Pressedossier, 08.10.2002
Nolle: Eine leider wahre Geschichte über mafiose CDU-Amigos in Sachsen.
23 Fälle von Betrug, Rechtsbeugung, Untreue und Vorteilsnahme im Landkreis Mittweida
Über Seilschaften: Vom Bürgermeister, über einen Landrat, dem Regierungspräsidenten bis zum Innenstaatssekretär unter Mitwirken einer Sparkasse und einer Fernsehanstalt, alles unter der Regie und mit vollständiger Kenntnis des Innenministers und des Ministerpräsidenten.
Über ein Schweigekartell, das alles weiß, totschweigen und beerdigen will und sich gegenseitig beaufsichtigt und kontrolliert.
Biedermänner, für die das Schicksal der Betroffenen keine Rolle spielt – und nur die Spitze des Eisberges der Staatspartei CDU ...
Ein ehrenwerter Landrat und eine Sparkasse, die kräftig mitmischt
Durch Veröffentlichungen in der Lokalpresse im Zusammenhang mit dem Peniger Bauskandal, und der Akteure Bürgermeister Eulenberger und Landrat Schramm, in dem mittlerweile die Stadt Penig und das Landratsamt Mittweida die tatsächlichen Abläufe beim Eintrag von Grunddienstbarkeiten eingeräumt haben, nachdem sie in mehreren Instanzen falsch vorgetragen haben, meldeten sich inzwischen sechs weitere Geschädigte des Landrates Schramm.
Die geschädigten Unternehmer und Investoren können aus den eigenen Akten eine Kette von Rechtsbrüchen und Betrug beteiligter Behörden belegen.
Dreh- und Angelpunkt dieser Skandale ist der Landrat des Kreises Mittweida, Andreas Schramm (CDU). Die Vorwürfe: Dienstaufsichtsbeschwerden werden nicht verfolgt oder nicht bearbeitet und rechtsfehlerhaftes Verwaltungshandeln wird über alle Stufen der Rechtsaufsicht gedeckt. Innerhalb der Kette, Bürgermeister, CDU-Landrat, CDU-Regierungspräsident, CDU-Innenstaatssekretär, CDU-Innenminister und den CDU-Ministerpräsidenten Georg Milbradt sind alle durch zahlreiche Eingaben umfänglich informiert. Sie wissen alle bescheid und kontrollieren sich gegenseitig. Ergebnis dieser Kontrolle: Vertuschen, Totschweigen und Zermürbung der Petenten.
Die Sparkasse Mittweida soll kräftig bei den Amigo-Geschäften mitgemischt haben. Schramm soll seine Position, als Verwaltungsrats-Vorsitzender der Sparkasse Mittweida, unter Mithilfe von Mitgliedern „seines“ dortigen Vorstandes, genutzt haben, um seine Gegner in Not zu bringen. Eine Vielzahl rechtswidriger Handlungen wurden so bei der beabsichtigten und dann durchgeführten Fusion der Sparkassen im Kreis Mittweida bekannt und Schramm zugeschrieben. Schramm wurde damals sogar vom Bundesamt für das Kreditwesen wegen seines "autoritären Führungsstiles" gemahnt und darauf hingewiesen, "dass die Geschäfte der Sparkasse allein vom Vorstand geführt werden und der Verwaltungsrat ausschließlich Kontrollfunktionen hat".
Selbst der Generalstaatsanwalt von Sachsen stellte kürzlich fest, daß die Sparkasse Mittweida ein falsches Gutachten zu einer Wertpapierbilanz anfertigte und diese Fälschung dann bei Gericht vorlegte. Es ging dabei um Versorgungsansprüche des Ex-Sparkassendirektors Fischer. Allerdings wollte der Generalstaatsanwalt sich in diesem Fall nicht der Mühe unterziehen, zu ermitteln, wer aus der Sparkasse Mittweida diesen vermuteten Prozessbetrug begangen hatte, indem er den eigenen Prozessvertreter RA Radke täuschte und eine unrichtige Niederschrift einer Kreditsonderprüfung vor Gericht vorlegte.
Dieses objektiv falsche Dokument vom 21.10.99 trägt die Unterschrift des Sparkassenrevisors Wegner, des Vorstandsvorsitzenden Koesfeld, der stellvertretnden Vors. Römer und den Vorstandsmitgliedern Herrn Braun sowie Frau Gerstenberger, Leiterin Kreditabteilung, alles unter der bewährten Ägide vom Landrat und Sparkassenverwaltungsratsvorsitzenden Schramm. Welchen guten Leumund kann eine Bank für sich reklamieren, die es nötig hat, vor Gericht gefälschte Wertpapierbilanzen vorzulegen. Welche Qualifikation hat der Vorstand einer Bank, der nicht in der Lage ist, ein Wertpapiergeschäft korrekt nachzurechnen.
Im zeitlichen Zusammenhang der Sparkassenfusion, Mitte der 90er, mußte, nach einer beispiellosen, unglaublichen Räuberpistole, der ehemalige Vorstandsvorsitzende Kurt Fischer sein Amt räumen und veschwand (schuldig oder unschuldig) erstmal im Knast. Nun sprangen Fischers enge und vertraute Mitarbeiter über Schramms Klinge und der Weg war freigeräumt für den skrupelosen Aufstieg des Ehrenmannes Schramm. (Die irre Entführungsstory von Landrat und Sparkassendirektor, bei der mehr Fragen übrig als beantwortet blieben, ging damals durch die Presse. Der einzige Belastungszeuge war ein Stasi-Spitzel und der handelnde Staatsanwalt nicht IM sondern ein geständiger Mitarbeiter des MfS,(beide spezialisiert auf Persönlichkeitsvernichtung)
Die „Schrammbetroffenen“ haben sich jetzt zusammengetan und ihre Akten gekreuzt. Damals war manches der Motive unklar. Jeder Betroffene dachte, er wäre es nur alleine. Jetzt wird das Bild klarer.
Der Landrat war schon einmal wegen seiner unzulässigen Einflußnahmen auf Bankgeschäfte, durch das Bundesaufsichtsamt abgemahnt worden. Inzwischen wurde Strafanzeige wegen Betruges und Untreue usw. in sechs Fällen gegen den Vorstand der Sparkasse gestellt. Ein Verfahren wegen Prozessbetrug ist auf dem Wege.
Bei allen im Folgenden aufgeführten Fällen ist rechts- und fachaufsichtlich Landrat Schramm verantwortlich oder beteiligt. Einige Verträge tragen sogar seine persönliche Unterschrift.
Ein Fernsehsender und ein CDU Land- und Rundfunkrat.
Wie brisant und gefährlich diese Geschichten im Landkeis werden können, zeigt die Information, daß Landrat Schramm, gleichzeitig auch Rundfunkrat im MDR, daran mitgewirkt haben soll, den Journalisten Christoph Lötsch aus dem MDR zu verbannen, so wird jedenfalls in der Freie Presse Chemnitz am 6.9.02 vermutet. "Lötzschs Beiträge", so heißt es dort, "wurden aus dem Sendeplan gekippt, der Journalist von seinen Aufgaben entbunden." Sein ehemaliger Chef, Wolf-Dieter Jakoby sagte allerdings laut FP, es gäbe kein Arbeitsverbot. Lötsch aber scheint weg vom Fenster zu sein.
