Karl Nolle, MdL

Sächsische Zeitung, 12.10.2011

Festnahme verstieß gegen das Gesetz

... keine richterliche Genehmigung, kein Tatverdacht ...
 
Dresden. Das Amtsgericht Dresden hat die erkennungsdienstliche Behandlung von zwei ehrenamtlichen Mitarbeitern der Linkspartei für rechtswidrig erklärt. Die beiden Männer waren bei der Durchsuchung der Parteizentrale in Dresden am 19. Februar dieses Jahres festgenommen und bis zum nächsten Morgen bei der Polizei festgehalten worden.

Bei der Razzia im Haus der Begegnung war auch die Geschäftsstelle der Linkspartei durchsucht worden, die sich im gleichen Gebäude befindet. Dafür habe es keine richterliche Genehmigung gegeben. Gegen die Männer habe auch kein Tatverdacht bestanden. (SZ)

> PDF Dokumentation der Gerichtsbeschlüsse zu rechtswidrigen Durchsuchungen und Verhaftungen.