Presseinformation, 08.08.2003
Rasch läßt weiter Märchen erzählen - jetzt kommt ein "Vorläuferantrag"
Wo ist der Untersuchungsbericht über die SMI-Prüfung der Weber-Fluthilfe?
Ich höre gerade von verschiedenen Presseleuten: Nach Aussage von Uslaub, SMI, stimme es, im Fluthilfeantrag der Weber stünde in der Tat nichts von Hangwasser, es gäbe aber einen "Vorläuferantrag" von Weber bei der SAB darin würde das Wort Hangwasser stehen. Diesen Vorläuferantrag rechne man zum richtigen Antrag dazu. Man habe den Vorläuferantrag nicht körperlich sondern nur als inhaltlichen, schriftlichen Auszug.
Dazu erklärt der Landtagsabgeordnete
Karl Nolle, SPD:
1) Der Presse und dem Parlament (Kleine Anfrage) gegenüber hat Rasch zweimal nicht von einem Vorläuferantrag gesprochen , das hätte auch sicherlich Verwunderung ausgelöst, sondern vom Antrag selber.
2) Grundlage des rechtkräftigen Zuwendungsbescheides der SAB kann nur ein Antrag nach der Verwaltungsvorschrift sein, nämlich ein korrekt ausgefülltes Formular. Ein Zettel ist kein Formular und es gibt im Antrag auch keinen Hinweis auf einen Zettel oder eine Anlage mit dem Wort "Hangwasser".
3) Der Fluthilfeantrag muß zwingend zur Prüfung über die Stadt (hier wars der OB) und den Kreis (Wohnungsbauförderstelle Marienberg MEK) zur Prüfung und Bestätigung laufen. Ein sogenannter "Vorläuferantrag" hat weder bei der Stadt noch beim Kreis MEK vorgelegen.
4) Es gibt keinen veröffentlichten Untersuchungs- und Ermittlungsbericht des Innenministers. Wer hat wann, was und wo mit welchem Ergebnis geprüft? Und jetzt taucht nach einer Strafanzeige ein Vorläuferantrag auf !
5) Weder bei der Stadt Zschopau noch beim Kreis MEK in Marienberg wurden jemals vom Innenministerium Akten zur Prüfung angefordert. Dort aber müssen die nach derVerordnung zwingenden Prüfungen stattfinden.
6) Es wurde weder ein Unabhängiger Jurist (z.B. pensionierter Richter) mit der Untersuchung des Weberfalles betraut noch wurde tatsächlich korrekt ermittelt, was man an den fehlenden Aktenanforderungen für Zschopau und Marienberg sieht.
7) Dieser ominöse Vorläuferantrag scheint mir wie das 1. Gutachten für Biedenkopf zu sein, er habe zuviel Miete bezahlt.
Resumee NOLLE:
"Die Ausreden von Rasch nach den Lügengeschichten für Presse und Parlament werden immer durchsichtiger und einfältiger. Denn warum hat dieser "Vorläuferantrag" weder der Stadt Zschopau noch der Wohnungsbauförderstelle MEK, Marienberg, wenn er Bestandteil des Förderantrages ist, zur Prüfung und Bestätigung vorgelegen, was zwingend wäre und warum wurden von dort zur Untersuchung im SMI Akten zur Prüfung nie abgefordert?"