiert ganz allgemein den Umgang der Verwaltung mit einem Investor. Fordert „sauberen Umgang“ mit Investoren.

Buttolo: will ein „ergänzendes Schreiben an Petitionsausschuß verfassen, worin er feststellt, dass eine Präzisierung notwendig ist, um Unstimmigkeiten zwischen den Vertragsparteien zu klären. Wegen der drohenden EV wolle er nochmals versuchen, auf den Landrat einzuwirken, die Sache aufzuschieben; betont aber nochmals, dass er nichts erzwingen könne, er hätte es immerhin schon einmal versucht.
(Anmerkung des Verfassers: 1. Staatssekretär Buttolo stellte damit fest, dass der Kaufvertrag zum heutigen Zeitpunkt eben NICHT erfüllt ist. Fach- sowie dienstaufsichtlich hätte er die Rückgabe des Kaufpreises verlangen müssen.
2. vergisst er, dass auch von der Sparkasse Mittweida von Herrn Kempen eine EV verlangt wird. Die dort in Rede stehenden Kredite sind auf dem Bauvor-haben Chemnitzer Straße 9-11 verbaut worden. Da der Vertrag unstreitig nicht erfüllt ist und Bauleistungen auf dem Grundstück geleistet sind, die aus den Krediten der Sparkasse Mittweide zwischenfinanziert wurden, ist es sitten-widrig, die Rückzahlung zu verlangen, wenn durch Verschulden der Behörden die Kündigung der Kredite vorsätzlich herbeigeführt wurde.)

aufgestellt, 03.06.02, Henrik Friedrich


7) Sechster Brief von Prof. Wolfgang Peitz an Prof. Milbradt

Prof. Dr. Wolfgang Peitz Tieckstr. 17
01099 Dresden


An den
Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen
Herrn Prof. Dr. Georg Milbradt
Staatskanzlei

Dresden

durch Boten

Dresden, 04.06.2002


Sehr verehrter Herr Ministerpräsident Milbradt,

nun ist tatsächlich eingetreten, was ich befürchtet habe: Der leidige Skandal um diese Penig-Angelegenheit belastet seit dem 03.06. nun glücklich die neue Administration, was ich unter allen Umständen verhindern wollte. Ich werde den Verdacht nicht los, dass Sie an den Rand meiner an Sie gerichteten Briefe geschrieben haben „Was ist damit, prüfen!“ Dergleichen hätten ich als völlig normale Reaktion eines Ministerpräsidenten erwartet. Mit Ihren politischen Beamten und mit den Strukturen, die hier im lande herrschen und die auch so in Ihrer Partei verankert sind, kommen Sie nicht zu einem vernünftigen Ziel: Sie werden nicht richtig informiert, Sie werden halb-richtig informiert, was schlimmer ist, Sie werden gezielt mit Fehlinformationen abgespeist und es wird versucht, wie es im Politikerjargon heißt, „die Dinge herunterzuspielen“. (Selbstverständlich eine andere Formulierung für das unerfreuliche Wort Lüge)

Doch zur Sache: Nunmehr wird es ernst. Wenn wir Politikern und der Exekutive durchgehen lassen, was ich in der Sache HMK erfahren habe, dann hört dieses Land irgendwann auf ein Rechtsstaat zu sein. Ich weiß nicht, was Ihr Vorgänger im Amt hier bewirkt hat, ob er Hofschranzen oder verantwortungsbewusste Politiker herangezogen hat, auf keinen Fall hat er verantwortungsbewusstes Handeln im Sinne der Verfassung befördert. Nun kann man andererseits immer nur auf das Personal zurückgreifen, dass man vorfindet. Mit dem Personal, das Sie vorfinden, können Sie im buchstäblichen Sinne wahrlich „keinen Staat machen“.

Im vorliegenden Fall, für den ich mich so nachdrücklich verwenden muß, weil mein Rechtsempfinden Anderes gar nichts zulassen würde, streifen wir bereits den Rand des Verbrecherischen. Ich möchte meine Ansicht begründen.