Ob der Sender vor dem einflußreichen CDU-Ehrenmann Schramm einknickt und in vorauseilendem Gehorsam beidreht oder, wie Jacoby mit den Worten "wir wollen die Geschichte weitermachen " bekräftigte, an den Skandalen im Landkreis Mittweida dranbleibt, wird man sehen. Inzwischen hat der Bund der Steuerzahler den Fall Kempen in sein jährliches Schwarzbuch aufgenommen und Strafanzeige gegen Bgm Glöß und gegen Unbekannt gestellt, nicht ohne anzumerken, daß die offensichtliche rechtsaufsichtliche Untätigkeit vom Landrat Schramm, also der Verzicht zur Ahndung der durch die Rechnungsprüfer festgestellten Verstöße den Straftatbestand der Strafvereitelung im Amt erfüllen könnten, ein eindeutiger Hinweis für die Staatsanwaltschaft auch hier zu ermitteln.
Die folgenden brisanten, inkriminierten 33 Fragen des Reporters Christoph Lötsch, die er Landrat Dr. Andreas Schramm übermittelte sind immer noch unbeantwortet und scheinen auch unbeantwortet zu bleiben.
1. Warum verschleppt das Landratsamt die Genehmigung für die Anlage der Gum Tec in Arnsdorf?
2. Welchen Grund gab es, gegen Gum Tec-Geschäftsführer Gerald Schmidt Strafanzeige wegen Betriebes einer nicht genehmigten Anlage zu erstatten?
3. Hätte es nicht andere Möglichkeiten gegeben, die Frage einer „nicht genehmigten Anlage“ zu regeln?
4. Was sagen Sie zu der Kritik der IHK und des Vereins regionaler Arbeitgeber am Verhalten des Landratsamtes in Sachen Gum Tec?
5. Warum hat das Landratsamt einen unter seiner Beteiligung ausgehandelten Kompromiss bezüglich der Sicherheitsleistungen der Gum Tec kurzfristig verworfen?
6. Hat das Landratsamt Hinweise auf die Täter, die am 3. Juli 2002 in die Privatwohnung von Herrn Schmidt eingedrungen sind und Geschäftsakten durchsucht haben, Geld und Wertgegenstände aber nicht angetastet haben?
7. Haben Sie oder Mitarbeiter des Landratsamtes persönliche Konflikte mit Herrn Schmidt?
8. Spielen sachfremde Erwägungen bei der Behandlung des Falls Gum Tec eine Rolle?
9. Hat das Landratsamt bei der Kommunalversicherung einen Schaden wegen Verwaltungsfehlern in Sachen HMK/Penig geltend gemacht?
10. Verfügt das Landratsamt über ein Dokument, aus dem die ordnungsgemäße Bestellung von Baulasten auf dem streitigen Grundstück der HMK in Penig hervorgeht?
11. Was haben Vertreter des Landratsamtes bezüglich der Bestellung von Baulasten auf dem streitigen Grundstück der HMK in Penig in den Verfahren HMK./.Stadt Penig vor Gericht ausgesagt?
12. Welche Absicht verfolgen Sie damit, den Bauunternehmer Kempen zum Offenbarungseid zu zwingen?
13. Liegen Ihnen Erkenntnisse über telefonische Morddrohungen gegen den Bauunternehmer Kempen vor?
14. Wenn ja, haben Sie Hinweise auf den Täter?
15. Würden Sie sich bereit erklären, ein entsprechendes Tonband anzuhören, um eventuell den Täter zu identifizieren?
16. Haben Sie sich jemals bei dem Bauunternehmer Kempen um eine Stelle beworben oder eine entsprechende Anfrage an ihn gerichtet?
17. Seit wann und woher ist Ihnen der Bürgermeister von Penig, Herr Eulenberger, bekannt?
18. Seit wann und woher ist Ihnen der Staatssekretär im sächsischen Innenministerium, Albrecht Buttolo, bekannt?
19. Werden sich ihrer Ansicht nach die Fälle Gum Tec und HMK/Penig positiv oder negativ auf das Image des Landkreises Mittweida als Wirtschaftsstandort auswirken?
20. Welche Fähigkeiten besitzt die derzeitige Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Mittweida, Frau Römer, die sie zur Ausübung ihres Amtes qualifizieren?
21. Trifft es zu, dass Frau Römer keine bankenspezifische Ausbildung hat.
22. Wenn ja, aus welchem Grund wurde sie dennoch für das Amt der Vorstandsvorsitzenden ausgewählt?
23. Trifft es zu, dass ein Rechtsanwalt Lepp im Auftrag des Landratsamtes oder in Ihrem Auftrag den Prozess gegen den ehemaligen Sparkassen-Vorstand Kurt Fischer beobachtet hat?
24. Wenn ja, welchen Zweck hatte dies?
25. Wer hat die Tätigkeit des Rechtsanwaltes bezahlt?
26. Wie lautete Ihr letzter Dienstgrad der Reserve bei der NVA?
27. Für welche Verwendung im Konfliktfall waren Sie vorgesehen?
28. Hatten Sie jemals wissentlich Kontakt zum Ministerium für Staatssicherheit der DDR?
29. Waren Sie jemals im Auftrag des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR tätig?
30. Waren Angehörige von Ihnen jemals im Auftrag des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR tätig?
31. Wenn ja, wann und wie haben Sie davon erfahren?
32. Wenn ja, wie sind Sie damit umgegangen?
33. Ist Ihr im Internet veröffentlichtes Geburtsdatum, 5.5.1951, zutreffend?
Ein Petitionsausschuss, der am Nasenring herumgeführt wird
Von zwei Geschädigten wurden Petitionen im sächs. Landtag eingereicht. Dort verschwinden belastende Aktenstücke „auf dem Weg zum Ministerium“, das Innenministerium verweigert die Offenlegung und Nachforschung aller Tatbestände, Schriftsätze an Innenminister und Ministerpräsident (beide CDU) werden nicht beantwortet. Die Petitionen werden von der CDU-Mehrheitsfraktion in verfassungswidriger Weise verschleppt, seit Monaten ein Schleiertanz um die auf der Hand liegenden Tatsachen.
Die Geschädigten werden öffentlich, vor Journalisten, verhöhnt. Die Willkür ist unbeschreiblich, die mafiose Energie dieser Seilschaften ist nicht zu überbieten. Ihre Rechtsbrüche haben schon einige hundert Arbeitsplätze in Sachsen gekostet, und Schadenersatzansprüche in dreistelliger Millionenhöhe verursacht.
Ein ehrenwerter Bürgermeister mit MSF Vergangenheit und die plötzliche
Erfindung eines Gold- und Dukatenesels zur wundersamen Geldvermehrung durch öffentliche Kassen
Der hauptberuflich Bürgermeister Glöß der Gemeinde Rossau, nebenberuflich Bürgermeister von Hainichen, Kreis Mittweida, sollte 1995 wegen seiner MfS Vergangenheit amtsenthoben werden. Mit einem 21-seitigen Urteil bestätigte das Verwaltungsgericht Chemnitz: „eine tatsächliche, rechtlich relevante, bewußte MfS-Tätigkeit des Bürgermeisters, die er durch Berichtstätigkeit und Bereitstellung eines Zimmers füs konspirative Zwecke ausübte.
