Karl Nolle, MdL

Sächsische Zeitung, 28.10.2004

Ermittler ohne Befugnis: Suspendierung aufgehoben

Fehler im Verfahren gegen Landespolizeischul-Chef
 
Dresden. Die Suspendierung des Leiters der Landespolizeischule, Gerd Ley, ist vom Verwaltungsgericht Dresden aufgehoben worden. Die Disziplinarkammer begründete die Entscheidung gestern per Pressemitteilung mit einem schwerwiegenden Verfahrensfehler bei der von Innenminister Horst Rasch (CDU) veranlassten Dienstenthebung.

Grundlage der Suspendierung war wesentlich der Bericht des Sonderermittlers Hans-Heinrich Brockmann aus dem Finanzministerium. Dessen Vernehmungsniederschriften seien in einem Disziplinarverfahren nicht verwertbar, da sie „nicht im Rahmen eines gesetzlich geregelten Verfahrens gewonnen“ worden seien, heißt es in der Mitteilung. Das darüber hinausgehende Beweismaterial lasse eine Degradierung oder Dienstentfernung „nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit“ erwarten.

Das Gericht habe offen gelassen, ob eine Verurteilung bei Berücksichtigung des Brockmann-Berichts zu erwarten gewesen wäre, wurde ausdrücklich hinzugefügt.

Das Ministerium prüft nach Auskunft seines Sprechers Andreas Schumann derzeit, ob es Beschwerde gegen das Urteil einlegt. In der dazu gewährten Frist von 14 Tagen ist die Entscheidung nicht rechtskräftig, und Ley bleibt außer Dienst. Schumann beklagte im Übrigen, dass Unbeteiligte früher über das Urteil informiert worden seien als das Ministerium.

Mit der Dienstenthebung wollte Rasch einen Konflikt zwischen Landespolizeipräsident Eberhard Pilz und Ley auflösen. Seit dem Frühjahr läuft ein Ermittlungsverfahren gegen Pilz ohne Ergebnis.
(SZ/öse)