Karl Nolle, MdL
Sächsische Zeitung, 16.12.2011
Erster Blockierer vom 19. Februar freigesprochen
Dresden. Mit einem Freispruch endete nun am Amtsgericht Dresden ein Prozess gegen einen 40-jährigen Lehramtsstudenten aus Berlin. Der Mann musste sich wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz verantworten. Laut Anklage hatte er am 19. Februar eine Straße blockiert, in der ein Aufmarsch von Rechtsextremisten geplant war.
Der Angeklagte sagte, er habe zwar an mehreren Orten in Dresden gegen Nazis demonstriert, sich an der fraglichen Stelle die Blockade am Nachmittag jedoch nur angesehen. Dann sei er von Polizisten aufgefordert worden, sich zu den Blockierern zu begeben – unmittelbar danach sei er mit Hunderten anderen eingekesselt worden.
Richter Thomas Hassel sprach von einer Einzelfall-Entscheidung ohne Präzedenzwirkung. Hunderten Blockierern war es gelungen, aus dem Kessel der Polizei auszubrechen und zu flüchten. (lex)