Karl Nolle, MdL

BILD Dresden, 19.07.2003

Frau Weber, was sagen Sie jetzt dem Staatsanwalt?

 
Es wird eng für Ex-Sozialministerin Christine Weber (54, CDU). Ganz eng! Staatsanwalt Christian Goltz: "Wir haben gegen sie ein Ermittlungsverfahren wegen Beihilfe zur Untreue eingeleitet." Höchststrafe: Fünf Jahre Haft.

Die Staatsanwaltschaft beantragte bei Landtags-Präsident Erich Iltgen (CDU), Webers Immunität aufzuheben. Die Ex-Ministerin sitzt noch als Abgeordnete im Sächsischen Landtag. Goltz: "Nach 48 Stunden lag kein Widerspruch gegen unseren Antrag vor, ermitteln zu dürfen."

Die Justiz prüft nun im Detail, ob bei Webers zweitem Antrag auf Fluthilfe vorsätzlich gegen Gesetze verstoßen wurde. Bei Schäden durch Regenwasser am Hang durften nämlich ab Oktober keine Flutbeihilfen mehr ausgezahlt werden.

Staatsanwalt Goltz: "Wir ermitteln aber auch gegen mehrere Mitarbeiter der Sächsischen Aufbaubank." Die hatten Webers Antrag bewilligt.

Christine Weber befindet sich noch in Behandlung. Sie wurde im Juni mit Nervenzusammenbruch in die Klinik eingeliefert.

Regierungssprecher Hartmut Häckel: "Ministerpräsident Milbradt telefoniert öfter mit ihr, verfolgt den Genesungsprozess. Zum aktuellen Gesundheitszustand dürfen wir nichts sagen."

Weber waren im Oktober 2002 und April 2003 insgesamt 17.349 Euro zur Beseitigung von Regenwasserschäden an ihrem Haus in Zschopau bewilligt worden.

Zurzeit bekommt sie monatlich 6273 Euro Übergangsgeld. Ab Dezember, wenn Weber 55 wird, stehen ihr laut Bund der Steuerzahler 4193 Euro Pension zu, weil sie aus gesundheitlichen gründen ihr Ministeramt aufgegeben hat.
(Von Andreas Harlass)

(Anmerkung Karl Nolle: Siehe meine Strafanzeige/Presseerklärung vom 11.6.03)