Karl Nolle, MdL
Sächsische Zeitung, 22.04.2010
SPD-Politiker Nolle verliert Prozess gegen Regierung
Dresden. Der SPD-Landtagsabgeordnete Karl Nolle ist mit seiner Klage gegen die Landesregierung vor dem Verfassungsgerichtshof gescheitert. Nolle hatte der Staatskanzlei Ende 2008 über 50 Fragen zum Lebenslauf von Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) gestellt. Anlass war die Debatte über die politische und berufliche Vergangenheit des Regierungschefs zu DDR-Zeiten. Die Staatskanzlei hatte einige Fragen beantwortet, andere jedoch mit Verweis auf das Persönlichkeitsrecht Tillichs verweigert. Die Verfassungsrichter akzeptierten diese Begründung der Regierung nicht. Das Persönlichkeitsrecht des Ministerpräsidenten sei nicht automatisch höher zu bewerten als das Fragerecht des Landtags.
Dennoch wiesen sie Nolles Klage größtenteils zurück. Er habe sein Fragerecht überdehnt, heißt es in dem Urteil. Kleine Anfragen dürften nur aus höchstens fünf einzelnen Fragen bestehen. Diese Höchstgrenze hätten die Abgeordneten in ihrer Geschäftsordnung selbst festgelegt. Wenn ein Parlamentarier mehr wissen wolle, müsse er eine Große Anfrage stellen. Für die benötigt er allerdings die Unterstützung von mindestens sechs weiteren Abgeordneten aus seiner oder aus anderen Fraktionen. (SZ/lot)
Anmerkung Karl Nolle, MdL: Offensichtlich gehört es manchmal bei Journalisten zur Tugend, den Betroffenen über den sie/er schreibt nicht zur Sache zu befragen. und andererseits, wie konnte die sonst so bewanderte Frau Schlottmann übersehen, daß die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, für das das hohe Gericht fast ein Jahr brauchte, aus 2 Teilen besteht, erstens einer inhaltlichen Entscheidung, in der das Gericht die Verletzung meiner Abgeordnetenrechte durch die Staatsregierung bei der Nichtbeantwortung der Fragen zur Biografie von Staatsminister Kupfer ausdrücklich feststellte, was mitnichten ein verlorener Prozess ist und zweitens aus dem Trick, sich der Würdigung der delikaten Weigerungen des MP Tillich, Auskunft über seine politische Biografie zu geben, durch den dürren Kunstgriff einer formalen Zurückweisung sich dem politisch sensiblen Thema vorläufig zu entziehen. Sollte die sonst so bewanderte Frau Schlottmann das bei der ihr eigenen journalistischen Sorgfalt übersehen haben?
Ich meine, das Urteil des Verfassungsgerichtshofs stellt mehr Fragen, als es beantwortet. Für die Demokratie in Sachsen war dies kein guter Tag. Die im Parteienstaat, zumal in Sachsen, ohnehin bereits schwächelnde Gewaltenteilung hat einen weiteren, schweren Schlag erhalten. Das hat schwerwiegende, zur Zeit nicht überschaubare Konsequenzen für das verfassungsmäßig garantierte Fragerecht des Abgeordneten.