Pressemitteilung, 17.07.2002
Freistaat will Millionen-Affäre der Stadt Penig gütlich regeln
Neue Nachrichten aus dem Tollhaus - Bau- und Investorenkandal Penig
Freistaat will Millionen-Affäre der Stadt Penig und ihrer Kommunalaufsicht still und gütlich regeln, geht das noch?
Versucht Landrat Schramm den Investor H. Kempen nun ganz in den Ruin zu treiben oder persönlich zu vernichten, indem er einen Haftbefehl zur Abgabe einer EV (Eidesstattlichen Versicherung) gegen Kempen erwirkt hat?
Die Staatsregierung will, nach meinen Informationen, die Sache Peniger Bauskandal im Herbst still regeln. Grundsätzlich läge Fehlverhalten von unteren Behörden vor. Sie hätten wiederholt die Rechtsaufsicht beim RP und im Ministerium belogen. Dem Investor sei Schaden zugefügt worden. Man wolle den Schlussbericht des Petitionsausschusses abwarten. Der Schaden des Investors Kempen müsse vom Freistaat reguliert werden. Man stellt sich aber die Verhandlungen mit Kempen wegen der von ihm reklamierten Schadensumme von über 60 Mio EUR schwierig vor.
Kein vernünftiger Mensch kann nach dem Zwischenbericht des Petitionsausschusses vom 4.6.02 und des ersten Versuchs einer Vergleichsverhandlung von Staatssekretär Buttolo sowie Klaus Leroff in Pirna, mit sechs Beauftragten des Kempen, von etwas anderem ausgehen, als dass der Freistaat zahlen muss. (Protokoll der Verhandlung Text im Internet unter: www.karl-nolle.de > Aktuell > Presse/Medien > 5 Presseartikel vom 6.6.02 bis 21.6.02 oder unter Presserklärungen > 2 Presseerklärungen mit Dokumenten vom 10.6. und 20.6.02 sowie unter > Reden meine Rede im Sächsischen Landtag vom 13.6.02)
Aber der Landrat des Kreises Mittweida, Dr. Schramm, will davon anscheinend nichts wissen und betreibt offensichtlich weiter seine Kampagne, des Ruins und der persönlichen Vernichtung des ehemals größten Peniger Bauinvestors, Heribert Kempen.
Dr. Schramm hat nun einen Beschluss des LG Konstanz erwirkt, der die Haftanordnung zur Abgabe einer EV durch den Gerichtsvollzieher gegen den schwer kranken Kempen durchziehen soll, notfalls im Haftkrankenhaus.
Mit der "Aufbietung" der Gläubiger gegen Herrn Kempen will man aus Sicht der Stadt Penig und dem Landsratsamt Mittweida zweierlei erreichen :
1. Mit der Abgabe der EV des Herrn Kempen , könnte dieser seine Gerichtsverfahren nicht mehr selber betreiben.
Gemäß § 34c der Gewerbeordnung dürfte Herr Kempen nicht mehr als Geschäftsführer wirken.
2. Durch Befriedigung der Gläubiger würde ihm noch die vermeindlichen freien Geldmittel " aus der Tasche gezogen.
Der Landrat als Auftraggeber der Vollstreckung, hat unglaubliche Schuld auf sich geladen. Er ist selber einer der blamablen Akteure dieser Affäre. Schließlich wurde er mittels Einschreiben - persöhnlich- im Jahre 2001 aufgefordert gegen die ruinöse persönliche Vernichtung des Kempen und von über 170 Arbeitsplätze in Penig einzuschreiten.
Seine Untätigkeit und Verstrickung ist im Entwurf zum Zwischenbericht des Petitionsausschuß des Sächsischen Landtages vom 4.6.2002 festgestellt worden. (Text im Internet unter www.faktuell.de > Hintergrund > Neues aus Absurdistan)
Die Abgabe der EV hätte zur Folge, dass Herr Kempen nie mehr seinen Beruf ausüben dürfte. Seine Schadenersatzansprüche gingen dann bis zur Vollendung seines 65 Lebensjahres. ( Er ist jetzt 48 Jahre alt...)
Der Gesamtschaden würde sich mehr als verdoppeln. Es ist verblüffend, wie Landrat Schramm versucht, entweder borniert oder skrupellos oder beides, seine momentanen rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um in unverantwortlicher Weise den Schaden, an dem die Stadt und der Landkreis Pleite gehen müsssten, wenn der Freistaat nicht einspringt, weiter in die Höhe treibt.
Ich wurde informiert, dass sich selbst Schramm und Eulenberger über den Ausgang des Skandals nicht sehr sicher sind, wie anders ist zu erklären, dass Schramm für das LRA Mittweida im April 2001 einen Haftpflicht-Schaden für die Stadt Penig bei der Kommunalen Schadenausgleich KSA / Berlin meldet, den Fall Kempen. Die Schadensmeldung wird dort unter dem Aktenzeichen: 01 51 00 76 17 geführt. Die Anschrift lautet: KSA, Kommunaler Schadenausgleich - Sachsen-, Konrad-Wolf Str. 92, 13055 Berlin, Sachbearbeiter ist ein Hr. Konrad, Tel. 030- 42152-328.
