Karl Nolle, MdL

Sächsische Zeitung, 07.01.2015

Tim H. von Vorwurf Landfriedensbruch freigesprochen

 
Im Berufungsprozess gegen den Antifaschisten aus Berlin gab es erneut massive Kritik an der Ermittlungsarbeit der Polizei.
Nach drei Verhandlungstagen endete überraschend der Berufungsprozess gegen Tim H. Er wurde wegen Beleidigung verurteilt, nicht wegen Landfriedensbruchs.

Dresden. Erst Gefängnis, jetzt Freispruch – es ist ein Wechselbad der Gefühle, das Tim H. mit der Dresdner Justiz erlebt. Vor zwei Jahren wurde der Antifaschist aus Berlin am Amtsgericht wegen schweren Landfriedensbruchs zu 22 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Am Dienstag hielt das Landgericht die Beweise dafür jedoch für nicht ausreichend. Tim H. wurde in seinem Berufungsprozess lediglich wegen Beleidigung schuldig gesprochen und muss eine Geldstrafe von 4 050 Euro zahlen.

Wieder endet ein Prozess gegen einen mutmaßlichen Rädelsführer der gewaltsamen Ausschreitungen am 19. Februar 2011 mit peinlicher Kritik an der Arbeit der Ermittler. Während Polizei und Staatsanwaltschaft behauptet hatten, nur Tim H. habe am Tatort, einer kleinen Straße in der Dresdner Südvorstadt, ein Megafon dabei gehabt, entdeckten H.s Verteidiger mindestens vier weitere Demonstranten, die ebenfalls mit Flüstertüten ausgestattet waren. „Die gute Arbeit der Verteidigung wäre eigentlich Aufgabe der Polizei gewesen“, sagte der Vorsitzende Richter Walter Voigt.

Schon im Prozess gegen den Jenaer Stadtjugendpfarrer Lothar König wiesen dessen Verteidiger nach, dass Lautsprecher-Durchsagen, die König zugeschrieben wurden, tatsächlich so nicht stattfanden. Königs Prozess – er war wie Tim H. wegen schweren Landfriedensbruchs angeklagt – wurde kürzlich eingestellt, der Pfarrer akzeptierte eine Geldauflage.

Gestern war König Zuschauer im Berufungsprozess gegen Tim H. Und auch in diesem Verfahren mangelte es offensichtlich an einer professionellen Auswertung von Videobildern – und an professionellen Polizeizeugen. Obermeister Maik U. etwa war nicht in der Lage, dem Gericht zu erklären, wie er und seine Kollegen gegen H. ermittelt haben. Er hatte sich nicht einmal auf seine Aussage vorbereitet. Dabei hätte es der Beamte besser wissen müssen: Er war schon im König-Prozess Zeuge, wurde von Königs Verteidiger Johannes Eisenberg wegen Fälschung von Beweismitteln angezeigt. Gegen U. wird noch immer ermittelt. Unklar ist, warum das Gericht überhaupt U. vernahm, der wegen dieses Verfahrens belastet ist, und nicht den Soko-Leiter.

H.s Verteidiger Ulrich von Klinggräff sagte, er sei erst wegen des König-Prozesses auf die Idee gekommen, auf den Videos nach weiteren Megafonen zu suchen. „Die Videos sind manipuliert“, kritisierte er.

Die Megafon-Funde waren für das Gericht entscheidend. Auch andere Demonstranten hätten zu Gewalt aufgerufen können. Zumal keine Videobilder H. vor der Sperre beim Benutzen des Megafons zeigten. „Was offen bleibt, kann man nicht mit Mutmaßungen füllen“, sagte Richter Voigt.

Tim H.s Verteidiger forderten Freispruch. Die Staatsanwaltschaft sah Tim H. weiter in allen Punkten schuldig und forderte aufgrund der Dauer eine Bewährungsstrafe von nur noch acht Monaten.

Angaben zur Sache machte H. auch am letzten der drei Verhandlungstage nicht. Er ist Angestellter der Linkspartei und Vater zweier Kinder. Ein Anthropologe wertete Aufnahmen des Täters aus und identifizierte den Angeklagten darauf mit hoher Sicherheit. Das Gericht war überzeugt, dass H. vor Ort war. Auch seine Beteiligung am Durchbruch, H. sei nicht in vorderster Linie gewesen, genüge nicht für eine Verurteilung. Lediglich die Beleidigung müsse er sich anrechnen lassen. Als H. durch die überrannte Sperrstelle lief, rief er zu den Polizisten „Nazischweine“ in das Megafon.

Von Alexander Schneider