Karl Nolle, MdL

DNN/LVZ, 20.11.2012

Boos-Rücktritt: Ermittlungen gegen Mitarbeiter eingestellt

 
Dresden. Es war ein gehöriger Paukenschlag im Landtag: Mitte Juli trat Innenminister Markus Ulbig (CDU) unerwartet ans Rednerpult im Plenum und offerierte Brisantes. Es habe eine neue Ermittlungspanne im Fall der Neonazi-Truppe NSU gegeben, rief er in den Saal, eine Schlamperei beim Verfassungsschutz. Dafür übernehme Reinhard Boos, der Chef der sächsischen Geheimen, die Verantwortung - und ziehe sich zurück. Dabei, meinte Ulbig, sei nicht Boos dafür verantwortlich, sondern einer seiner Mitarbeiter. Der habe eklatante Fehler begangen, weshalb umgehend ein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet worden sei.

Das ist jetzt vier Monate her, Boos arbeitet längst nicht mehr im Amt, da nimmt die Geschichte eine kleine, aber feine Wendung. Denn nun steht fest: Die dienstrechtlichen Ermittlungen gegen den Mitarbeiter sind ad acta gelegt worden, das Disziplinarverfahren ist eingestellt. Begründung: "Weil ein Dienstvergehen nicht erwiesen ist." Das geht aus einer aktuellen Antwort von Ulbig auf eine kleine Anfrage des Abgeordneten Johannes Lichdi (Grüne) hervor.

Für den Grünen wirft das ein neues Licht auf den Eklat im Landtag und auch auf Ulbigs Einsatz damals. Lichdi hält dem Minister vor, mit seiner "öffentlichen Ehrenerklärung" für Boos im Juli ein Ablenkungsmanöver gefahren zu haben. Denn nun, nach der Einstellung des Verfahrens, seien "die offiziellen Gründe des Boos-Rücktritts widerlegt". Dabei kursierten in der Tat bereits damals Gerüchte, Boos habe für seinen Rücktritt womöglich andere Gründe gehabt - die Befürchtung, dass die Pannenserie in seinem Amt noch nicht zu Ende sei.

Das Innenressort sieht das allerdings anders. An der damaligen Einschätzung, dass beim Verfassungsschutz eklatante Fehler begangen wurden, habe sich nichts geändert, sagte Ulbig-Sprecher Frank Wend. Es habe sich lediglich im Zuge des Disziplinarverfahrens herausgestellt, dass dem betreffenden Mitarbeiter nichts vorzuwerfen sei. Und im Falle des eigentlichen Übeltäters greife die Verjährung.

Im Zentrum der Affäre im Juli standen Geheimprotokolle einer Telefonüberwachung im Terror-Umfeld, die das Bundesamt für Verfassungsschutz 1998 nach Sachsen geschickt hatte. Dort wurden sie offensichtlich vergessen, und das selbst noch nach dem Auffliegen des Terror-Trios im November 2011. Erst acht Monate später tauchten sie plötzlich auf, und da wurde zu allem Überfluss klar: Das Landesamt hätte sie gar nicht mehr haben dürfen, sie waren widerrechtlich gebunkert.
 
Jürgen Kochinke