Karl Nolle, MdL
Berliner Zeitung, 02.05.2017
Spektakuläre Kriminalaffäre: Wie tief war der "Sachsensumpf" wirklich?
Zehn Jahre ist es her, da erschütterte eine ebenso spektakuläre wie verwirrende mutmaßliche Kriminalaffäre den Freistaat Sachsen. Der Inhalt geheimer Verfassungsschutzakten schien damals ein vermeintliches Netzwerk korrupter Seilschaften in Politik, Justiz und Organisierter Kriminalität freizulegen. Die – allerdings mit wenig Nachdruck geführten – Ermittlungen der Polizei förderten jedoch kaum Belege für den sogenannten Sachsensumpf zutage. Und auch zwei parlamentarische Untersuchungsausschüsse des Dresdner Landtages vermochten es nicht, die tatsächlichen Hintergründe der Affäre aufzuklären. Nun beginnt das juristische Schlusskapitel.
An diesem Dienstag stehen eine ehemalige Verfassungsschützerin und ein Kriminalbeamter in Dresden vor Gericht. Ihnen wird der in Deutschland eher selten angewandte Straftatbestand der Verfolgung Unschuldiger beziehungsweise Beihilfe dazu vorgeworfen. Bei einem Schuldspruch droht den Angeklagten mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe.
Besonders brisanter Vorgang „Abseits III“
Hauptangeklagte ist Simone H., die drei Jahre lang, von 2003 bis 2006, im Dresdner Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) das Referat für Organisierte Kriminalität (OK) geleitet hatte. H. und ihre zwölf Mitarbeiter trugen damals zusammen, was sie von V-Leuten mit Decknamen wie „Jaguar“, „Asterix“ oder „Gemag“ über die OK im Freistaat und deren Verbindungen in Politik und Wirtschaft erfahren hatten. Ein besonders brisanter Vorgang trug behördenintern die Bezeichnung „Abseits III“. Er führte Erkenntnisse zusammen über mutmaßliche kriminelle Machenschaften in Leipzig von 1990 bis etwa 2004/2005.
Den Informanten aus der Leipziger Szene zufolge sollen Staatsanwälte, Richter, Unternehmer und Kommunalpolitiker mit Rotlichtgrößen zwielichtige Immobiliengeschäfte abgewickelt haben. Eine zentrale Rolle spielte bei „Abseits III“ auch ein Bordell mit dem Namen „Jasmin“, in dem auch minderjährige Mädchen angeblich Herren aus der ehrenwerten Leipziger Gesellschaft zu Diensten gewesen sein sollen.
Dass im Dresdner Landgericht ab Dienstag ein weiterer Versuch unternommen wird, den „Sachsensumpf“ aufzuklären, ist eher nicht zu erwarten. Die Richter müssen vielmehr die Frage klären, ob die Ex-Verfassungsschützerin und der mitangeklagte Polizeibeamte Georg W. mit ihrer Arbeit dafür gesorgt haben, dass unbescholtene Bürger durch die Justiz verfolgt worden sind.
Konkret geht es um ein von H. unterschriebenes „Behördenzeugnis“, in dem die Erkenntnisse aus dem Vorgang „Abseits III“ zusammengefasst und 2007 an die Staatsanwaltschaft übergeben wurden. Entstanden ist dieser Vermerk, nachdem das OK-Referat im LfV aufgelöst worden war und das Innenministerium beschlossen hatte, die mehr als 15.000 Seiten umfassenden OK-Unterlagen den Ermittlungsbehörden zu übergeben.
H. – so der Vorwurf der Ankläger – soll in ihrem Vermerk und in den LfV-Akten die angeblich auf Gerüchten und Halbwahrheiten basierenden und ausschließlich von W. stammenden „Abseits“-Informationen mehreren fiktiven Quellen „untergeschoben“ haben. Damit habe sie die Voraussetzungen geschaffen, dass Personen aus der Leipziger Justiz und Wirtschaft zu Unrecht strafrechtlichen Ermittlungsmaßnahmen ausgesetzt waren, so die Staatsanwaltschaft.
23 Verhandlungstage angesetzt
Die Angeklagten weisen die Vorwürfe zurück. Und können dabei darauf verweisen, dass die beiden Untersuchungsausschüsse keine solche Aktenmanipulation feststellen konnten. 23 Verhandlungstage sind angesetzt. Zunächst dürfte sich das Gericht mit der Frage möglicher Verfahrenshindernisse beschäftigen müssen.
Da wäre zum einen die überlange Verfahrensdauer: Die bereits 2010 fertiggestellte Anklage – das Ermittlungsverfahren läuft sogar seit 2008 – ist erst im vergangenen Jahr vom Gericht zur nun beginnenden Hauptverhandlung zugelassen worden. Die nun schon zehn Jahre andauernde Strafverfolgung durch die Behörden hat dazu geführt, dass die Angeklagte schwer erkrankt ist und mehrere Klinikaufenthalte hinter sich bringen musste.
Darüber hinaus stellt sich juristisch die Frage, ob der Verbrechensvorwurf der Verfolgung Unschuldiger gegen eine Verfassungsschützerin überhaupt angewendet werden kann. Schließlich ist sie ja aufgrund des Trennungsgebots von Polizei und Nachrichtendiensten gar keine Strafverfolgerin. Nicht zuletzt rügen H.s Anwälte auch die stark eingeschränkte Aussagegenehmigung des Dresdner Innenministeriums für ihre Mandantin.
Die Angeklagte könne dadurch sogar im Gespräch mit ihren Verteidigern keine ausreichenden Angaben zu den Anklagevorwürfen machen. Hinzu komme, dass die für dieses Verfahren bereitgestellten LfV-Akten so umfangreich geschwärzt wurden, dass sie für den Prozess praktisch wertlos sind, erklären die Anwälte. Ein faires rechtsstaatliches Verfahren sei dadurch nicht möglich.
Andreas Förster