Karl Nolle, MdL
Freie Presse, 12.02.2001
Privilegien sächsischer Minister in der Kritik
Verfassungsrechtler fordert Streichung der "Schatteneinkommen"
DRESDEN. Als Verstoß gegen das Grundgesetz bezeichnet der Verfassungsrechtler Herbert von Arnim die doppelte Bezahlung von vier Regierungsmitgliedern in Sachsen aus öffentlichen Mitteln. Neben Ministerpräsident Kurt Biedenkopf, mit einem Jahresbruttogehalt von 402.000 Mark, nehmen auch die Minister Steffen Flath, Hans Geisler, Matthias Rößler und Christine Weber ein Abgeordneten-Mandat ein. Damit liegen sie nicht nur im ostdeutschen Maßstab an der Spitze der Gehaltstabelle, sondern auch vor den mandatslosen Bundesministern Hans Eichel und Walter Riester. Nur in Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz verdienen Minister besser. Von Armin fordert Sachsen auf, sich dem Beispiel anderer Bundesländer anzuschließen und die "Schatteneinkommen" wegen mangelnder Berechtigung abzuschaffen. Besonders scharf geht von Arnim mit den Versorgungsprivilegien sächsischer Minister ins Gericht. Während im Bund Regierungsmitglieder nach vier Amtsjahren 29 Prozent ihres Gehalts als Versorgung erhalten, sind es in Sachsen 45 Prozent, die nach dem 55. Lebensjahr gezahlt werden. So kommen nach acht Jahren bereits 7600 Mark monatlich zustande, dreieinhalb so viel wie die Rente eines Durchschnittsverdieners. Ex-Finanzminister Georg Milbradt (55) komme nach zehn Amtsjahren auf einen Versorgungsanspruch von 10.000 Mark monatlich. Von Arnim empfiehlt die Streichung der Pension. Regierungsmitglieder müssten dafür selbst aufkommen.
(Hubert Kemper)