Karl Nolle, MdL

DNN/LVZ, Seite 4, 06.02.2004

Landtag schließt Paunsdorf-Affäre ab

Unterschiedliche Bewertung der Ergebnisse / Nolle will notfalls klagen
 
Dresden (ddp/DNN). Der Landtag hat sich gestern abschließend mit der so genannten Paunsdorf-Affäre befasst. Bei der Vorstellung des Berichts des Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der Vorgänge rund um die Anmietung eines Behördenzentrums im Leipziger Stadtteil Paunsdorf unter der Regierung von Ex-Ministerpräsident Kurt Biedenkopf (CDU) kamen die Fraktionen zu deutlich unterschiedlichen Bewertungen.

Der PDS-Obmann im Ausschuss, Andre Hahn, betonte, die PDS bleibe bei der Feststellung, dass dem Freistaat durch völlig überhöhten Mietzins, durch eine ungewöhnlich lange Vertragslaufzeit von 25 Jahren und durch den festgeschriebenen Ankauf des Objektes ein Schaden zwischen 118 und 138 Millionen Eure entstanden sei. Die politische Verantwortung trügen Biedenkopf und dessen damaliger Finanzminister Georg Milbradt (CDU). Die Anlage war vom Kölner Unternehmer und Biedenkopf-Bekannten Heinz Barth errichtet worden.

Im Gegensatz dazu kam CDU-Obmann Lars Rohwer zu dem Schluss, dem Freistaat sei durch die Anmietung der Räume zu dem vereinbarten Mietpreis kein Schaden entstanden. Die Kosten hätten sich in der damals marktüblichen Größenordnung bewegt. Es gebe keinerlei Anhaltspunkte für entstandene Steuermindereinnahmen für den Freistaat.

SPD-Obmann Karl Nolle warf der Staatsregierung indes jahrelanges Leugnen, Vertuschen und Falschaussagen vor. Heute stehe fest, dass die Genehmigung und Planung von Paunsdorf nicht zum Wohle Sachsens, sondern des mit Biedenkopf befreundeten Investors Heinz Barth erfolgt sei. Dem Freistaat sei ein Schaden in Millionenhöhe entstanden. Der Untreuevorwurf gegen Biedenkopf sei nicht verjährt. Sollte die Beschwerde gegen die eingestellten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen abgewiesen werden, prüfe die SPD ein Klageerzwingungsverfahren.

--------------------------------------------------------------------------
Hinweis von Karl Nolle zum Thema siehe auch meinen vollständigen Text unter Pressemitteilungen vom 16.12.2003:

Untreuehandlungen bei Amigogeschäft Paunsdorf laut neuer Rechtssprechung des BGH nicht verjährt.

NOLLE: „Die Staatsanwaltschaft muß nun gegen Biedenkopf und Milbradt wegen Untreue ermitteln. Der Strafverfolgung steht Verjährung nicht entgegen.“

NOLLE: „Ich appelliert an den Generalstaatsanwalt, nur nach Recht und Gesetz zu entscheiden.“

NOLLE: „Der Generalstaatsanwalt steht im Dienste des Rechts, nicht einer Regierung und schon gar nicht einer Partei, auch wenn ihm die Stellung als weisungsgebundener Beamter diese Position nicht erleichtert.“

(...)

(siehe vollständigen Textunter Pressemitteilungen vom 16.12.2003)