Karl Nolle, MdL
TLT.de, 14.12.2011
Ermittlungen zu Jugendpfarrer König - Rassistische Sprache in Akten
Der Verteidiger des Jenaer Jugendpfarrers Lothar König hat jetzt Strafanzeige gegen Angehörige der Dresdner Strafverfolgungsbehörden erstattet. Er wirft ihnen die "Verfolgung eines Unschuldigen" vor. Außerdem sollen sie sich in den Ermittlungsakten einer rassistischen Sprache bedient haben, heißt es in der Strafanzeige, die unserer Zeitung vorliegt.
Erfurt. An die Strafanzeige ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde gekoppelt. Gleichzeitig will die Linksfraktion im Thüringer Landtag von der Landesregierung wissen, ob die Staatsanwaltschaft Dresden rechtswidrig gegen die unter dem Schutz der parlamentarischen Immunität stehende Abgeordnete der Linkspartei, Katharina König , ermittelt habe.
Die Fraktion, so heißt es in der Anfrage, habe über einen Rechtsanwalt Kenntnis von einem Sachverhalt erhalten, der den Schluss rechtswidriger Ermittlungen zulässt. Nach diesen Informationen wurde im Januar 2011 im Rahmen der Telefonüberwachung eines wegen eines Vergehens nach dem Betäubungsmittelgesetz Verdächtigen ein Telefongespräch mit Katharina König abgehört, aufgezeichnet und erfasst. Ein weiteres Gespräch soll am 5. Februar 2011 aufgezeichnet worden sein. Inhaltlich ging es dabei um die Vorbereitung einer friedlichen Gedenkveranstaltung durch das Aufstellen von Kerzen.
Im Rahmen einer am 5. Februar angeordneten Observation soll auch die Abgeordnete am 8. Februar observiert worden sein. Die Fraktion will jetzt wissen, ob die Landesregierung gegenüber der Dresdner Staatsanwaltschaft die Verletzung verfassungsrechtlicher Normen geltend mache und inwiefern das Land hier einen Anfangsverdacht für ein dienst- oder strafrechtliches Vergehen durch die Dresdner Behörden sehe.
Gegen Königs Vater wurde nach dem Schreiben seines Anwalts am 5. und 8. Februar durch die Dresdner Polizei Observationsmaßnahmen angeordnet - und zwar wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. In der Anzeige heißt es: "Zu diesem Zeitpunkt war bekannt, dass Lothar König weder den auf ihn angemeldeten Kleinbus gefahren hatte, dessen Fahrt zum Dresdner Heidefriedhof Anlass zur Verdachtsschöpfung gegeben hatte, noch dass er das auf ihn angemeldete Telefon genutzt hatte, das in eine Telefonüberwachung geraten ist."
Das Telefon sei tatsächlich von einer Landtagsabgeordneten benutzt worden. Das sei den Strafverfolgern bekannt gewesen, sie hätten aber nicht die Aufhebung der Immunität beantragt, "sondern unter dem Vorwand von Ermittlungen gegen König tatsächlich die Abgeordnete ausgespäht."
"Rassistische Sprache"
Ein weiterer Vorwurf: In den Ermittlungsakten bedienten sich die Strafverfolger einer rassistischen Sprache. Einer der Beschuldigten werde konsequent als "afroamerikanisch/europäischer Mischling mit dementsprechender brauner Hautfarbe" beschrieben. Der Begriff Mischling sei aus den nationalsozialistischen Rassegesetzen bekannt, argumentiert der Anwalt.
Hartmut Kaczmarek