Karl Nolle, MdL
Pressemitteilung, 26.11.2002
Nolle: "Sind Ministerialdirigenten des Innenministeriums bestechlich?"
"Rettungshubschrauberabsturz mit Todesfolge in Brandenburg unterstreicht Frage nach Flugsicherheit der in Dresden von der DRF eingesetzten Hubschrauber BO 105."
(Fortsetzung Sicherheitsrisiken bei Dresdner Luftrettungsstation vom 21.11.2002)
NOLLE: Laut Lizenzausschreibungsbedingungen des SMI vom 16.05.01 sieht die Sicherheitsanforderung des Freistaates vor (Anlage 1, Blatt 3) Zitat: " 9.) Für die Luftrettungsstation Dresden ist der Hubschraubertyp EC 135 zum Einsatz zu bringen (entspricht Flugleistungsklasse 1)."
Auf Blatt 5 (Anlage 2) heißt es, Zitat: " 4.) Der Unternehmer erklärt, dass die Aufnahme des ordnungsgemäßen Betriebes zum 1. Januar 2002 und die Einhaltung der Anforderungen in den Ziffern 8 und 9 !! der Anllage 1 zum Schreiben des SMI vom 16.5.2002 sichergestellt werden.
NOLLE: Die hohen sächsischen Sicherheitsanforderungen werden seitb dem 1.1.02 durch die Betreiberin DRF bewußt nicht eingehalten und vom SMI entgegen der eigenen knallharten Lizenzbedingungen nicht durchgesetzt. Höhere Risiken für Menschenleben werden vom SMI bewußt in Kauf genommen, um einen Bieter rechtswidrig zu begünstigen. Die Betreiberin DRF betreibt Untreue zu Lasten der Krankenkassen das SMI leistet Beihilfe zur Untreue. Alleine der Kostenunterschied des in Dresden eingesetzten älteren, nicht mehr produzierten BO 105 mit ca. 800.000 EUR Kaufpreis und dem vorgeschriebenen EC 135 mit ca. 4 Millionen EUR ist wohl offensichtlich.
NOLLE: Die Erklärung des SMI, der von der DRF eingesetzte BO 105 könne im Luftrettungseinsatz mit der Sicherheits- und Flugkleistungsklasse 1 betrieben werden, ist sachlich schlicht falsch. Hier betreibt das SMI bewußt Irreführung der Öffentlickeit, abgesehen davon, dass das SMI ultimativ den sichersten Hubschrauber SC 135 für Dresden vorgeschrieben hat und nichts anderes als das.
NOLLE: Die BO 105 kann in keinem Fall in Flugleistungsklasse 1 betrieben werden, weil die Voraussetzungen fehlen, da sie nicht in Kategorie A, sondern Kategorie B zugelassen ist.
Hier die Fakten im einzelnen:
NOLLE: Für alle HEMS-Flüge (Helicopter Emergency Medical Services) nach JAR OPS 3 dürfen in Deutschland ausschließlich 2motorige Hubschrauber eingesetzt werden. Diese müssen ab dem 1.1.2010 ohne Ausnahme in Flugleistungsklasse 1 betrieben werden. Voraussetzung dafür ist, dass sie von der Zulassungebehörde in Kategorie A zertifiziert sein müssen.
Bis 31.12.2009 dürfen Hubschrauber der Flugleistungsklasse 2 für HEMS eingesetzt werden. Zu diesen Hubschrauber-Typen zählt auch die BO105. Sie müssen jedoch ab 2004 mit einem sogenannten UMS (Usage Monitoring System) ausgerüstet sein. Ein derartiges Sytem ist bis heute jedoch noch nicht für die BO105 zugelassen.
Die BO 105 kann in keinem Fall in Flugleistungsklasse 1 betrieben werden, weil die Voraussetzungen fehlen, da sie nicht in Kategorie A, sondern Kategorie B zugelassen ist. Unter bestimmten bestimmten Voraussetzungen, die für den praktischen Rettungsflugeinsatz aber unrealistisch sind, kann die BO105 Flugleistungsklasse 1 ähnliche Flugprofile realisieren.
Beispiel:
Die BO 105 CBS-5 hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 2.500kg, realistisch wird im HEMS Flugbetrieb mit einem Gewicht von mind. 2.300kg geflogen. Dieses entspricht einem realistischen Gewicht im Rettungsflugdienst. Mit diesem Gewicht können Flugleistungsklasse 1-ähnliche Flugleistungen bei 15 Grad C Aussentemperatur (und einer Höhe von 1.000 ft) erzielt werden, wenn die Kraftstoffzuladung so eingeschränkt wird, dass noch 52 min Flugzeit (ohne Reserve) möglich ist.
Um bei sommerlichen Temperaturen Flugleistungsklasse 1-ähnliche Flugprofile zu erzielen, muss bei sonst gleicher benötigter rettungsdienstlicher Ausrüstung und Beladung die mitgeführte Kraftstoffmenge soweit reduziert werden, dass noch eine Netto-Flugzeit von 23 min ohne Reserve verbleibt.
Dieses ist jedoch für den rettungsdienstlichen Einsatz unrealistisch.
Daher muss die BO105 zwangsläufig in der Flugleistungsklasse 2 betrieben werden und entsprechende Restriktionen, wie die Notwendigkeit von Notlandefeldern bei Start- und Landeort, in Kauf genommen werden. Was den Überflug über dicht besiedeltes Gebiet wie Dresden und Landung und Start in Dresden absolut verbietet. Soviel zu den Flugbedingungen und Flugprofilen.
Unabhängig davon hat das SMI ausdrücklich der Hubschraubertyp mit der höchsten Sicherheitsklasse, den SC 135 vorgeschrieben und nicht irgendeinen anderen, auf keinen Fall den BO 105, den die DRF in Dresden illegal fliegt.
gez. KARL NOLLE, MdL