Karl Nolle, MdL
Der Tagesspiegel, 09.06.2007
Grundstücksaffäre holt Biedenkopf ein
Strafrechtler sieht Sachsens früheren Ministerpräsidenten im Mittelpunkt eines Leipziger Immobiliendeals in den 90er Jahren
Berlin - Eigentlich ist die Sache längst „durch“ – geht es doch um Ereignisse, die zehn und mehr Jahre zurückliegen. Es hat Debatten in den Medien darüber gegeben, ein Untersuchungsausschuss des sächsischen Landtages hat sich im Jahr 2000 mehr oder weniger ergebnislos damit befasst. Doch plötzlich, im Licht jüngster Enthüllungen über Korruption und organisierte Kriminalität im Freistaat, treten die Konturen der Grundstücksaffäre in Leipzig-Paunsdorf wieder überdeutlich zutage – und könnten für manche Beteiligte noch unliebsame Konsequenzen haben.
Anlass dazu gibt ein Beitrag des renommierten Bonner Strafrechtlers Hans-Ullrich Paeffgen, der von 1993 bis 1996 an der Universität in Dresden lehrte.
In einer Glosse für die Festschrift aus Anlass des 70. Geburtstages seines Heidelberger Berufskollegen Wilfried Küper, die dieser Tage erschien, zieht Paeffgen in launig-humorvoller Art über „Paunsdorf – Eines langen Vorgangs Reise in die Nacht – der Archive“ her. Der juristische Befund Paeffgens ist allerdings alles andere als lustig.
Es war die Zeit der Herrschaft von „König Kurt“. Am Stadtrand von „Boomtown“ Leipzig ließ die Staatsregierung von einem Investor Anfang der 90er Jahre das größte Behördenzentrum Sachsens errichten. Anschließend sollte es vom Freistaat angemietet werden. Es sei ein „Geniestreich“ Kurt Biedenkopfs gewesen, dass dieser seinen Freund und Kölner Bauunternehmer Heinz Barth mit dem für die Anmietung zuständigen sächsischen Finanzministerium „zusammengebracht“ habe, schreibt Paeffgen. So wie Biedenkopf zuvor schon das staatliche Liegenschaftsamt „animiert“ hatte, auf Barths Angebot für die Errichtung des gigantischen Baus mit 40 000 Quadratmetern Gewerbefläche einzugehen – obwohl die zuständige Mitarbeiterin in diesem Amt dafür zunächst gar keinen Bedarf sah.
Der Investor und spätere Vermieter offerierte dem Freistaat einen Quadratmeterpreis, der es in sich hatte und Nebenflächen wie Toiletten und Treppenhäuser einschloss. Den öffentlichen Auftraggeber störte das nicht. Und nachdem die Chemnitzer Oberfinanzdirektion das unzulässige Ansinnen des Investors zurückgewiesen hatte, für eine Teilfläche auf den Miet-Quadratmeterpreis die Mehrwertsteuer aufzuschlagen, fand sich der Freistaat auch noch klaglos damit ab, dass diese Spanne – und mehr – am Ende wieder in den regulären Mietpreis einging.
In einem „Vermerk“ an seinen Finanzminister verfügte Biedenkopf höchstselbst, wie viel und welche Behörden mit wie viel Quadratmetern zu welchem Preis in das Behördenzentrum einziehen sollten. Die Festlaufzeit der Mietverträge sollte 25 Jahre (!) betragen. Das Schreiben erwies sich „in allen wichtigen Punkten als wortlautidentisch“ (Paeffgen) mit einer Aufstellung, die Unternehmer Barth in einem Brief an seinen Freund Biedenkopf geschickt hatte. Nur in einem Punkt wich Biedenkopfs Anweisung davon ab: Bei dem vereinbarten Rückkaufrecht der Immobilie, das dem Freistaat zugesichert werden sollte, verzichtete Biedenkopf darauf, den von Barth in Klammern genannten Mindestpreis (das 13-Fache der Jahresmiete) zu übernehmen. In dem „Vermerk“ des Regierungschefs geht nur die zuerst von Barth genannte Zahl, das 15-Fache der Jahresmiete, ein – eine finanzielle Mehrbelastung für den Freistaat.
In seiner rechtlichen Würdigung urteilt Paeffgen, dass Ministerpräsident Biedenkopf „mittelbarer Täter kraft Irrtumsherrschaft“ gewesen sei. „Das heißt, er benutzte seinen Finanzminister und dessen Ausführungsorgane als ahnungslose Werkzeuge für eine schwere Vermögensschädigung zulasten des Freistaates“, urteilt der Strafrechtler. Für die nachgeordneten Beamten sieht er den Tatbestand der Untreue erfüllt, da „einfach zu viele warnende ex- und interne Papiere“ in den Akten aufgetaucht seien. Sie hätten gewusst, dass sie „mit ihrem Verhalten straftatbestandlich den Freistaat schädigen“.
Bleibt das Verhalten der Justiz. Der Verfügung der leitenden Leipziger Staatsanwältin, dass von Strafverfolgungsermittlungen abgesehen werde, schwitze die Hilflosigkeit wegen mangelnder Unterstützung durch ihren Dienstherrn, Sachsens Generalstaatsanwalt, aus allen Poren, sagt Paeffgen. Und zitiert aus einem Schreiben des Generalstaatsanwalts an die Staatsanwaltschaft vom 14. Mai 1998: „Ich bitte, zu berücksichtigen, dass allein der Verstoß gegen Haushaltsrecht noch nicht den Anfangsverdacht der Untreue gründet. Sollten Anhaltspunkte für eine vorsätzliche Schädigung des Staatshaushalts sich im Zuge der bisherigen Überprüfung nicht ergeben haben, so rege ich an, von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nunmehr abzusehen.“
Der Generalstaatsanwalt hieß damals Jörg Schwalm. Er ist es heute noch – und er ist derjenige, dem die geheimen Akten des Verfassungsschutzes über Korruption und organisierte Kriminalität im Freistaat zur Aufarbeitung übergeben wurden. Im Übrigen: Dass die Untreuevorwürfe verjährt sein könnten, hält Paeffgen für ausgeschlossen. Weil es sich um ein „Dauerschuldverhältnis“ handelt – der Freistaat muss so lange zahlen, bis der Vertrag erfüllt ist –, habe keine Verjährung eintreten können. Das gelte ebenso für die Strafvereitelung im Amt durch die Justiz.
Von Matthias Schlegel