Er lieferte Berichte über Aktivitäten der Kirche, des Gemeindepfarres und dessen Söhne, über Taufen und kirchliche Trauungen. Seine Berichte über verschiedenen Personen beinhalteten Angaben über Parteimitgliedschaft, politische und gesellschaftliche Aktivitäten, Auftreten in der Öffentlichkeit und Freizeitverhalten, kontakte zur BRD und andere nichtsozialistische Staaten. Durch die Vielzahl von Einzelbeiträgen war es dem MfS möglich, taugliche und untaugliche Ansatzpunkte für repressive Massnahmen herauszuarbeiten. Auch die Bereitstellung einer Wohnung zu konspirativen Zwecken war im Gesamtgefüge des repressiven Systems ein kleines aber wichtiges teil, das zur Arbeitsfähigkeit des Systems beitrug.“ Und wie ein Wunder, der Bürgermeister wurde freigesprochen er habe dies nur zwei Jahre bis zur Wende getan und : „er sei ja als wieder gewählter Bürgermeister in der Demokratie inzwischen angekommen.“
Doch das stimmte leider nicht ganz, wie man im Folgenden sehen kann:
1. Fall Geschäftsführung ohne Genehmigung
Bürgermeister Glöß war seit 1992 (bis Ende 98 ) als Geschäftsführender Gesellschafter einer Bauträger GmbH tätig. Bei dieser Tätigkeit handelt es sich um eine nach § 82 Abs. 1 Sächs.BG i.V.m. sächsNTVO genehmigungspflichtige Nebentätigkeit. Für diese Nebentätigkeit wurde zu keiner Zeit eine Genehmigung beantragt oder erteilt.
Dieser verkaufte er u.a. Grundstücke der Gemeinde – quasi in Personalunion - Die Bauträgergesellschaft wurde dann mit den Grundstücken – als Gesellschaftsvermögen- an eine neugegründete Gesellschaft zum Preise von 15 Mio DM verkauft. Die Gesellschafter waren immer gleich! So machte jeder Gesellschafter einen Erlös von 2,5 Mio DM, nur die Gemeinde nicht! Und der Bürgermeister verübte bei diesem Geschäft, Untreue gegenüber seiner Gemeinde in Höhe von über 1o Mio. ( Die Gemeinde hätte dies auch in eigener Regie machen können .)
2. Fall Überall findet sich auch ein ehrenwerter Notar
Das Bauträger-Geschäft versprach so lukrativ zu werden, daß sich ein westdeutscher Notar und seine Frau aus Soest, jeder persönlich, als Gesellschafter beteiligten. Oder handelte der Notar als Treuhänder für eine ungenannt bleibende Person? Selbst die Zahlungsströme sind jahrelang über ein Firmengeschäftskonto der Indu-Park Rossau, c.o. Notar ... Commerzbank Soest, geflossen und immer mit Scheckbelastungen über runde Beträge soweit das nachvollziehbar ist.
3. Fall Ein Notar zur Beurkundung war schnell zur Hand.
Ein Notar, ursprünglich Gründungsgesellschafter der Indu-Park und der GEV GmbH beurkundete mehrfach selbst oder durch Kollegen seines Notariats quasi in eigener Sache.
4. Fall Ausfallbürgschaften des Landrates ohne Zweckbestimmung
Die Gesellschafter beschlossen, ein Gewerbegebiet ,aus den Grundstücken der gemeinde Rossau zur „Verbesserung der Infrastruktur“ zu realisieren. Die Erschließungskosten wurden auf die späteren anteiligen Grundstückseigentümern umgelegt. Das Gewerbegebiet wurde leider nicht flächenmäßig voll vermarktet, so daß die Gesellschaft Liquiditätsprobleme bekam. Die Gemeide Rossau in Person des Bürgermeisters Glöß übernahm für die Indu-Park Rossau GmbH, in der er selber Gesellschafter/Geschäftsführer war, Ausfallbürgschaften in Höhe von 4.150.000 DM. Und kein Problem Landrat und Landratsamt halfen mehrfach rechtsaufsichtlich mit der Genehmigung von Ausfallbürgschaften und das auch noch ohne Zweckbestimmung aus!
5. Fall Ausfallbürgschaft unterschreibt nur Amtsleiter
Ausfallbürgschaften werden nur vom Amtsleiter unterschrieben, müssten aber vom Landrat selbst unterschrieben sein.
6. Fall Privatkredite für arme Gesellschafter
Die Gesellschaft behauptet der Gemeinde und dem Kreis gegenüber Liquiditätsprobleme um Ausfallbürgschaften in mehreren Millionen Höhe zu erlangen, wenn das Geld dann floß gab diese Bauträger-Gesellschaft dieses Geld intern weiter an ihre Gesellschafter als Gesellschafter-Kredite.
7. Fall Privatzahlungen für eine Ehefrau
Mit dem 11.3.92 erhält Brigitte Glöß, die Ehefrau des Bürgermeisters Glöß, vom Geschäftskonto des Rechtsanwaltes und Notars DM 1.420,00 Frau Glöß ist auch, ganz zufällig, bei der Indu-Park GmbH angestellt und erhält laut Lohnkonten von 1992 bis 1994 insgesamt Brutto DM 79690 DM von Geschäftsführer Bgm. Glöß.
8. Fall Tantiemen für den armen Bürgermeister
Bürgermeister Glöß erhält für seine verdienstvolle Arbeit als Geschäftsführer/Gesellschafter ein Gehalt von 33.000 DM (laut Gehaltsabrechung der Indu-Park GmbH vom Mai 1993!) Der Betrag wird als Tantieme bezeichnet und ergibt einen Nettobetrag von DM 23.445. (Eine Gegenleistung von Glöß ist aus den Geschäftsunterlagen nicht ersichtlich.) Lohn- und Kirchensteuer, in Höhe von 10.249,77 DM, werden nach Ankündigung der Vollstreckung durch das Finanzamt Mittweida mit Scheckzahlung über das Firmenkonto des Notars bei der Commerzbank Iserlohn am 19.8.93 abgebucht.
9a. Fall "Die Finanzierung eines Hotels"
Einige Millionen DM Kredite der Indu-Park- GmbH landeten in einer Grundstücks-Hotelgesellschaft, die zwei ehem. Gesellschafter der Indu-Park Rossau GmbH und die Ehefrau des Notars, als GbR betreiben. Auf wundersame Weise fließen von der Indu-Park Rossau GmbH einige Millionen als Darlehn an die Gesellschafter der Hotel GbR. So konnte durch die Indu-Park Rossau GmbH die GbR und der Bau des Hotels mitfinanziert werden. Ausfallbürgschaften des Landkreises (teilweise ohne Zweckbestimmung) hatten auf wundersame Weise die Geldströme zur GbR erleichtert.
