Karl Nolle, MdL

Pressemitteilung, 09.08.2003

Verwaltungsakten wurden von Rasch zur Untersuchung nicht angefordert.

Raschs Ermittlungsgutachten zur Weber-Fluthilfe fand nur in Form eines Briefes statt. Uslaub "da hat mal ein Referatsleiter drübergeguckt"
 
Eine bemerkenswerte Aussage von Uslaub: Es stimme, im eigentlichen Fluthilfeantrag der Weber stünde in der Tat nichts von Hangwasser, es gäbe aber ein Blatt in der Akte, ein statistisches Erfassungsblatt? von Weber, das sie der SAB am 30.9. gefaxt haben will, darin würde das Wort Hangwasser stehen. Dieses Blatt rechne man zum eigentlichen Antrag dazu. Man habe dieses Blatt nicht körperlich sondern nur als inhaltlichen schriftlichen Auszug.Laut Uslaub gäbe es keinen Ermittlungsbericht des, wer, wo, wann, mit welchen Akten woher und mit welchem Ergenis. Es habe nur ein Referatsleiter mal über die Webersachen geguckt! Ergebnis wäre der Brief des Ministers an Weber.


Karl Nolle, dazu erkläre ich:

1) Der Presse und dem Parlament (kleine Anfrage) gegenüber hat Rasch zweimal nicht von einem Erfassungsblatt gesprochen, das hätte auch sicherlich Verwunderung ausgelöst, sondern vom Antrag selber.

2) Grundlage des rechtkräftigen Zuwendungsbescheides der SAB kann nur ein Antrag nach der Verwaltungsvorschrift sein, nämlich ein korrekt ausgefülltes Formular. Ein Zettel ist kein Formular und es gibt im Antrag auch keinen Hinweis auf einen Zettel oder eine Anlage mit dem Wort Hangwasser. Ein statistischer Erhebungsbogen hat rechtlich keine Relevanz, wenn auf dem tatsächlichen Antrag nur von Hochwasser, ohne Erläuterung und Einschränkung die Rede ist.

3) Der Fluthilfeantrag muß zwingend zur Prüfung über die Stadt (hier wars der OB) und den Kreis (Wohnungsbauförderstelle Marienberg MEK) zur Prüfung und Bestätigung laufen. Ein sogenannter statistischer Erfassungsbogen hat weder bei der Stadt noch beim Kreis MEK vorgelegen.

4) Es gibt keinen veröffentlichten Untersuchungs- und Ermittlungsbericht des Innenministers. Wer hat wann, was und wo mit welchem Ergebnis geprüft? Und jetzt taucht plötzlich nach einer Strafanzeige ein Erfasssungsblatt auf !

5) Weder bei der Stadt Zschopau noch beim Kreis MEK in Marienberg wurden jemals vom Innenministerium Akten zur Prüfung angefordert. Dort aber müssen die nach derVerordnung zwingenden Prüfungen und Bestätigungen stattfinden.

6) Es wurde weder ein Unabhängiger (z.B. pensionierter Richter) mit der Untersuchung des Weberfalles betraut noch wurde tatsächlich korrekt ermittelt, was man an den fehlenden Aktenanforderungen für Zschopau und Marienberg sieht.

7) Dieser statistischer Erfassungsbogen scheint mir der gleichen Logik zu entsprechen, wie damals das 1. Gutachten für Biedenkopf, er habe zuviel Miete bezahlt.

Resumee:

"Die Ausreden von Rasch nach den Lügengeschichten für Presse und Parlament werden immer durchsichtiger und einfältiger. Denn warum hat dieses "statistisches Erfassungsblatt", wenn es Bestandteil des Förderantrages sein soll, weder der Stadt Zschopau noch der (Wohnungsbauförderstelle MEK, Marienberg), zur Prüfung und Bestätigung vorgelegt, was zwingend wäre und warum wurden von dort zur Untersuchung im SMI Akten zur Prüfung nie abgefordert? Warum lief der zweite Antrag nicht über den Verwaltungsweg"

gez. KARL NOLLE


(Der Orignal-Text meiner Strafanzeige mit allen den Fluthilfeantrags-Unterlagen der Ex-Ministerin ist herunterzulanden unter: www.karl-nolle.de/medienservice/pdfrtf.php)