Karl Nolle, MdL
SPD-Pressestelle Landtag, 18.07.2003
Nolle: "Schlag gegen Raschs Persilschein für Weber"
Ermittlungen bestätigen Strafanzeigen vom 11. Juni 03
Dresden. „Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen die SAB und Ex-Ministerin Weber sind ein Schlag ins Gesicht der Eigenermittlungen von Innenminister Horst Rasch, der seiner Parteifreundin im Juni noch einen Persilschein ausgestellt hat“, erklärt der SPD-Landtagsabgeordnete Karl Nolle zur heutigen dpa Meldung, die Staatsanwaltschaft Chemnitz ermittle wegen Untreue gegen die Sächsische Aufbaubank (SAB) und wegen Beihilfe zum Betrug gegen Ex-Ministerin Weber.
Die Staatsanwaltschaft regiere damit offensichtlich konsequent auf Nolles Strafanzeige wegen Betruges und Beihilfe zum Betrug (siehe Anlage), die Nolle am 11.6.2003 an die Staatsanwaltschaft Chemnitz gerichtet habe. Die Brisanz der Korruptions- und Untreuevorwürfe seiner Fraktion gegen den Zschopauer Oberbürgermeister Baumann zeige sich ebenfalls an den nun eingeleiteten Vorermittlungen der Chemnitzer Staatsanwaltschaft. „Ich hoffe, dass die Staatsanwaltschaft diesmal nicht durch politischen Druck von oben zur Einstellung der Ermittlungen veranlasst wird", erklärte der SPD-Politiker abschließend.
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Auszüge aus der Strafanzeige gegen Weber und Baumann vom 11.6.2003
Der SPD Landtagsabgeordnete Karl Nolle hat am Mittwoch, 11.6.03 gegen Staatsministerin Christine Weber, MdL, Am Birkberg 4, 09405 Zschopau sowie OB Klaus Baumann, Reinhold Timme Str. 6, 09405 Zschopau Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz gestellt.
Frau Weber steht im Verdacht, durch falsche Angaben gegenüber der Sächsischen Aufbaubank (SAB) am 1.10.02 eine Beihilfe des Freistaates Sachsen zur Hochwasserhilfe erlangt zu haben, obwohl sie allenfalls durch Niederschlagswasser betroffen war. OB Baumann prüfte den Vorgang nicht. Am 23. April 2003 wurde aufgrund eines erneuten, im April 2003 gestellten Antrages von Frau Weber durch die SAB noch einmal 7344 € bewilligt. Dieser Ergänzungsantrag lief nicht !!! über den Verwaltungsweg und wurde noch im April 03 wieder als Baumaßnahme „Hilfe bei der Beseitigung von Hochwasserschäden an eine Wohngebäude bezeichnet“! Das Verhalten vor Frau Weber im April 2003 begründet m.E. den Anfangsverdacht eines Betruges gemäß § 263 Abs. 1 StGB. Nach dieser Vorschrift wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer einen anderen über Tatsachen täuscht, bei diesem einen Irrtum erregt, auf Grund dessen eine Vermögensverfügung vorgenommen wird, die zu einer Vermögensschädigung führt. Das muss in der Absicht der Täterin geschehen, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. Eine Täuschung über Tatsachen sehe ich in einer zumindest stillschweigenden Erklärung der Ministerin bei der zweiten Antragstellung, dass an ihrem Haus ein förderfähiger Hochwasserschaden eingetreten ist, dass also ihr Haus durch Hochwasser und eben nicht durch Regenwasser geschädigt wurde.
Nach allen äußeren Umständen des Falles besteht auch der Verdacht, dass dies Frau Weber bewusst war, dass sie also vorsätzlich handelte. Denn schon die Umstände der ersten Antragstellung sprechen dafür, dass Frau Weber bewusst war, der an ihrem Haus eingetretene Schaden sei nicht förderfähig.
Eine denkbare Strafbarkeit des Bürgermeisters wegen Untreue (§ 266 StGB) und eine mögliche Anstiftung der Ministerin hierzu wirft hochinteressante strafrechtliche Fragen auf, insbesondere nämlich die, ob aufgrund der Verwaltungsvorschrift der Bürgermeister mit seiner – falschen - Bestätigung der Hochwasserschäden bereits über das Vermögen der SAB und des Freistaates verfügt hat, die diesen Gesichtspunkt nicht noch einmal zu prüfen hatten.
Möglicherweise hatte der Bürgermeister, wenn er denn schon Bescheinigungen ausstellte, eine Vermögensbetreuungspflicht im Sinne dieser Vorschrift. Zur Frage der Betrugsstrafbarkeit erlaube ich mir abschließend den Hinweis, dass in besonders schweren Fällen des Betruges die Strafdrohung von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe beträgt. Ein besonders schwerer Fall liegt auch dann in der Regel vor, wenn der Täter seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht. Wenn sich strafrechtliche Vorwürfe bestätigen sollten, was selbstverständlich erst mit einer rechtskräftigen Verurteilung festgestellt werden kann, so würde es sich bei dem Fall der Ministerin so oder so nicht um eine Bagatelle handeln. Die Bürger Sachsens haben für Selbstherrlichkeit und Selbstbedienung kein Verständnis.
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