9b. Fall "Stichwort Swingerclub und Bordell"
Zum Stichwort Bordell, siehe auch Quittung "ein lustiger Bordellbesuch" unter (Punkt 12) erscheint im Soester Anzeiger vom 26.08.1995 folgender Artikel:
"Statt Feierabendbier etwas für "gehobene Ansprüche". Investoren wegen "Förderung der Prostitution" vor Gericht
KREIS SOEST. Als sich die drei Geschäftsleute aus dem Kreis Soest nach dem Fall der Mauer in der ehemaligen DDR umschauten, wurden sie fündig. Ein Landgasthof im Städtchen Rossau bei Mittweida in Sachsen erschien ihnen als Spekulationsobjekt geeignet. Doch nicht der Kauf der Immobilie von der Treuhand steht zur Debatte, wenn der Soester Rechtsanwalt ..., der Soester Kaufmann ... sowie der Möhneseer Zahntechniker .... Am 12. September, 8 Uhr vor dem Amtsgericht in Hainichen, bei Chemnitz erscheinen. (... eingefügt durch KN)
Die Weitervermietung für lukrative 15.000 Mark ließ die Staatsanwaltschaft aktiv werden. Denn dort richteten Zuhälter ein Bordell ein. „Förderung der Prostitution“ lautet die Anklage.
Nach dem Kauf bauten die Investoren aus Westfalen die ehemalige Kneipe mit Schankraum im Erd- und kleinen Tanzsaal im Obergeschoss erst einmal um. Ein „Nachtclub“ sollte eben entstehe, nach Vorstellungen der Gemeinde Rossau allerdings als besseres Lokal mit seriösem Showprogramm.
Die Kommune bestand auch darauf, im Parterre eine „normale“ Kneipe für das Feierabendbier der 1.000 Einwohner einzurichten.
Die wurden nie fertig. Um so aktiver wurden die Mieter des Nachtclubs. Es war bald ein offenes Geheimnis, dass im Hinterzimmer mehr lief als ein Showprogramm. Für gutes Geld boten Damen Insidern in horizontaler Lage etwas für gehobene Ansprüche.
Das Etablissement samt Zuhältern und weiblichen Mitarbeitern geriet in das Blickfeld der Justizbehörden. Es wurde bei einer Polizeirazzia ausgehoben. In dem Zusammenhang erging auch ein Strafbefehl an die Investoren. Doch darauf wollten sie sich nicht einlassen, so dass der zuständige Richter im benachbarten Hainichen die jetzt bevorstehende Verhandlung anberaumte.
Rechtsanwalt ... will davon allerdings nichts wissen, eine Ladung liege ihm nicht vor. „Alles falsch“, kommentierte er, als der ANZEIGER ihn gestern mit den Anklagepunkten konfrontierte. Er habe zwar geschäftliche Beziehungen zu den anderen Mitangeklagten. Doch ob sich die Immobilie in seinem Besitz befindet, wisse er nicht. Geschäftliche Aktivitäten im Osten gestand er allerdings ein. Aber es handele sich um eine 60-Hektar-Gewerbegebiet in Rossau. Dort befänden sich nur seriöse Firmen und kein Landgasthaus."
(Soester Anzeiger vom 26.08.1995)
Ein Strafverfahren, zu dem der betreffende Rechtsanwalt damals nichts von einer Ladung wissen wollte und auch nicht wußte, ob sich die Immobilie in der das Bordell betrieben wurde in seinem Besitz befand, fand tatsächlich statt und kam zu dem Schluß, dass sich der Rechtsanwalt im Sinne der Anklage nicht strafbar gemacht habe. Die Kosten des gesamten Verfahrens soll der Staat getragen haben. Vielleicht weiß ja dieser Ehrenmann bis heute immer noch nicht, ob die betreffende damals so fidele Immobilie sich in seinem Besitz befindet oder nicht, man kann ja schließlich auch als Rechtsanwalt und Notar mal den Überblick verlieren ...
10. Für 600.000 DM Luxus-Porsche und Geldfluß durch Landratsbürgschaften
Die Gesellschafter – einschließlich Bürgermeister- genehmigten sich mehrere Luxusfahrzeuge wie Porsche, Geländewagen usw. So wurde ein Toyota Camry von der Autovermietung Sputnik an die Indu-Park GmbH unter dem 19.3.91 zum Preis von DM 20.250 verkauft. Bürgermeister Glöß soll diesen Wagen gefahren haben. Indu-Park Gesellschafter Ball ist Geschäftführer der Sputnik Autovermietung und vermietet an die Indu-Park GmbH, an Glöß und andere. Für diverse Porsche Cabriolets und andere Luxusfahrzeuge liegen Belege/Rechnungen in Höhe von 700.000 DM vor !!! Das alles wurde bei der Indu-Park GmbH erleichtert durch teilweise unbestimmte Ausfallbürgschaften des Landrates. Und das Landratsamt spuckte immer neue Bürgschaften aus.
11. Fall Die Ehefrau des Bürgermeisters bekommt ein Auto
Selbst die Ehefrau des Bürgermeisters kommt weiterhin nicht zu kurz , - sie bekam einen Pkw Ford Fiesta HC-N860. Abgewickelt über das Konto der Indu-Park GmbH c. o. Notar ..., Volksbank Iserlohn zum Preis von 23.500 DM und verkauft vom Gesellschafter Ball (Sputnik Autovermietung Ball). Drei Wochen nach der großzügigen Autospende an Frau Glöß rubelt diese den Wagen wieder zu Bargeld um.
12. Fall Ein lustiger Bordellbesuch auf Geschäftskosten
Solch ein reges Geschäftsleben ist schließlich anstrengend. So gab Betriebsausflüge, die standesgemäß ins „eigene“ Bordell führten. So finden sich Belege des Club Privé, eine Quittung vom 12.10.93 über DM 1.636 weist einen gemeinsamen Bordellbesuch der Gesellschafter Josef Ball, Horst Glöß, Joachim Westerhoff sowie Thomas Wölbers. Die Puff-Quittung weist sie als Gemeindratsmitglieder von Rossau aus.
13. Fall Ein gefördertes Regenrückhaltebecken mutiert zur Wasserskianlage
Nun finden sich in den Unterlagen der Bauträger-Gesellschaft auch drei Abschlagsrechnungen (Ausgangsrechnungen)) aus den Jahren 96/97 über Erdarbeiten für ein Regenrückhaltebecken ca. 1,7 Mio DM, wobei es keinerlei Eingangsrechnungen für diese Arbeiten zu diesem Zeitraum gab. Seit 1994 heißt das sogenannte Regenrückhaltebecken jedoch Wasserskianlage, die nie genehmigt wurde.
Die „Erdarbeiten“ wurden von der Firma "Sputnik Landschaftsbau" des Gesellschafters Ball noch in 1997 von Ball auf dem Kopfbogen von Sputnik berechnet obwohl diese Firma schon in 1996 Insolvenz anmeldete. In diese Wasserskianlage sind unter dem Titel Regenrückhaltebecken Millionen DM an Fördermitteln geflossen. Übrigens, die Wasserskianlage ist bis heute nicht genehmigt! (seit 1994)
Bezahlt wurden dafür Fördermittel durch Geldanweisung aus dem Finanzministerium über das Regierungspräsidium Chemnitz. Es gibt bis heute kein Regenrückhaltebecken, denn das müsste immer leer sein, wenn es funktionieren soll. Es gibt aber eine “Wasserskianlage seit 1994”. Verwendungsnachweise für die Fördermittel sind offensichtlich nicht vorhanden oder nie geprüft worden. Die Orignalrechungen für das Objekt sollen beim RP Chemnitz nicht vorliegen.
