Karl Nolle, MdL

Sächsische Zeitung, 23.08.2018

Gericht schließt QMF-Akten nach 14 Jahren

 
Das Untreue-Verfahren gegen einen Abteilungsleiter des Wirtschaftsministeriums wird endgültig eingestellt. Es hat lange gedauert, aber nichts gebracht.

Am Ende des langen Verfahrens wurde nur noch über die Kosten gestritten. Um eine Strafe wegen der angeblichen Veruntreuung von Fördergeldern ging es in dem Prozess gegen den ehemaligen Abteilungsleiter im sächsischen Wirtschaftsministerium schon längst nicht mehr. In einem komplexen Wirtschaftsstrafverfahren wie diesem, das über viele Jahre brach liegt, ist seriöse Aufklärung kaum noch möglich. Im Ergebnis hat das Landgericht Dresden am Mittwoch das Verfahren gegen den pensionierten Ministerialdirigenten Hans Neufischer eingestellt und die Kosten der Staatskasse auferlegt.

Die Justiz hat mit dieser Entscheidung einen Schlusspunkt unter eine Polit-Affare aus der Zeit Anfang der 2000er-Jahre gesetzt. Es ging um die Förderung der Qualifizierungsgesellschaft QMF, die ehemalige Mitarbeiter des Dresdner Chipherstellers ZMD nach dem Verkauf an die Sachsenring AG auf Kosten der EU und des Freistaates fortbilden sollte. Tatsächlich wurden die Arbeitnehmer weiterhin im Unternehmen eingesetzt. Im Raum stand der Vorwurf, das einstige Vorzeige-Unternehmen im Freistaat habe rechtswidrige Subventionen in zweistelliger Millionenhöhe erhalten. Nicht nur ein Untersuchungsausschuss des Landtags, auch die Justiz befasste sich mit dem Thema.

2004 standen Polizisten bei dem inzwischen pensionierten Abteilungsleiter Hans Neufischer vor der Haustür. Sie brachten ihn nach Dresden in die Untersuchungshaftanstalt. Neufischer, heute 80 Jahre alt, sagte am Mittwoch vor Gericht, bis zu diesem Termin habe er von den Ermittlungen nichts gewusst. Nach einem Monat wurde er auf Kaution entlassen. Ein Jahr danach erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen ihn wegen Untreue. Er soll die Mittel der EU zweckentfremdet und der Sachsenring AG dadurch nicht genehmigte Beihilfen gegeben haben, hieß es in der Anklage der Staatsanwaltschaft.

Ein weiteres Jahr später verurteilte ihn das Landgericht Dresden zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil teilweise wieder auf. Bei der Festsetzung der Strafe müsse das Gericht in einem neuen Prozess strafmildernd berücksichtigen, dass Neufischer als Abteilungsleiter unter erheblichem politischem Druck gestanden habe. Wirtschaftsminister war damals Kajo Schommer (CDU). Tatsächlich ging es der Politik damals vor allem darum, die qualifizierten Arbeitskräfte in Sachsen zu halten - um fast jeden Preis.

Seitdem der Bundesgerichtshof das Urteil zurückverwiesen hatte, lag der Fall auf Eis. Gespräche zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung über eine Einstellung des Verfahrens scheiterten. Einer der Gründe war, dass das Wirtschaftsministerium bis zum Schluss offen üeß, ob es im Falle einer Einstellung wegen geringer Schuld die immensen Verteidigerkosten von Neufischer zurückfordern würde.

Acht Jahre blieben die Akten Hegen, ohne dass das Landgericht einen Termin anberaumte. Neufischer berichtete auf Fragen des Gerichts über die gesundheitlichen, psychischen und finanziellen Belastungen des Verfahrens. Das Verfahren belaste ihn und seine Familie seit nunmehr 14 Jahren. "Ich bin unschuldig", erklärte er. Er habe nie pflichtwidrig gehandelt. Sein Verteidiger Robert Unger sagte, es werde den Anklägern im FaUe der Fortführung des Prozesses nicht gelingen, einen finanziellen Schaden nachzuweisen.

Die Vorsitzende Richterin Monika Müller hatte angedeutet, den Prozess wegen eines Verfahrenshindernisses - die überlange Dauer - zu beenden. Daraufhin erklärte sich die Staatsanwaltschaft nach internen Beratungen doch noch bereit, der Einstellung ohne Geldauflagen zuzustimmen.

Neufischer stimmte mit Blick auf sein hohes Alter und seine Gesundheit zu. Ein Schuldeingeständnis sei damit in keiner Weise verbunden, sagte er. Der Verteidiger nannte das Verfahren eine Katastrophe für Neufischer und seine Familie. Am Ende sei nichts herausgekommen, außer immensen Kosten und einen Ansehensverlust für die Justiz.

KARIN SCHLOTTMANN