Karl Nolle, MdL
DNN/LVZ, 22.04.2010
Tillich-Biografie: Gericht weist Nolles Fragelust in Schranken
Dresden (S.H.). Juristische Schlappe für den SPD-Abgeordneten Karl Nolle: Der Verfassungsgerichtshof in Leipzig hat Teile seiner Klage gegen die Staatsregierung zurückgewiesen. Darin ging es um die Nichtbeantwortung Kleiner Anfragen vor allem über die Biografie von Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU).
Das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten sei "nicht schrankenlos", schrieben die Richter. So habe Nolle die Beschränkung auf fünf Einzelfragen in der Landtags-Geschäftsordnung nicht beachtet. Er hatte 105 Fragen zu Tillich in etlichen Einzelbögen gestellt. Zwar genüge jede der Anfragen den formalen Anforderungen, so Richter. Die Fragen könnten jedoch nicht losgelöst voneinander betrachtet werden, zumal Nolle sie selbst als Einheit verstanden habe. In den Komplexen ging es um die Vita von Regierungschef Tillich zur DDR-Zeit sowie um seinen heutigen Umgang mit dem amtlichen Fragebogen über seine Vergangenheit.
Nolle will sich von der formalen Argumentation des Gerichts jedoch nicht beeindrucken lassen. "Ich werde meine Arbeit fortsetzen", kündigte Nolle auf Anfrage an. "Das verfassungsmäßige Recht des Abgeordneten, kritische Fragen zu stellen, kann und darf von einer Koalitionsmehrheit nicht per Geschäftsordnung ausgehebelt werden." Das Gericht habe schließlich im selben Urteil festgestellt, dass die Nichtbeantwortung seiner Fragen zu Minister Frank Kupfer (CDU) seine Abgeordneten-Rechte verletzt habe. Insofern werfe das Urteil mehr Fragen auf, als es beantworte. "Diese Entscheidung wird noch unabsehbare Konsequenzen haben", so Nolle.
Die CDU-Fraktion begrüßte dagegen den Richterspruch: "Damit ist endlich dem Missbrauch des Parlamentarismus durch Abgeordnete wie Nolle ein Riegel vorgeschoben worden", sagte deren Parlamentarischer Geschäftsführer, Christian Piwarz. "Nolles Fragen waren ohnehin mehr geprägt von persönlicher Eitelkeit und weniger vom berechtigten Informationsbedürfnis zur Unterstützung der parlamentarischen Arbeit."