Karl Nolle, MdL
SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, 25.04.2012
Extremismusklausel ist rechtswidrig – Jetzt Konsequenzen ziehen!
Henning Homann, Sprecher für demokratische Kultur und bürgerschaftliches Engagement der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, und Karl Nolle, Prozessbeobachter für die SPD-Fraktion, erklären:
Homann: „Demokratisches Engagement braucht keinen Gesinnungs-TÜV.“
Heute fand vor dem Verwaltungsgericht Dresden die erste Verhandlung zur sogenannten Demokratieerklärung statt. Das Gericht entschied, dass die Klausel in der vorgelegten Form rechtswidrig ist. Die SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag fordert nun rasch politische Konsequenzen.
Homann: „Ich begrüße das Urteil ausdrücklich. Demokratisches Engagement braucht keinen Gesinnungs-TÜV. Bundesfamilienministerin Schröder und Sachsens Innenminister Ulbig müssen umgehend handeln. Der Rechtsstaat kann nicht durch eine rechtswidrige Klausel geschützt werden. Die sogenannte Demokratieklausel hat bereits massiven Schaden unter Sachsens Zivilgesellschaft angerichtet, die sich zu Unrecht unter Generalverdacht gestellt sah. Diese Gesinnungsschnüffelei muss endlich ein Ende haben – auch beim Landesprogramm ‘Weltoffenes Sachsen‘.“
Nolle: „Innenminister Ulbig muss nun endlich auch für Sachsen die Konsequenzen ziehen. Allein der ideologischen Starrsinnigkeit von Schwarzgelb ist es geschuldet, dass Sachsen als einziges Bundesland eine rechtlich und politisch widersinnige Demokratieerklärung fordert. Die Praxis in Sachsen erinnert an finsterste, vordemokratische Zeiten.“
Hintergrund
Der Verein AkuBIZ aus Pirna klagte gegen den Landkreis Sächsische Schweiz Osterzgebirge. Der Verein hatte beim „Lokalen Aktionsplan“ des Landkreises Fördermittel für ein Projekt zum KZ-Außenlager Flossenbürg beantragt. Ausgereicht werden diese Mittel im Rahmen des Förderprogramms „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“, das vom Bundesfamilienministerium verantwortet wird. Dabei verlangt Bundesfamilienministerin Schröder, dass die Antragsteller eine sogenannte Demokratieerklärung unterzeichnen. Das lehnte der Verein AkuBIZ ab. Daraufhin wurde ihm die Förderung verweigert. Dagegen wandte er sich mit seiner Klage.
Arne Grimm
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