Karl Nolle, MdL
Agenturen dpa, 18:34 Uhr, 07.04.2014
Geldstrafe für Grünen-Politiker Lichdi nach Protest gegen Neonazis
Mit einer Sitzblockade wollen Demonstranten einen genehmigten Neonazi-Aufzug stoppen. Mit dabei: Der Grünen-Politiker Lichdi. Juristische Folgen blieben nicht aus.
Dresden (dpa/sn) - Die Teilnahme an der Sitzblockade gegen einen Neonazi-Aufmarsch kommt den sächsischen Grünen-Politiker Johannes Lichdi teuer zu stehen. Das Amtsgericht verurteilte ihn am Montag wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz zu einer Geldstrafe von 1500 Euro. Laut Urteil hat der Landtagsabgeordnete am 19. Februar 2011 in Dresden einen genehmigten Aufmarsch der Rechten anlässlich des Jahrestages der Zerstörung der Stadt im Zweiten Weltkrieg mit verhindert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Lichdi kündigte Rechtsmittel an. (Az.: 217 Cs 205 Js 7534/12)
Der Landtagsabgeordnete hatte bestritten, über die Aufmarschstrecke der Neonazis informiert gewesen zu sein. «Das glaubt ihnen das Gericht nicht», sagte Richter Rainer Gerards in seiner Urteilsbegründung. Er beschrieb den Politiker als intelligent und demonstrationserfahren. Spätestens nach der Aufforderung der Polizei, den Platz zu räumen, habe er wissen müssen, dass dort der Aufzug der Rechten vorbei führen soll.
Lichdi hatte sich zusammen mit etwa 1000 Gegendemonstranten - darunter Politiker aus dem Land- und Bundestag - an einer Sitzblockade in der Dresdner Südvorstadt beteiligt. Einer Räumungsaufforderung der Polizei folgten die Teilnehmer nicht. Bei Demonstrationen rechter und linker Gruppen war es damals zu gewaltsamen Auseinandersetzungen gekommen.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 3000 Euro gefordert. Das Versammlungsrecht sei verfassungsrechtlich garantiert, sagte Staatsanwältin Ute Schmerler-Kreuzer. Es sei politisch neutral und gelte für das «linke und das rechte politische Lager».
Nach Auffassung von Lichdis Verteidiger, Ulf Israel, hat es sich bei der Blockade um eine friedliche Versammlung gehandelt. Dies habe auch unter jenem gesetzlichem Schutz gestanden. Zudem sei die Meinungsfreiheit - wenn es um nationalsozialistisches Gedankengut gehe - in Deutschland eingeschränkt. Er hatte auf Freispruch plädiert.
Autor: Ralf Hübner
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