Bittere Ironie der Geschichte: In Rossau sind am 12.8.02 durch Ablassen des voll gefüllten sogenannten Wasserskianlage/Regenrückhaltebecken (aus Angst vor einem Dammbruch) weil es als Wasserskianlage eben nie leer war sondern voll, sind dutzende privater Keller abgesoffen und ein Flutschaden entstanden, für die die Gemeinde Wiederaufbau-Geld in Höhe von 495.878 EUR erhält, nachzulesen im Amtsblatt der Gemeinde vom 4.9.02 sowie FP vom 26.9.02
(Nichts ist kurios genug, es findet sich auch mit Datum vom 22.8.93 eine Rechnung der Firma Sputnik „Erdarbeiten für Flugplatz“ !!!!)
14. Fall Ein Asylantenheim für 59 Personen wird mit 110 Personen abgerechnet
Am 7.2.97 erteilt das Landratsamt die Baugenehmigung für die Nutzungsänderung eines Bürogebäudes in ein Asylbewerberheim der Bauträger Gesellschaft GEV GmbH. Festgelegt werden laut sächs. Mindestanforderungen von 4,5 qm je Person für die 2 Etagen des Gebäudes eine Unterbringung bis zu 69 Asylanten. Laut tatsächlicher qm hätten jedoch nur 59 Personen untergebracht werden dürfen. Die GEV GmbH berechnet noch am 29.1.99 an das Landratsamt/Ausländerbehörde Betreiberkosten in Höhe von 34.233,92 DM für Januar 99. Das sind 9,86 DM x 31 Tage x 112 Betten !!!
Baugenehmigung ist fehlerhaft erteilt für 69 Personen, nach Mindestanforderung dürften es nur 59 Personen sein, tatsächlich abgerechnet wurden aber 110 !!! Personen! Im ersten Betreibervertrag standen sogar 119 Personen drin. So sollten sich 50 Personen eine Toilette teilen ???
Die Hotel Rossau GmbH, eine gesellschafteridentische, verbundene Gesellschaft der GEV GmbH übernimmt zum 1.8.2000 den Betrieb des Asylantenheimes. Sie zahlt dafür an die GEV 10.000 DM Miete monatlich und erhält dafür von der Ausländerbehörde des Kreises monatlich ca. 34.000 DM Betreiberkosten (bei 110 abgerechneten Asylanten). Das Heim wurde am 1.3.01 geschlossen, letzter Betreiber die Hotel Rossau GmbH.
Landrat Schramms Unterschrift findet sich auf dem Betreibervertrag vom 23.7.98. Auch danach sind für das Heim 112 Betten pro Monat abgerechnet worden.
15. Fall Finanzprüfung beim Bürgermeister Glöß: „Es kostet Ihren und meinen Kopf“
Als die Finanzprüfung des Landratsamtes im Rathaus beim Bürgermeister Glöß war, der für die Gemeinde Gesellschafter in der Indu-Park Rossau GmbH und der GEV GmbH sowie Geschäftsführer eben dort war, schrieb dieser Bürgermeister einem Gesellschafter auf dem Kopfbogen der Gemeinde zum Finanzbericht: „Wichtigster Punkt ist Tz 3, es kostet im Prinzip, ganz gleich wie, Ihren und meinen „Kopf“. Wahrscheinlich müssen mehre Köpfe rollen. Die Finanzprüfung des Landratsamtes stellte fest, dass zum Zeitpunkt der Prüfung die Gemeine Rossau aus ihrer Stammeinlage von 10.000 DM, Gewinnauszahlungsanspüche von 655.852,69 DM sowie Kaufpreisforderungen in Höhe von 2.055.000 DM an die Indu-Park Rossau GmbH bzw. GEV GmbH hat, die ihr aus dem Ausscheiden aus der GEV GmbH zustanden aber nicht gezahlt wurden.
16.Fall Bürgermeister Glöß lässt Zeitungsredakteur drohen
Glöß weist eine Gesellschafter schriflich an, einem Redakteur der Freien Presse bei Recherchen zum gesellschaftseigenem Nachtlokal die Antwort zu geben: „ich wäre vorsichtig Herr Redakteur“
17. Fall Hotelwegweiser - eine Amtshandlung mit privatem Hintergrund
Bürgermeister Glöß aus Rossau ließ 1995 über die Straßenmeisterei Mittweida einen Hotelwegweiser „Europäischer Hof und Hotel Deutsches Haus Mittweida“ an der S 201 Nähe Rossau wegen nicht erteilter Genehmigung entfernen. Vor dem Verwaltungsgericht Chemnitz trägt der von der Gemeinde Rossau beauftragte Rechtsanwalt ... aus Soest, auch schon mal Mitgesellschafter von Glöß!!, vor, die Behauptung Bürgermeister Glöß sei selber wirtschaftlich am dem Hotel Rossau GbR beteiligt, sei frei erfunden.
Tatsächlich jedoch ist die Ehefrau des Anwaltes auch Mitgesellschafterin der Hotel Rossau GbR, wie auch zwei weitere ehemalige Mitgesellschafter des Notar ... aus der Indu-Park und GEV GmbH. Diese GbR ist über diverse Verträge und mehrere Darlehensverträge über ca. 1,7 Mio DM mit der Indu-Park GmbH eng wirtschaftlich verbunden. Die Indu-Park GmbH hat die GbR teilweise finanzierte in der waren Rechtsanwalt und Notar ... selbst Gesellschafter und Bürgermeister Glöß sogar(zu der Zeit) Geschäftsführer und Gesellschafter (für die Gemeinde Rossau.)
Im Vortrag des Anwalts damals vor Gericht, am 10.10.1995, die von der Klägerin behauptete wirtschaftliche Beteiligung von Glöß sei frei erfunden, bezog er sich exakt auf das Wort "Beteiligung" und nicht auf eine wirtschaftliche "Verpflechtung" oder "Verbindung" von Glöß, ein kleiner, aber feiner Unterschied.
Tatsächlich waren die Interessen des Glöß damals mit der des Hotel Rossau GbR auf jeden Fall wirtschaftlich verbunden. So hat er auch im eigenem wirtschaftlichem Interesse bei der Entfernung des Hotelwegweisers gehandelt und das mußte sein Anwalt wissen. Dass, was heute durch Dokumente belegt werden kann, konnte damals beim Prozess nicht vorgelegt werden.
Der Prozess ging verloren für das Deutschen Haus Mittweida, ob dies auch der Fall gewesen wäre, hätte das Gericht von der Art der wirtschaftlichen Verbindung des Bürgermeister Glöß und seinem damaligen Eigeninteresse erfahren ist mehr als fraglich.