Mit freundlichem Gruss
KARL NOLLE, MdL
Anlagen
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Hier im Anhang die notwendigen Telefon-Nummern mit Ansprechpartnern
zum Zwangsvollstreckungsverfahren:
Durch fehlende bzw. mangelhafte oder untätige Rechtsaufsicht beim LRA Mittweida, beim RP Chemnitz sowie beim Innenministerium Dresden kam es zur Insolvenz-Kette in der HMK Firmengruppe. Die Insolvenzen sind bei der HMK Holding und der HMK – Wohn und Gewerbebauges. sind jedoch nur vorläufig , die anderen Gesellschaften sind schon von Amtswegen erloschen . ( Hier waren fleißige sächs. Insolvenzverwalter am Werk .)
Da Herr Kempen seit mehr als zwei Jahren kein Einkommen mehr hat , jedoch sehr zum Ärger sächs. Behörden immer noch bei den Gerichten klagt, schickt man ihm die Gläubiger auf den Hals. Die Banken haben, seit den Zwischenergebnissen des Petitionsausschusses, erkannt, wie sich die Verfahren entwickeln werden und warten ab.
Die Rufnummern der informierten und auskunftsfähigen Herren lauten:
Unternehmensberater
Prof. Dr. Wolfgang Peitz, Tieckstr. 17, 01099 Dresden, 0351- 8104544
Ra. Hulinsky, 0172- 790 65 73 ( er ist wegen Bandscheibenvorfall zur Zeit zu Hause erreichbar.)
Ra. Hoppe und Reiner, Anspr. Herr Reiner, Singen- 07731/ 950000
Ra. Pryssok, Zwickau – 0375- 277 78 10
Stb. Schmiedel 0375- 277 78 10 oder 0231- 94 83 94 –0
Amtsgericht Singen,
Richter am Amtsgericht Többens – Tel. 07731- 4001-111 oder 4001- 214
Landgericht Konstanz ,
Richter am LG Eisele - Tel 07531- 280-0
Gerichtsvollzieher,
Dietmar Schätzle, Singen – 07731-984 936
(auf Grund des gegenwärtigen Gesundheitszustandes des Herrn Kempen , hat die Assistentin Silke Swirbul , die entsprechenden Telefonnummern rausgesucht).
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Aktennotiz über ein Telefongespräch mit Klaus Leroff in Sachen Kempen am 07.05.2002
Habe am 07.05.2002 Telefax gleichen Datums vom Sächs. Staatsministeriums des Inneren erhalten. Daraufhin habe ich mit Herrn Dr. Buttolo telefonisch vereinbart, daß Vergleichsverhandlungen bezüglich der Schadenersatzforderungen der Fa. Gruppe HMK und des Herrn Heribert Kempen stattfinden. Herr Dr. Buttolo gab mir daraufhin die Rufnummer des Herrn Leroff der CDU-Fraktion in Sachsen. Herr Leroff würde wohl als Vermittler auftreten und ich soll Herrn Leroff in dessen Wahlkreisbüro in Pirna anrufen. Daraufhin erfolgte mein Anruf bei Herrn Klaus Leroff in Pirna, ebenfalls am 07.05.2002.
In diesem Telefonat wurde folgendes besprochen:
Herr Leroff stellte sich vor und bestätigte, daß er bis einschließlich letztes Wochenende den Gesamtvorgang HMK und Kempen durchgearbeitet und erfaßt hat. Seiner Meinung nach müßte spätestens jetzt, obwohl dies bereits viel früher hätte erfolgen müssen, eine Klärung in der Sache herbeigeführt werden, damit diese Sache für die Stadt Penig und für die Regierung des Landes nicht noch zum Bumerang. Die Sache, so Herr Leroff, sei äußerst brisant und er habe, nachdem er sich die Sache erlesen hat, sofort den Albrecht (Dr. Buttolo) angerufen und habe ihm mitgeteilt, daß die ganze Angelegenheit bis zum Himmel stinkt. Daraufhin sind er und Herr Dr. Buttolo sich einig geworden, daß man in Vergleichsverhandlungen eintritt. Es wurde darüber gesprochen, daß Schadenersatzbeträge im groben Rahmen von ca. 50 Millionen Euro zur Debatte stehen.
Herr Leroff bestätigte daraufhin definitiv, daß er hier beabsichtigt im Wege eines außergerichtlichen Vergleiches Schadenersatzansprüche zu prüfen und zu bezahlen, hat jedoch darauf bestanden, daß sofern diese Vergleichsverhandlungen nicht zu dem gewünschten Ergebnis führen, die auf seiner Seite beteiligten Personen einschließlich seiner Person jeweils nachhaltig leugnen werden, daß dieses Vergleichsgespräch jemals stattgefunden hat. Im Rahmen eines Gentlemen`s Agreement wurde deshalb durch Unterfertigtenbestätigt, daß zumindest bis zum Zeitpunkt des Gespräches weitere Informationen an die Presse zunächst nicht erfolgen bzw. seitens der Presse insoweit sichergestellt wird, daß Veröffentlichungen das Vergleichsgespräch nicht gefährden werden. Es wurde vorläufig als Gesprächstag der 21.05.2002 festgehalten.
Hulinsky, Rechtsanwalt
Ra. Hulinsky, 0172- 790 65 73