Karl Nolle, MdL
Sächsische Zeitung, 12.04.2012
Rassismus-Vorwurf: Keine Anklage gegen Polizisten
Dresden. Die Rassismusvorwürfe gegen sächsische Polizeibeamte werden keine juristischen Konsequenzen haben. Das Justizministerium bestätigte jetzt auf Anfrage, dass ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingestellt wurde.
Zuvor hatte der Berliner Rechtsanwalt Johannes Eisenberg Strafanzeige gestellt, weil ein Beschuldigter der Anti-Nazi-Aktionen vom Februar 2011 in Dresden in Ermittlungsakten mehrfach als „afroamerikanischer/europäischer Mischling mit dementsprechender brauner Hautfarbe“ bezeichnet wird.
Eisenberg, der auch Verteidiger des Jenaer Stadtjugendpfarrers Lothar König ist, verweist darauf, dass der Begriff „Mischling“ als Teil der nationalsozialistischen Rassegesetze bekannt ist und eine Beleidigung darstellt. Sachsens Ermittlungsbehörden sehen dagegen hier keinen Anlass für einen Anklage. (SZ/gs)