Karl Nolle, MdL
Sächsische Zeitung, 05.10.2001
Mietaffäre Biedenkopf: Karl Nolle verklagt Freistaat
Außerdem "CDU-Spendenwaschmaschine" gerügt
LEIPZIG/DRESDEN. Die Mietaffäre von Ministerpräsident Kurt Biedenkopf (CDU) hat in knapp zwei Wochen ein gerichtliches Nachspiel. Der Verfassungsgerichtshof Leipzig verhandelt am 18. Oktober über eine Klage des SPD-Landtagsabgeordneten Karl Nolle gegen die Staatsregierung. Nolle sieht seine Rechte als Abgeordneter verletzt, weil die Regierung aus seiner Sicht parlamentarische Anfragen zur Mietaffäre nicht oder nur unzureichend beantwortet hatte.
Der SPD-Abgeordnete hatte das genannte Organstreitverfahren am 19. April beantragt. Das Gericht hat nun zu entscheiden, ob die in Artikel 51 der Landesverfassung festgeschriebenen Pflichten zur Beantwortung von Anfragen verletzt wurden. In einem ähnlichen Organstreitverfahren hatte das Verfassungsgericht 1998 der Klage von zwei PDS-Abgeordneten gegen die Regierung wegen Verletzung der Auskunftspflicht im wesentlichen stattgegeben. André Hahn und Heiko Hilker hatten beanstandet, dass ihre kleinen Anfragen zu Auswirkungen einer Bundeswehrübung sowie zur Bewilligung von Fördermitteln in der Jugendarbeit unvollständig oder gar nicht beantwortet worden waren.
Nolle warf der Dresdner CDU außerdem vor, mit dem Hausverein Rähnitzgasse 10 eine "Spendenwaschmaschine" zu betreiben. Durch einen Treuhänderbeherrschungsvertrag seien Vermögen, Einnahmen und Ausgaben des Vereins der CDU zuzurechnen: Spenden an den Hausverein seien deshalb praktisch verdeckte Partei-Spenden. Der Hausverein hatte bereits zu Beginn vergangenen Jahres für Schlagzeilen gesorgt: Gerüchte machten die Runde, die Dresdner CDU sei finanziell ins Schlingern geraten. Die 1994 erworbene Immobilie sei nur durch Zwangs-Spenden von CDU-Mandatsträgern zu finanzieren gewesen.
(dpa/SZ)