Karl Nolle, MdL

Pressemitteilung der Rechtsanwaltskammer Sachsen, 07.10.2011

Durchsuchungsexzess gegen Anwaltskanzlei

Kritik an Staatsanwaltschaft und Polizei
 
(Dresden / 07.10.2011)  Auch das Amtsgericht Dresden stellte nun mit einem
Beschluss (AZ 270 Gs 662/11) fest, dass die polizeiliche Durchsuchung einer
Dresdner Anwaltskanzlei am 19. Februar 2011 rechtswidrig war. Hintergrund waren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Bildung einer kriminellen Vereinigung gegen den ebenfalls im Gebäude ansässigen Verein „Roter Baum e.V.“ im Zusammenhang mit den Ausschreitungen am 19. Februar 2011 in Dresden. Dazu erklärt Dr. Martin Abend, Präsident der Rechtsanwaltskammer Sachsen:

„Mit dem Beschluss werden die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungsbeamten in ihre Schranken verwiesen, leider erst nachträglich. Der rechtswidrige Angriff auf den verfassungsrechtlich geschützten Bereich des Anwalt-Mandanten-Verhältnisses– den Geheimnisschutz – durch die Staatsanwaltschaft stellt einen schweren Rückschritt im Rechtsstaat dar und wirft kein gutes Licht auf die
Ermittlungsbehörden.

Eine Durchsuchung ist aufgrund des Schutzes des Mandantengeheimnisses nur
unter ganz engen rechtlichen Voraussetzungen möglich. Sowohl der Antrag der
Staatsanwaltschaft als auch der Umgang mit dem Durchsuchungsbeschluss vor Ort ließen die notwendige Sorgfalt vermissen. Es war völlig überzogen, die Räume der Rechtsanwaltskanzlei gewaltsam zu öffnen. Der vor Ort anwesende Staatsanwalt hätte erkennen müssen, dass die Kanzlei in keinerlei Verbindung zu dem Verein stand, gegen den die Durchsuchung angeordnet war.
 
Staatsanwaltschaft und Polizei haben mit ihrer Aktion dem Rechtsstaat schweren Schaden zugefügt.“

Pressekontakt: Jana Frommhold (Geschäftsführerin)
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Über die RAK: Die Rechtsanwaltskammer Sachsen (RAK) ist die
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