Karl Nolle, MdL

SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, Pressestelle, 06.11.2002

Nolle: "Von den Fischer/ Kapelke-Bändern war schon 1999 die Rede"

SPD-Abgeordneter schiebt Fragen an Staatsregierung nach
 
DRESDEN. SPD-Landtagsabgeordneter, Karl Nolle, hat im Fall der ihm
zugespielten Tonbänder im "Entführungsfall Schramm" (es geht um die beiden
Gespräche zwischen Herrn Fischer und Herrn Kapelke aus dem Jahre 1995) weitere Fragen an die Staatsregierung gestellt (siehe Anhang).

Für Karl Nolle ist es wichtig, zu erklären: "Ich bin nicht der "Rechtsanwalt" von Herrn Fischer und auch kein Staatsanwalt. Meine Aufgabe als Abgeordneter ist es zu klären, ob Behörden des Freistaates Sachsen bewusst Beweisstücke entweder so bearbeitet oder nicht vorgelegt haben, dass die in den Verfahren dargelegten Sachverhalte eben nicht den Tatsachen entsprachen. Sollte sich die Vermutung erhärten oder in Kürze gar der Beweis angetreten werden können, dass im Freistaat Ermittlungsbehörden Beweismittel verändern oder unterdrücken, sind Fragen über die Zustände in Sachsen zu stellen. Diese Fragen sind dann grundsätzlicher Natur und gehen weit über diesen Einzelfall hinaus: Es wäre zu fragen, inwieweit Recht und Gesetz im Freistaat gelten - oder behördliche Willkür."

Bei den von Nolle vorgelegten Fragen an die Staatsregierung sei besonders Frage 2 erwähnt. Dort wird gefragt, ob und wann dem LKA und der Staatsanwaltschaft Chemnitz das Schreiben von Kurt Fischer vom 23. August 1999 an den Bundesgerichtshof zur Kenntnis gelangt ist, in dem Fischer unter Az.: 5 StR 217/99 bereits über den Gesprächsmitschnitt vom 21. 10. 1995 berichtet, der nun nach Aussagen des LKA, der Staatsanwaltschaft Chemnitz und Kapelkes erst am 12.10.2002 nachgestellt worden sein sollen. Fischer schrieb damals davon, dass er Protokolle der Gespräche vorliegen habe.


Neue Fragen des MdL Karl Nolle an die sächsische Staatsregierung

1) Haben, nach Auffassung der Staatsregierung, der Zeuge Kapelke, sowie das LKA und die Staatsanwaltschaft Chemnitz mit ihrer Behauptung, Kapelke habe die o.a. Aufnahmen zusammen mit Fischer Mitte Oktober gefälscht bzw. nachgestellt (eine Aussage, die lt. Presseerklärung gemacht wurde) eingeräumt, dass die auf den jetzt vom LKA sichergestellten Bändern zu hörenden Stimmen tatsächlich die Originalstimmen von Kapelke und Fischer sind?

2) Wann ist der Staatsregierung, dem LKA und der Staatsanwaltschaft Chemnitz erstmals das Schreiben Fischers vom 23. August 1999 an den Bundesgerichtshof zur Kenntnis gelangt, eingangsbestätigt am 26.8.99, für den 25.8.99 vom Richter am BGH Schneider, in dem Fischer dem 5. Strafsenat unter dem Az.: 5 StR 217/99 schreibt:

"(...) Es gibt nicht nur im Verfahren nicht zugelassene Bänder nach meiner Verhaftung von (Gesprächen mit) Kapelke (diese wurden im Verfahren von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt), sondern auch einen Mitschnitt des entscheidenden Gespräches vom 21. Oktober 1995. Meine Frau hat bereits 6o.ooo,-- DM an einen Privatdetektiv bezahlt.

Um nicht nur an die Protokollierung zu kommen, sondern auch an das Band, bin ich aufgrund der gegebenen Umstände bereit, die von mir geforderten 3oo.ooo,-- DM zu bezahlen; jedoch muss dann sichergestellt sein, dass ich das Band auch in das Strafverfahren einführen darf, ich beantrage daher bei einer Zurückweisung eine entsprechende Weisung an das Gericht zu erteilen.

