Karl Nolle, MdL

DNN/LVZ, 07.11.2002

Dubiose Bänder: Datenschützer prüft Entführungsfall Schramm

Datenschützer Giesen: "Das Verfahren riecht streng, Hier wird die Staatsanwaltschaft noch einiges erklären müssen"
 
DRESDEN. Die dubiosen Umstände um angebliche Geheimprotokolle im Entführungsfall Fischer/ Schramm beschäftigen jetzt auch Sachsens obersten Datenschützer. "Das Verfahren riecht streng", sagte der Beauftragte Thomas Giesen gestern in Dresden, er werde den Fall prüfen. Dabei geht es dem Datenschützer vor allem um einen bereits 1998 dem Landgericht Zwickau vorgelegten Tonbandmittschnitt zur möglichen Entlastung des ehemaligen Sparkassenchefs von Mittweida, Kurt Fischer. Noch im Gerichtssaal soll die Staatsanwaltschaft das Band beschlagnahmt haben, seitdem ist es verschwunden.

Für Giesen ist das absurd. So sei es unverständlich, dass Beweismittel in einem Strafprozess nicht gesichert wurden. Selbst wenn das Band auf unerklärlichen Wegen abhanden gekommen sein sollte, müssten sich Protokolle in den Akten finden, die das Gericht hätte verwerten müssen. "Hier wird die Staatsanwaltschaft noch einiges erklären müssen", sagte Giesen.

Der Mitschnitt soll Fischer anonym zugespielt worden sein. Die Staatsanwaltschaft hatte das Band konfisziert und später an den Banker zurück geschickt. Laut Fischer ist es aber nie angekommen. Am Wochenende waren neue Mitschnitte aufgetaucht, die seine Unschuld belegen sollten. Laut Landeskriminalamt (LKA) sind die Mitschnitte Fälschungen, der Sparkassenchef habe sie nachträglich angefertigt.

Der Fall hatte 1995 als erster Großer Lauschangriff im Freistaat für Schlagzeilen gesorgt. Fischer und ein Privatdetektiv sollen die Entführung des Landrats von Mittweida, Andreas Schramm, geplant haben. Vor Gericht trat der Detektiv als Hauptbelastungszeuge aus. Er hatte mit dem LKA eng zusammen gearbeitet. Fischer war wegen versuchter Entführung zu drei Jahren Haft verurteilt worden.
(Eig. Ber./J.K.)



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