Pikanterweise wurde dann anstelle des abmontierten Hotelwegweisers Deutsches Haus Mittweida der Wegweiser des mit Glöß wirtschaftlich verbundenen Unternehmens Hotel Rossau GbR, also für die Konkurenz, errichtet!
18. Fall H.+M. Kempen (Peniger Bauskandal) im Schwarzbuch Bund der Steuerzahler
Eine Bauunternehmensgruppe aus Gailingen investierte in den 90er Jahren in sieben Immobilienobjekte in der sächsischen Kleinstadt Penig, Landkreis Mittweida. Die Gruppe erwarb weitere acht Objekte, um im Zentrum der Stadt ein Einkaufscenter zu errichten.
Ein Streit über einige Zentimeter Wegerecht wurden nun der Unternehmensgruppe und der Stadt Penig zum Verhängnis. Neben dem Einkaufcenter sollte ein altes Bauerngut zu einer Wohneigentumsanlage umgebaut werden. Die notwendige Zufahrt zum Grundstück war nach Ansicht des Investors nicht breit genug und die von der Stadt beigebrachte Baulast rechtlich nicht abgesichert. Besagtes Nachbargrundstück gehört mehreren Eigentümern, von denen jedoch nur einer seine Zustimmung erteilt hat. Statt nach einer unbürokratischen und dauerhaften Lösung z.B. in Form der Bestellung einer Grunddienstbarkeit zu suchen , beließ es die Stadt bei ihrer Auffassung, sie habe die vertraglichen Bedingungen erfüllt und der Kaufpreis sei fällig. Der Investor wandte sich zur Lösung dieser strittigen Frage an die Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt Mittweida, das Regierungspräsidium Chemnitz sowie an verschiedene Ministerien. Dort verharrte man und sah keinen Handlungsbedarf.
Die Stadt tat ihr übriges durch weiteres unprofessionelles Verhalten, indem die Unternehmensgruppe öffentlich angegriffen wurde. Obwohl für das Bauernhofgeschäft eine Bankbürgschaft hinterlegt war und diese von der Stadt auch abgerufen wurde, soll der Bürgermeister Thomas Eulenberger (CDU) erklärt haben, der Investor besitze keine ladungsfähige Anschrift und sei komplett verhandlungsunfähig. Notwendige Kredite zum Weiterbau sollen daraufhin von den Gläubigerbanken verwehrt worden sein. Im nachfolgenden Rechtsstreit gingen nicht nur das Bauerngut-Projekt samt weiterer Bauvorhaben den Bach runter, sondern auch die Investorengruppe pleite.
Seit Monaten beschäftigt sich der Petitionsausschuss im Sächsischen Landtag mit diesem Vorgang. Vorab ist zu vernehmen, dass die beteiligten Behörden, insbesondere die Stadt Penig, dem Grundsatz einer bürgernahen Verwaltung in keinster Weise gerecht wurden. Die Aufsichtsbehörden hätten fachaufsichtlich die Herstellung rechtmäßiger Zustände bei der Bestellung von Baulasten im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Grundstückes anmahnen können.
Fazit: Die Behörden verharrten in Untätigkeit. Durch deren Fehler können dem Freistaat Schadenersatzzahlungen in zweistelliger Millionenhöhe ins Haus stehen. Um Zentimeter geht es nun nicht mehr. Der simpelste Weg aus dem Dilemma scheint zwar der zu sein, dem Investor das Wegerecht so einzuräumen, wie er es zum Bau seiner Wohnanlage benötigt. Dieser lehnt jedoch ab: „Der Zug ist abgefahren. Mein Käufer ist abgesprungen, das Fördermittelprogramm für solche Vorhaben beendet, meine Firma pleite. Was soll ich jetzt noch mit dem Weg?“ Am Ende stehen eine ruinierten Firma und die Stadt Penig mit einem weiterhin unfertigen Zentrum da. War diese Zuspitzung wirklich notwendig?
(aus Schwarzbuch 2002, Bund der Steuerzahler in Sachsen e.V. 01.10.02)
Anhang: Die Kreisbehörde Mittweida, vertreten durch ihr Baurechtsamt, trug am 3.01.00 Baulasten für Wegerechte und Abstandsflächen für Kempen ein, ohne die VwV des § 80 der sächsBO zu berücksichtigen. Sie teilt selbst schriftlich am 21.06.01 mit, sie habe angenommen die Stadtverwaltung Penig habe die Unterschrift der Bestellerin, Frau Martin, in der Stadtverwaltung entgegen genommen, und dabei die Vollmachten der Miterben geprüft.
Die Stadt Penig, Bürgermeister Eulenberger, teilt am 2.08.02 im Schriftsatz an das LG Chemnitz mit, nicht sie, sondern die Bauaufsichtsbehörde im LRA habe die Überprüfung bei der Bestellung vorgenommen. Damit steht fest, es sind Baulasten eingetragen worden, die mangels Genehmigung der Eigentümer, rechtsunwirksam sind.
19. Fall Josef Stör, ein Investor für ein Altenheim wird gelinkt
Der Architekt Josef Stöhr , bekommt per Option von der Stadt Penig ein Grundstück zum Bau eines Altenpflegeheimes im Zentrum von Penig versprochen.
Er muß drei Auflagen erfüllen:
1 Baugenehmigung
2 Finanzierungsbestätigung zur Durchführung der Baumaßnahme
3 Betreibervertrag mit Betreibungsgesellschaft
Stöhr erfüllt alle Auflagen, doch der Bürgermeister Eulenberger empfängt plötzlich ohne erkennbaren Grund , den Investor Stöhr nicht mehr. Durch den Anwalt des Grundstücknachbarn erfährt sein Anwalt Herr Ra. Krause , das der Angrenzer eine Papierfabrik ist.
Dieser hat mit der Stadt Penig einen sogenannten. „Dezibelvertrag“ 1992 geschlossen, der ihm erlaubt, 360 Tage im Jahr in drei Schichten täglich, mit 75 Phon Lautstärke zu produzieren! (der Lärm eines Phantomjägers der in 50 m Höhe über das Haus fliegt)
Aus diesem Grund reicht der Angrenzer fristgemäß einen Widerspruch gegen die Baugenehmigung ein. Mit Recht, er hatte Sorge vor späteren Schallschutzmaßnahmen.
Dieser Widerruf wird von der Kreisbehörde dem Bauherrn Stöhr unterschlagen !
Die Sparkasse klagt erfolgreich Schadenersatz wegen eines bereitgestellten Kredites von 10 Mio DM ein . Klagesumme : 120.000 DM Herr Stöhr sieht sich alleine und zahlt im Vergleich...
20. Fall Familie Lange kauft ein Grundstück von der Treuhand TLG und verliert
Fam. Udo und Manuela Lange, Penig wollten von der TLG Treuhandliegenschaftsgesellschaft mbH , Niederlassung Sachsen, Zweigstelle Chemnitz ein renovierungsbedürftiges Gebäude, gelegen Flinschstraße 36 in 09322 Penig, käuflich erwerben. Die TLG erfuhr keinerlei Bedenken zum Weiterverkauf durch die Stadt. Es wurde ein notarieller Kaufvertrag geschlossen. Dieser Vertrag wurde dann anschließend von der Stadtverwaltung nicht genehmigt . Das Gebäude befindet sich gegenüber der Papierfabrik, ( siehe Fall Stöhr) und offensichtlich wollte die Stadt nicht wieder einen Präsidenzfall schaffen. Doch das Gebäude steht unter Bestandsschutz, und hat deswegen ältere Rechte.