Ein unbescholtener Bürger plant als Unternehmer etwas, was einem vom Volk gewählten Bürgermeister nicht passt. Es kommt zu einem Dissens, der Bürgermeister bricht das Recht. Er erreicht auf diesem Wege, ich betone es: durch Prozessbetrug, einen Richterspruch. Das ist der Beginn der Intrige. Nun kommt der erste Akt: Der Bürgermeister wähnt sich im Recht, macht Front gegen den Widersacher, versucht im zu schaden, wo er kann, braucht aber Rückendeckung. Diese bekommt er bei der nächsthöheren Instanz, dem Gesinnungsbruder Landrat. Der Landrat tut nicht, was seines Amtes ist, versagt dem Bürger auf Bitten expressis verbis seine Hilfe und deckt die Schandtat des Bürgermeisters.

Zweiter Akt: Der unverschämte Bürger gibt nicht auf. Er wendet sich an die nächste Instanz, das Regierungspräsidium. Der Regierungspräsident, offensichtlich an arbeiten nicht gewöhnt, beschäftigt sich formal gar nicht mit dem Fall, geschweige, dass er nach einer Akte fragt. „Sehe keinen Grund einzuschreiten.“

Regieanweißung: Die Protagonisten beschließen: „Der Mann wird lästig. Sie müssen, lieber Bürgermeister und Landrat“, spricht der Regierungspräsident, „den Mann zur Strecke bringen.“

„Kein Problem“, sagen die beiden. „Wir sitzen im Verwaltungsrat der Sparkasse, der Energiebehörden usw.“
(Über diese Institutionen wird der Bürger unter Druck gesetzt. Und fasst haben beide Erfolg. Fast.)

Dritter Akt: Der Bürger ist hartnäckig. Er will seinen Untergang nicht hinnehmen und wendet sich also nach Gesetz an die oberste Aufsichtsbehörde, den Innenminister. Diese ist ein schwacher Mann, zudem kein guter Verwaltungsjurist. Er weiß nicht, wie er handeln soll. Ihm ist der Bürger lästig. Er gibt die Sache an seinen Vertreter. Das Unrecht dem Bürger gegenüber schreitet fort. Der Minister: „Kein Grund, einzugreifen.“

Vierter Akt: Das Schicksal schreitet schnell fort. Der Bürger taumelt seinem Ruin entgegen und denkt: „Es gibt noch das Recht und die Verfassung.“ Er ruft die eigene Vertretung an, das Parlament und erfährt: In der Legislative hat die Exekutive die Mehrheit. Er registriert: Die Gewaltenteilung existiert nicht mehr. Er verzweifelt, denn er hat Frau und Kind zu versorgen. Was bleibt. Die Petition. Diesen Weg beschreitet er.


Fünfter Akt: Wie im klassischen Drama. An der Stelle stehen wir. Entweder Peripetie (Glücksumschwung) in der Tragödie führt es zum Untergang. In der Komödie zum Gelächter. Beide Dimensionen stehen offen. Im Augenblick, Herr Ministerpräsident haben Sie die Wahl. Mit der ersten Version fliegt Ihre ganze Regierung mit Schande aus dem Amt, in der zweiten auch, aber mit Gelächter. Ich würde die zweite vorziehen. Es sei denn, Sie betätigen sich, was Ihres Amtes wäre, als Deus ex machina.

Nun kommt das Satyrspiel: Der Bürger müsste denken, falsch war mein Begehr. Es handelt sich gar nicht um Gewählte, sondern um Geweihte und Gesalbte, denen in schaudernder Ehrfurcht zu begegnen ist. Da erklingt der Zwischenruf von Ariel: Es ist nicht wie Franz Josef Strauß befürchtet hatte. Es sind nur pflichtvergessene Staatsdiener, die Du erwählt hast! Treibe sie aus dem Amt. Weise ihnen ihre Pflichtvergessenheit nach und lasse sie bestrafen. Das sagte -wie bei Lessing – mit Emphase, „der weise Richter“.

Beste Grüße

Prof. Dr. Wolfgang Peitz

Karl Nolle im Webseitentest
der Landtagsabgeordneten: