Pressestelle der CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages, 11.07.2005
Prof. Dr. Günther Schneider MdL: Unbewiesene Behauptungen zur Durchsetzung persönlicher Forderungen
(Anmerkung von Karl Nolle, MdL: Der geneigte Leser Kann sich ein Bild machen von zwei Pressemitteilungen zum gleichen Vorgang, meine und die vom Koll. Schneider, die unterschiedlicher nicht sein können. Wie kommt das eigentlich, daß die gesamte Presse und alle anderen Fraktionen eine völlig gegenteilige Einschätzung haben. Man kann sehr gespannt sein, ob der Alt-MP Biedenkopf als Zeuge auch so behandelt wird, diesmal von seinen Parteifreunden.)
Der Obmann der CDU-Fraktion im Untersuchungsausschuss, Prof. Dr. Günther Schneider, hat die Aussagen des Zeugen Ludwig Hausbacher vor dem Untersuchungsausschuss scharf kritisiert.
„Der Zeuge konnte nicht zur Aufklärung des Sachverhaltes beitragen. Er war offenbar nur von persönlichem Interesse getrieben. Der Zeuge hat viele unbewiesene Behauptungen aufgestellt. Beweise hat Herr Hausbacher nicht vorgelegt. Wir werten den Auftritt des Zeugen als Versuch der persönlichen Profilierung. Durch das Aufstellen nicht beweisbarer Behauptungen wollte Hausbacher nur seine Forderungen gegen die SachsenLB festigen“, sagte Günther Schneider. „Der Zeuge hat den Untersuchungsausschuss mit einem Zivilgericht verwechselt und die Zeugenrolle mit der einer Streitpartei“, sagte der frühere Richter.
Nach Bewertung der CDU-Fraktion hat die heutige Vernehmung überhaupt keine Anhaltspunkte dafür gebracht, dass die Aufsicht über die Bank oder die Tochterunternehmen unzureichend ausgeübt worden ist. Darum allein geht es im Untersuchungsausschuss. „Im Gegenteil ist davon auszugehen, dass die Staatsregierung die Aufsicht sachgerecht und angemessen ausübt“, bewertete Schneider.
Dresden, den 11. Juli 2005/ Dr. Martin Kuhrau