Die Eheleute Lange gehen in Widerspruch gegen diese Entscheidung der Stadt, an die zuständige Kreisverwaltung. Im Ablehnungsbescheid der Kreisbehörde des LRA Mittweida steht, daß man sich auf die Aussage des Mitarbeiters, Herrn Hungershöfer, der Sparkasse Mittweida beruft, daß die Familie Lange lediglich 150.000 DM Kredit bekommt, und Herr Lange die Sanierung in Eigenleistung selbst vornimmt, und deswegen die komplett Sanierung nicht auf einmal durchführt . So steht es im Ablehnungsbescheid. Anscheinend gilt weder Datenschutz noch Bankgeheimnis zwischen den Beschuldigten .
21. Fall Bauträger Graindel
Der Bauträger Graindel beabsichtigt in Berlin eine Bauträger Maßnahme durch zu ziehen. Der damalige Vorstandvorsitzende Kurt Fischer und Frau Raute, Mitglied des Vostandes fahren nach Berlin, um sich selbst kundig zu machen. Graindel bekommt eine Anschubfinanzierung. Im darauffolgenden Frühjahr bekommt er noch mal eine weitere Finanzierung in Höhe von 1 Mio DM, die befristet ist, weil diese dann durch eine Gesamtfinanzierung abgelöst werden soll. Der Landrat Schramm setzt im Verwaltungsrat durch, so daß alle Kredite gekündigt und sofort fällig gestellt wurden.
Die Sparkasse verklagt den Bauträger Herrn Graindel vor dem LG München und dem OLG München. Dort verliert er, weil er die Absprachen nicht nachweisen konnte. Denn Sparkassen Vorstand hatte zwischenzeitlich gewechselt, und nun ist ein „ schwacher Vorstand“ an der Spitze, der offensichtlich genau den Vorgaben des Landrates und Verwaltungsvorsitzenden Dr. Schramm nachkommt. In dem v.g. Verfahren soll auch von der Angestellten Frau Babeck falsches Zeugnis abgegeben worden sein, in dem sie behauptete , es hätten keine Kreditbeschlüsse vorgelegen. Die Glaubwürdigkeit des Zeugen Fischers wird beim OLG München ausdrücklich per Beschluß festgestellt.
22. Fall Gesellschafter Hellriegel und Pelinski der G E V GmbH vormals Idu-Park.
Diese beiden Herren kauften die Mehrheit der Geschäftsanteile o.g. Gesellschaft. Der geschäftsführende Gesellschafter war Herr Bürgermeister Glöß der Gemeinde Rossau/ Sa. In dieser Gesellschaft ist es offenbar so turbulent zugegangen, daß sich die neuen Inhaber, durch falsche Versprechungen beim Verkauf der Geschäftsanteile getäuscht fühlten, und mit Ermittlungen begannen. Es fiel als erstes auf, dass in der Bilanz des Jahres 98 erstellt im Oktober des Jahres 99, die bereits fällig gestellten Steuerbescheide für Körperschaftssteuer, und Gewerbesteuer jeweils erstellt im Mai/ Juni 99 ( also 3-4 Monate vor der Erstellung der Bilanz ) nicht auftauchten.
Weil auf Grund dieser Bilanz, von der Sparkasse Mittweida 2 Mio Kredit der Gesellschaft ausgereicht worden war, wollten die neuen Gesellschafter vom Vorstandsvorsitzenden, Herrn K., wissen wie so etwas möglich war. Nach KWG § 18 mußten doch die neuesten Steuerbescheide bei den Kreditunterlagen vorliegen. Herr K. „wußte angeblich nichts davon“. Als sie ihm die Steuerbescheide vorlegten, meinte er „ es riecht nach Kreditbetrug“. Der Anwalt der beider Gesellschafter bat dann den Vorstand der Sparkasse einem Prozeß als Mit-Geschädigter beizutreten. Die Besprechung wurde in einer Besprechungsnotiz festgehalten, und dem Herrn K.der Sparkasse zugesandt. Bei einer späteren Vernehmung des Herrn K. wußte dieser nichts mehr von diesem Gespräch....
Bei den Recherchen fiel dann auf, dass die Gesellschaft auch zu 20% im Eigentum der Gemeinde Rossau stand, Bauvorhaben im Jahre 1997 abgerechnet wurden, die niemals gebaut wurden. Auch wurden nach Eingang von 3,6 Mio DM öffentlicher Mittel, überwiesen durch das LRA Mittweida, diese sofort mittels Darlehen an die Privatgesellschafter auf eine private Grundstücks GBR umgebucht.
Im Prüfbericht nach § 34 c Gewerbeordnung steht ausdrücklich, daß der Bürgermeister Glöß keine Genehmigung zum Führen des Gewerbes hatte. Es gab Bordellrechnungen über „ Betriebsausflüge“ dieser Gesellschaft. Die Gesellschafter genehmigten sich mehrere Sportwagen der Marke Porsche. Der Bürgermeister einen Tojota – Cabrio , seine Ehefrau einen Ford Fiesta... Als die Gesellschaft Ende 99 klamm wurde, half das LRA Mittweida mit einer Ausfallbürgschaft über 950.000 DM sofort aus. Mit dieser Summe wurde dann eine Hypothekenschuld eines Gesellschafters getilgt.
Jetzt kündigte die Sparkasse den neuen Gesellschaftern den Kredit. Sie klagt, -nach altbewährter Weise- um die Gesellschaft in die Insolvenz zu bringen. Somit wären zwei „Dumme“ gefunden , die den Kopf hinhalten müßten , meint man....
Die Kreditkündigung lautet auf fehlendes Vertrauen der Geschäftsführung, aber die Herren Hellriegel und Pelinski waren bis zur Übernahme der Geschäftsanteile jahrelang Mitarbeiter der Sparkasse Mittweida. Sie haben die Kopien der Bürgschaften, aller Gesellschafter (Es ist ein prominenter Notar aus Iserlohn darunter) zu Gunsten der Bank, aber die zieht die Bank nicht....
23. Fall Gumtec
Das Unternehmen, Investor G. Schmidt, beabsichtigt in der Gemeinde Tiefenbach , Landkreis Mittweida, die Errichtung einer Produktionsstätte für Gummigranulate und Gummimehle sowie für Industriegummibeläge zu errichten, deren Produkte zum überwiegenden Teil auf internationalen Märkten abgesetzt werden. Hierzu liegen derzeit Bestellungen und Verträge vor, die die mögliche Kapazität der Anlage mit ca. 120% als überzeichnet darstellen.
Im Rahmen des durchgeführten Genehmigungsverfahrens, welches im Rahmen der Reaktivierung einer ehemaligen Industriebrache erfolgte, wurde mit Datum vom 08.01.2002 ein in allen entscheidenden Punkten positiver Genehmigungsbescheid vom Landratsamt Mittweida erteilt.
