Karl Nolle, MdL
Agenturen, dpa/sn, 15.04 Uhr, 13.03.2003
Streit um Luftrettung geht weiter - ADAC geht in Berufung
Leipzig/München (dpa/sn) - Der Streit um das Vergabeverfahren für die Luftrettung in Leipzig geht weiter. Der ADAC hat die Zulassung zur Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht in Bautzen beantragt, teilte die Organisation am Donnerstag in München mit. Nach Auskunft des Gerichts gibt es noch keinen Termin für eine Entscheidung. Der ADAC wirft dem Innenministerium Fehler bei dem Vergabeverfahren für die Lizenz vor. Im Prozess vor dem Leipziger Verwaltungsgericht unterlag der ADAC.
Das Gericht hob die Vergabeentscheidung des Ministeriums vom Oktober 2002 zwar auf, sah jedoch keine Rechtsverstöße gegenüber dem ADAC. Damit haben die Leipziger Richter nach Auffassung der Organisation wesentliche Rechtsgrundsätze des Verwaltungs- und Vergaberechts missachtet.
Das sächsische Innenministerium hatte der Internationalen Flugambulanz (IFA) zum Ende 2002 gekündigt und nach einem Ausschreibungsverfahren die Station der Deutschen Rettungsflugwacht (DRF) zugeteilt. IFA und die im Verfahren ebenfalls unterlegene Luftrettung des ADAC hatten dagegen geklagt. Nach Entscheidung des Leipziger Verwaltungsgerichts muss das Ministerium zum zweiten Mal ausschreiben. Bis zu einer Entscheidung fliegt weiter die IFA.