Karl Nolle, MdL
Agenturen dapd, 17:28 Uhr, 07.10.2011
Amtsgericht erklärt Durchsuchung von Rechtsanwaltskanzlei während der Großrazzia bei der Dresdner Linken am 19. Februar 2011 für rechtswidrig
Zwei Urteile vom 27.9.2011 zur Razzia in Parteibüro,und Rechtsanwaltskanzlei
Dresden (dapd-lsc). Ein weiteres Gerichtsurteil zur umstrittenen Großrazzia in der Zentrale der Dresdner Linkspartei im Februar geht erneut zulasten von Polizei und Justiz. Das Amtsgericht Dresden habe die Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei in dem Gebäude für rechtswidrig erklärt, teilte der Anwalt des Klägers, Michael Sturm, am Freitag mit. Die Linkspartei und die Rechtsanwaltskammer Sachsen (RAK) begrüßten das Urteil.
Der mündliche Durchsuchungsbeschluss habe nur für die Räume des Vereins «Roter Baum» in dem Haus gegolten, nicht für die übrigen Zimmer. Das habe die für den Beschluss zuständige Staatsanwältin in dem Verfahren eingeräumt. Ein Sprecher des Amtsgerichts bestätigte diese Angaben.
Demnach hätte das Sondereinsatzkommando am 19. Februar nur die Räume des «Roten Baums» durchsuchen dürfen. An diesem Tag hatte ein 120 Mann starkes LKA-Kommando am Rande der Krawalle von Rechts- und Linksextremen in Dresden das «Haus der Begegnung» gestürmt, die Türen mit Kettensägen und Brechstangen aufgebrochen, und komplett durchsucht. Das LKA vermutete dort eine Koordinierungsstelle für gewaltsame Aktionen von Linksextremen gegen Polizisten. In dem Gebäude haben außer der Linkspartei auch mehrere Vereine und ein Rechtsanwalt (Thomas Grundmann) ihren Sitz.
Diese Gerichtsentscheidung sei gut für die Demokratie in Sachsen, sagte Linke-Chef Rico Gebhardt. Die «Rambo-Razzia» sei ein Ausdruck politischen Missbrauchs gewesen und habe das Misstrauen geschürt. Der Staatsanwaltschaft gehe es darum, politisch missliebige Menschen mit Verfahren zu überziehen.
RAK-Präsident Martin Abend betonte, die Durchsuchung der Kanzlei habe das verfassungsrechtlich garantierte Mandatsgeheimnis verletzt. Die Kanzlei habe in keinerlei Verbindung zu dem Verein gestanden. Der Freistaat war bereits dazu verurteilt worden, den Gesamtschaden am Gebäude von 5.600 Euro zu ersetzen.
Von Gregor Klaudius
dapd/grk/vf/ /1
071728 Okt 11