Es ist rechtsstaatlich nicht akzeptabel, dass nun mehrere Gerichte Mutmaßungen anstellen, was bei einem 4-Augen-Gespräch gesprochen wurde, wenn der eindeutige Beweis, z. B. mindestens in einer nichtöffentlichen Sitzung, in das Strafverfahren eingeführt werden kann.

Eine ungerechtfertigte Verurteilung stellt: einen derart massiven Eingriff in die durch unsere Verfassung geschützten Grundrechte eines Bürgers dar, dass die Schutzwirkung des gesprochenen Wortes dahinter zurückstehen muss, zumal viele andere Gespräche durch richterlichen Beschluß abgehört wurden.

Bei genauer Kenntnis des Wortlautes ist eindeutig zu erkennen, dass ich zwar in kaum zu überbietender ungeschickter Weise das Gespräch am 21. Oktober 95 geführt habe, aber jeglicher Täterwille eindeutig nicht vorliegt, Durch die Zeugenaussage Melzl wurde bewiesen, dass ich auch später keinen Täterwillen hatte, sondern nur durch die Vorgehensweise von Kapelke zu dieser allseits bekannten dümmlichen Abwehrreaktion getrieben wurde.

Bisher gingen beide Landgerichte und auch der 5, Strafsenat des BGH. davon aus, zu wissen, was am 21. Oktober 1.995 in dem 4-Augen-Gespräch gesprochen wurde. Der BGH u. a. durch falsches Zitieren des Entlastungszeugen Melzl im Urteil. Aufgrunddessen wurde aus dem Entlastungszeugen Melzl ein Belastungszeuge für den BGH, obwohl seine Aussage sogar schriftlich vorliegt.

Der Zeuge hat immer ausgeführt, dass ich mein Tatinteresse zum Schein bekundet habe, um eine gegen mich vermutete Falle abzuwehren und die H0interleute aufzudecken, die mich aus meinem Amt treiben wollten. Er führte aber weiter aus, dass sich sowohl Kapelke als auch Fischer noch nicht entschieden hätten, wörtlich sagte er: "Man ging auseinander, in Bayern würde man sagen: "Sie überlegns sichs, ich überlegs mir".

Auch bei der Zeugenaussage des vorsitzenden Richters Wirth wurde eine ganz wesentliche Passage weggelassen, deren Beweiskraft sich dadurch völlig anders darstellte.

Bei Erstellung der Revisionsschrift teilte mir schriftlich mein Anwalt mit, dass das skandalöse Falschzitieren bzw. Weglassen von ganz entscheidenden Punkten bei der Revision nicht eingebracht werden kann.

Aufgrund der Eindeutigkeit des höchstwahrscheinlich illegal erstellten Mitschnitts für meine Unschuld muss die Schutzwirkung des gesprochenen Wortes hinter der ungerechtfertigten Verurteilung eines Bürgers der Bundesrepublik Deutschland geprüft werden. Notfalls muss diese Sachlage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden, ob man einen illegal beschafften eindeutigen Entlastungsbeweis im Strafverfahren nicht einführen darf. (...)"


3) Ist der Staatsregierung, dem LKA und/oder der Staatsanwaltschaft Chemnitz bekannt, dass das spätestens seit dem 23.8.99 im Besitz Fischers befindliche Wortprotokoll (Brief Fischer an den BGH) des Vieraugengespräches Fischer/Kapelke vom 21.10.95 wortidentisch mit der angeblich im Oktober 2002 erstellten o.a. Fälschung oder Nachstellung dieser Tonaufzeichnung ist?

4) Aufgrund welcher Erkenntnisse sind die Staatsregierung und die unter Frage 3 genannten Behörden sicher, dass die o.a. Tonbandaufnahmen tatsächlich erst im Nachhinein, im Oktober 2002, erstellt worden sind und es sich bei den "sichergestellten" Tonaufzeichnungen auf keinen Fall um Kopien der möglicherweise illegal erstellten Aufnahmen von 21. und 26. Oktober 1995 handelt?



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