Einziger aber wirtschaftlich entscheidender Punkt ist, daß für das Investitionsvorhaben zusätzlich zur Investition eine Sicherheitsleistung von ca. 17% der Investitionssumme (rund 350.000,00 EUR) vom Landratsamt Mittweida gefordert wird. Diese Sicherheitsleistung wird damit begründet, daß es sich um ein Abfallentsorgungsunternehmen handele. Alle Stellungnahmen und Gutachten von unabhängiger Stelle (so z.B. IHK Chemnitz), die die Begründung des LRA zu Sicherheitsleistungen widerlegen und die Bezugnahme auf aktuelle renommierte Gesetzeskommentare (so z.B. Dr. Feldhaus) werden vom LRA Mittweida nicht in die Bewertung mit einbezogen.
Die Bemühungen von Gumtec eine vertretbare Lösung dieses Problems gemeinsam mit dem LRA zu schaffen, sind gescheitert. So ist derzeit auf Gumtec-Initiative Regierungspräsident Nolze persönlich mit dem Vorgang befasst, ließ aber inzwischen mitteilen, daß er trotz eigener konstruktiver Einsichten unseren Landrat Dr. Schramm nicht vom Abrücken von seinen Auflagen bewegen kann.
Die Gumtec hat als mittelständisches Unternehmen seit 1997 an diesem Projekt gearbeitet und befürchten nun in der Realisierungsphase durch diese vom Gesetzgeber nicht herausgestellten Auflagen das Gesamtprojekt zu gefährden. Dabei ist besonders bedauerlich, daß im Gegenzug zu den Aktivitäten des LRA Mittweida Abteilung Bauen und Umwelt, die Sächsische Aufbaubank in Zusammenarbeit mit der Abteilung Wirtschaftsförderung des selben Landratsamtes für eine ca. 25%-ige Subventionierung der Investition in diesen Produktionsbetrieb gesorgt hat. Dies bedeutet etwa, daß die gesamte Subvention dem LRA als Sicherheitsleistung zufließen würde. Der Investor geht davon aus, daß kein Rechtsgrund für die Forderung nach einer Blanco-Sicherheitsleistung noch dazu in Bar besteht. Landrat Schramm läßt sich von seinem irrigen Standpunkt nicht abbringen und hat in diesem Sinne auch den Regierungspräsidenten zu keiner Änderung veranlaßt.
Beweise und Hinweise
Eine Sparkasse die kräftig mitmischt
Daß der Landrat Dr. Schramm in unzulässiger Weise in die Geschäftsführung der Sparkasse Mittweida eingriff, können weiterhin belegen: Einvernahme der Regierungsrates Runge, zu laden über das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen , Berlin (Dieser hatte auf einer Verwaltungsratssitzung Herrn Schramm wegen seiner Eingriffe bereits abgemahnt.)
Einvernahme des ehemaligen Verwaltungsrates der Sparkasse , Herr Ra. Dr. Ing. Pohle, Theaterstr. 50/52 , 09111 Chemnitz, Dienstaufsichsbescherde und Brief des Pohle an den Verwaltungsrat Sparkasse Hainichen.
Ein ehrenwerter Bürgermeister mit MSF Vergangenheit
Urteil des Verwaltungsgerichtes Chemnitz Az. 3 K 14443/95
Beweis zu 1 – 17, Gemeinde Rossau, Bgm Glöß:
Einvernahme des RA . Ingo Henkel, Schlösserstr. 7 , 99054 Erfurt, Vorlage aller Akten
Beweis zu 18, Peniger Bauskandal/ Heribert Kempen
Einvernahme Prof. Dr. Wolfgang Peitz, co/ Henrik Friedrich, Tieckstr. 17, 01099 Dresden.
Einvernahme Herr Ra. Michael Reiner, Allemannenstr 24, 78224 Singen, Einvernahme Herr Ra. Nils Hulinsky, Dr. Friedrichs – Ring 33 , 08056 Zwickau, Petition des Kempen
Beweis zu 19, Joseph Stör
Einvernahme des RA. Marko Krause, Mittlerer Lochfeldweg 9 , 86316 Friedberg
sowie des Josef Stöhr, Architekt , Augsburg sowie Petition des Stöhr
Beweis zu 20, Udo und Manuela Lange:
Zeugnis Eheleute Udo und Manuela Lange , Neugasse 32 a, 09322 Penig
Beweise zu 21, Graindel: Beiziehung der Verfahrensakten des LG München Az: 27 O 16 321 / 99, Beiziehung der Verfahrensakten des OLG München Az: 31 U 5572 / 01
( Das Verfahren läuft unter dem Namen Seitz- es hatte die Mutter gebürgt- und alles verloren!) Einvernahme des ehem. Vorstandsvorsitzenden Kurt Fischer , Panoramastr. 7, 82211 Hersching/Ammersee
Einvernahme der Vertreterin , Frau Raute, Erlau / Sa. , Rochlitzerstr. 35
Das der Landrat Dr. Schramm in unzulässiger Weise in die Geschäftsführung der Sparkasse Mittweida eingriff, können weiterhin belegen:
Einvernahme der Regierungsrates Runge, zu laden über das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen , Berlin (Dieser hatte auf einer Verwaltungsratssitzung Herrn Schramm wegen seiner Eingriffe bereits abgemahnt.)
Einvernahme des ehemaligen Verwaltungsrates der Sparkasse , Herr Ra. Dr. Ing. Pohle, Theaterstr. 50/52 , 09111 Chemnitz
Beweis zu 22, Hellriegel und Pelinski der G E V GmbH:
Einvernahme des RA . Ingo Henkel, Schlösserstr . 7 , 99054 Erfurt, Vorlage aller Akten
Beweis zu 23 Gumtec Gemeinde Tiefenbach Kreis Mittweida
Akten des Investors Gerald Schmidt, Genehmigungen, Förderbescheide, Verträge, Briefe
Über Prof. Dr. Wolfgang Peitz, c.o/ Henrik Friedrich, Tieckstr. 17, 01099 Dresden
########################################################################
Kontakte:
Graindel, 089-8594131
Stöhr, 0821-2479758
Stöhr, RA Krause 0821-514952
Hellriegel, 037207-659280, 0175-2220983
Hellriegel, RA Henkel, 0361-555290, 0170-8166690
Schmidt Gumtec, 037207-65300
Kempen, 07734-932931, 0171-5288529
Kempen, RA Holinski, 0375-2713463, 0172-7906573
Prof. Wolfgang Peitz, 0351- 8104544, 0160-1639055
Karl Nolle, SPD-MdL, 0351-3187051, 0173-9219870
Alle Presseartikel und Presseerklärungen finden Sie unter www.karl-nolle.de
suchen nach Penig oder Schramm oder Kempen oder Mittweida oder Rossau
######################################################################
Zu den Fällen 1- 17 können 250 Seiten Dokumentation,
von Tantiemen- über Puff- zu Porsche-Belegen angefordert werden
über SPD Landtagsfraktion/Pressestelle oder Bürgerbüro Karl Nolle, MdL.
######################################################################