Karl Nolle, MdL
Presseinformation 234 / 2005 - PDS-Fraktion im Sächsischen Landtag, 11.07.2005
Untersuchungsausschuss: Zeuge belastet Landesregierung
Klaus Tischendorf: Staatsregierung versagte als Rechtsaufsicht der Landesbank / Landtag muss auf Konsequenzen drängen
Zur Zeugenvernehmung von Ludwig Hausbacher, Chef der Industrie- und Immobilien Leasing GmbH (IIL), vor dem Landesbank-Untersuchungsausschuss des Sächsischen Landtags erklärt der Obmann der PDS-Fraktion, Klaus Tischendorf:
Mehr als ein Dutzend Mal binnen zwei Jahren wurden Ministerpräsident Milbradt und Finanzminister Metz über rechtswidriges Fehlverhalten der Spitze der Sachsen LB im Zusammenhang mit der Bankentochter Mitteldeutsche Leasing AG (MDL) aus erster Hand informiert, ohne darauf zu reagieren. Der Ministerpräsident als Hauptverantwortlicher für die dem Freistaat Sachsen obliegende Rechtsaufsicht und der Finanzminister als Verwaltungsratschef unterließen jede Intervention gegen das Konglomerat von Vetternwirtschaft, Bespitzelung, Dokumentenfälschung und Missmanagement. Dies ist auch angesichts negativer Gerichtsentscheidungen und einer Flut von kritischen Medienveröffentlichungen in dieser Zeit völlig unverständlich. Dadurch wurde dem Ansehen der Landesbank schwerer Schaden zugefügt. Dem Freistaat droht zugleich erheblicher finanzieller Schaden.
Mit den von Hausbacher überreichten Belegen für seine Aussagen geraten Ministerpräsident und Finanzminister in höchste Erklärungsnot. Wenn es zutrifft, dass der Finanzminister noch im Frühjahr Herrn Hausbacher bzw. seinen Anwälten die Zahlung von 35 Millionen Euro angeboten hat, um den Streit zu beenden und der Staatsregierung einen drohenden Untersuchungsausschuss zu ersparen, wurde offenkundig der Haushalts- und Finanzausschuss und mit ihm das ganze Parlament fortwährend belogen und betrogen.
Angesichts der Tragweite der schon in dieser ersten Vernehmung erwiesenen Pflichtwidrigkeiten erwägt die PDS-Fraktion, die diesen Untersuchungsausschuss eingesetzt hat, im Plenum zu beantragen, dass der Untersuchungsausschuss noch vor der Sommerpause einen Zwischenbericht nach Paragraf 23, Absatz 3 des Untersuchungsausschussgesetzes vorlegt. In der Konsequenz kann es nicht nur um die sofortige Entlassung des Finanzministers, sondern muss es um den weiteren Umgang des Landtags mit dem Ministerpräsidenten gehen.