Karl Nolle, MdL
Deutscher Drucker - Nr. 15, 08.05.2003
Kooperation als Beispiel für andere Landesverbände?
Zahlenspiel: 1 + 1 = 3
WERNIGERODE. Anlässlich der Jahrestages des Verbandes waren die Ausführungen des Vorsitzenden Karl Nolle zur wirtschaftliche Gesamtlage und insbesondere die in Ostdeutschland Anregung für die Diskussion. Die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Verband in Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und dem bayerischen Verband ist ein entscheidender Schritt zu höherer Schlagkraft für die Mitglieder.
»Die allgemeine wirtschaftliche Lage der Druckindustrie in Deutschland und besonders im Osten ist ein Reflex auf die Krise der deutschen Wirtschaft insgesamt, aber auch der immer noch, zwölf Jahre nach dem Start der Sozialen Marktwirtschaft, bestehenden besonderen Bedingungen und Defizite der Entwicklung in Ostdeutschland. Für diesen weiter notwendigen Nachteilsausgleich ist es wichtig, dass die staatlichenInstrumente Investitionen und Eigenkapitalbildung zu fördern weiter erhalten bleiben«, so der Vorsitzende des Verbandes Druck und Medien Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt e. V., Karl Nolle.
Wirtschaftliche Entwicklung
Die erhoffte positive Wende der wirtschaftlichen Entwicklung im zweiten Halbjahr 2002 und dem Beginn des Jahres 2003 traf nicht ein. Der Irak-Krieg verschärfte die Situation auf dem Weltmarkt. Ständig neue, sich widersprechende Ankündigungen der Bundesregierung haben die Stimmung bei Arbeitnehmern und dem Mittelstand weiter negativ beeinflusst. Rechts- und Kostenunsicherheit in der Wirtschaft hat zu weiterem Pessimismus geführt.
Die grafische Branche ist von Insolvenzen, Betriebsaufgaben und Personalabbau nicht verschont worden. Dies hat auch Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit der Verbände und deren Dienstleistungen. Nolle formulierte in seinem Bericht polemisch: »Um die Großen kümmert sich die Politik, um die Kleinen der Konkursverwalter. «
Im vergangenen Jahr stieg die Arbeitslosigkeit in Ostdeutschland auf den höchsten Wert seit 1990 und es war die niedrigste Erwerbstätigkeit zu verzeichnen. Zu berücksichtigen ist dabei, dass im gleichen Zeitraum allein die Einwohnerzahl um eine Million gesunken ist. Verschärft wird diese Bilanz noch dadurch, dass mit 400 000 Pendlern (in Sachsen 130 000), die in die alten Bundesländer zur Arbeit fahren, die Bilanz der Arbeitslosigkeit noch geschönt ist.
Kooperation statt Fusion
Aufgrund dieser Gesamtentwicklungen sind grundsätzliche Oberlegungen zur Veränderung angestellt worden. Die Mitgliederversammlung stimmte in Wernigerode einer Kooperationsvereinbarung mit dem Verband Druck und Medien Bayern e. V. zu (der bayerische Verband entscheidet dazu am 9. Mai). Ziel der Kooperation, wie sie von Karl Nolle und dem Geschäftsführer des bayerischen Verbandes Karl-Georg Nickel erläutert wurden, ist
- eine Erweiterung der Dienstleistung durch einen leistungsfähigen Partner,
- die Nutzung des Kompetenzzentrums der Bayern für die Aus- und Weiterbildung,
- Verbesserung und Erweiterung der Informationswege durch die gemeinsame Nutzung der
Verbandsinformationen und
- die Zusammenlegung der Geschäftsführung.
Die Verbandsstrukturen insgesamt in Frage zu stellen, ist für beide Verbände eine legitime Angelegenheit. Die Zukunftsfähigkeit der Verbände steht zur Disposition. Mit der Kooperation beider Verbände wird eine höhere Leistungsfähigkeit für alle Mitgliedsbetriebe erreicht werden.
(br)
Vereinbarung zwischen dem Verband Druck und Medien Bayern e. V. und dem Verband Druck und Medien Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt e. V.
- Ziel der Kooperation ist eine enge Zusammenarbeit bei der Umsetzung der satzungsgemäßen Aufgaben im Interesse der Mitgliedsfirmen beider Verbände.
- Die Dienstleistungen der beiden Verbände können von allen Mitgliedsfirmen zu gleichen Konditionen genutzt werden.
- Beide Kooperationspartner behalten ihre rechtliche, wirtschaftliche und finanzielle Selbstständigkeit uneingeschränkt bei.
- Die Geschäftsführung beider Verbände liegt in der Regel bei einer Person.
- Am Ende des Geschäftsjahres tagen die Vorstände einmal gemeinsam, um die Ergebnisse der Zusammenarbeit zu analysieren und gegebenenfalls weitere Aktivitäten zu beschließen.
- Die Kooperationsvereinbarung wird von der Mitgliederversammlung des jeweiligen Verbandes durch Beschluss bestätigt.
- Die Kooperationsvereinbarung tritt durch Unterschrift der Vorsitzenden und der Geschäftsführung des jeweiligen Verbandes am 1. Juni 2003 in Kraft und gilt unbefristet.
- Eine Kündigung ist durch jeden Partner mit einer Frist von drei Monaten jederzeit möglich.
- Bei der Auflösung eines Verbandes erlischt die Kooperationsvereinbarung.
(Deutscher Drucker – 15/03 – vom 08.05.03)