Karl Nolle, MdL

Sächsische Zeitung, 26.11.2011

Kein Steuergeld mehr für die NPD

Kommentar von Karin Schlottmann
 
"Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger danach streben, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beschädigen oder den Bestand des Landes zu gefährden, sind verfassungswidrig." So steht es im Grundgesetz. Es gibt viele Anhaltspunkte dafür, dass die NPD diese Voraussetzungen erfüllt. Im ersten Verbotsverfahren 2003 hat das Bundesverfassungsgericht die Kriterien gar nicht erst geprüft. Der Einsatz von V-Leuten in den Vorständen der NPD entwickelte sich zu einem unüberwindbaren Hindernis.

Ob V- Leute wirklich unverzichtbar sind, darf seit der Zwickauer Terrorzelle bezweifelt werden. Die Neo-Nazi Killer, ihre Mordserie und die möglichen Verbindungen zur NPD müssen jedenfalls Anlass sein für Bund und Länder, die Chancen eines Verbotsverfahrens erneut zu prüfen. Sollten die Ermittlungen ergeben, dass NPD Untergliederungen informiert oder eingebunden waren ist ein Verbotsantrag fällig. Rechtsextremistisches Gedankengut lässt sich nicht höchstrichterlich verbieten. Das darf aber kein Argument sein, diese Partei weiterhin mit Steuergeldern zu unterstützen. Art. 21 des Grundgesetzes hat nichts von seiner Gültigkeit