Karl Nolle, MdL
Sächsischer Zeitungsverlegerverband und Journalistenverband Sachsen, 03.08.2010
Sächsischer Zeitungsverlegerverband und Journalistenverband Sachsen fordern Freispruch im Dresdner Journalistenprozess
Gemeinsame Pressemitteilung
Leipzig/Dresden 3.8.2010. Im derzeit vor dem Dresdner Amtsgericht laufenden Strafprozess gegen zwei freie Journalisten aus Leipzig wegen falscher, ehrverletzender Tatsachenbehauptung, übler Nachrede und Verleumdung fordern der Verband Sächsischer Zeitungsverleger (VSZ) und der Journalistenverband Sachsen (DJV) Freispruch für die Angeklagten.
Beide Verbände sehen im Strafantrag sowie in dem bereits zwölf Verhandlungstage andauernden Verfahren einen eklatanten Einschüchterungsversuch gegenüber Journalisten und den Medien insgesamt.
Eine Verurteilung der beiden Journalisten würde den Rechtsstaat extrem beschädigen und die Pressefreiheit verletzen.
Die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Nebenklägern lassen eine Verurteilung am 13. August 2010 befürchten. Weder die geforderten Strafen noch eine Verurteilung überhaupt sind nachvollziehbar. Ein Freispruch für beide würde sowohl dem Demokratieverständnis als auch dem Grundgesetz der Bundesrepublik gerecht.
Den Landtagsuntersuchungsausschuss fordern beide Verbände auf, auch die Informationspolitik und den Umgang mit den Medien von Staatsanwaltschaft und Politik im Zusammenhang mit dem sogenannten Sachsensumpf zu analysieren.
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Matthias Meincke, Verband Sächsischer Zeitungsverleger, Peterssteinweg 19, 04107 Leipzig Tel 0341/21 81 13 70, Fax 0341/21 81 16 93, Email vsz@lvz.de
Michael Hiller, DJV-Landesverband Sachsen, Hospitalstraße 4, 01097 Dresden Tel 0351/252 74 64, Fax 0351/252 30 93, Email presse@djv-sachsen.de