Karl Nolle, MdL
Pressemitteilung, 09.08.2003
Nolle: Polizeiliche Gutachten beweisen nicht das Entstehungsdatum der Fischer-Tonbänder.
Staatsanwaltschaft Chemnitz greift unzulässig gerichtlicher Beweiserhebung vor.
Zur Ankündigung einer erneuten Anklage gegen Kurt Fischer in Sachen Tonbandaufnahmen erklärte der SPD Landtagsabgeordnete Karl Nolle, Wirtschaftssprecher und Obmann seiner Partei in den Untersuchungsausschüssen zu Paunsdorf und zur CDU-Wahlkampagne 99:
Am 1.11.02 übergab ich der Generalstaatsanwaltschaft in Dresden mir zugegangene Tonbandmitschnitte von Gesprächen zwischen Kapelke und Fischer aus dem Jahre 1995. Ich stellt damals Strafanzeige wegen Beweismittelunterdrückung im Prozess des damaligen Spakassendirektor Kurt Fischer. Die nun angekündigte Absicht der Staatsanwaltschaft Chemnitz erneut Anklage gegen Fischer zu erheben wundert mich nicht, da Kapellke behauptet hat, Fischer hätte ihn mit finanziellem Druck genötigt, die prozessrelevanten Gespräche von 1995 im Jahr 2002 "nachzuspielen".
Anstelle des Oberstaatsanwaltes wäre ich aber sehr vorsichtig mit Behauptungen, deren Wahrheitsbeweis ja erst Prozessgegenstand sein werden. Was der Staatsanwalt glaubt ist rechtlich nicht relevant. Gerichtlich festgestellt wurden damals zahlreiche und teils erhebliche Ermittlungspannen und Rechtsverstöße der sächsischen Strafverfolgungsbehörden, z. B. das unglaubliche Zugeständnis, dass die sogenannten Erpresserbriefe vom LKA selber stammen, dass der schlimme Satz, man wolle "Landrat Schramm ein Ohr abschneiden" vom LKA selber stammte und das bereits vor Vorliegen einer richterlichen Anordnung das LKA rechtswidrig Telefonüberwachungsaktionen bei Fischer praktiziert habe. Letztlich konnte sich nach allen Instanzen die Gerichte nur noch auf die dubiosen Aussagen des vorbestraften ehemaligen Stasispitzel und V-Mann des LKA München stützen, der selber gerichtlich als unglaubwürdig bezeichnet wurde. Dieser dubiose Kapellke ist heute nun wieder das Einzige, auf das sich die Staatsanwaltschaft stützen kann.
Gänzlich neben dem gegenwärtig Beweisbaren liegt die Behauptung des Oberstaatsanwaltes Meyer-Frey, die Aufnahmen auf dem im Oktober 2002 aufgetauchten Bändern stammen aus 2002 und nicht von 1995. Zwei Herrn Meyer-Frey gut bekannte Gutachten des LKA Bayern vom 20.12.02 und 26.2.03 zu den inkriminierten Tonbandaufzeichnungen, kommen zu einem anderen Schluß, Zitat "Es gibt keine technische Möglichkeit, die die Feststellung des Entstehungszeitpunktes einer analogen Aufzeichnung erlauben würden. (...) es gibt keine Hinweise darauf, dass die Gesprächsaufzeichnungen zusammen geschnitten oder im Nachhinein bearbeitet wurden. (...) Es ist möglich, dass das Knarren/Quietschen von der Zimmertür Kapellkes verursacht wurde. Die Unterschrift (auf einem Wechsel) wurde wahrscheinlich mit einem metallenen Feuerzeug imitiert."
Das ist alles andere als ein hieb- und stichfester Beweis. Das sollte Herr Meyer-Frey eigentlich wissen."
gez. KARL NOLLE, MdL