Karl Nolle, MdL
DNN/LVZ, 06.09.2005
Porsch-Anklage: Kaum Chancen, Frist läuft ab
Dresden. Eine Abgeordnetenanklage des Linkspartei-Fraktionschefs Peter Porsch wegen mutmaßlicher inoffizieller Stasi-Mitarbeit gilt derzeit als wenig aussichtsreich. Die Frist von einem Jahr, die der Sächsische Verfassungsgerichtshof in einem früheren Urteil zur Aberkennung eines Mandats festgelegt hatte, könne kaum eingehalten werden, hieß es gestern im Landtag. Als Stichtag gilt der 19. Oktober 2004, dem Tag der Konstituierung des neuen Landtags.
Zwar sind sowohl in der Woche nach der Bundestagswahl als auch Anfang Oktober Plenartage angesetzt. Dazwischen liegen jedoch nur zwei Wochen. In der kurzen Zeit könne der zuständige Geschäftsordnungsausschuss kaum die Unterlagen der Birthler-Behörde prüfen und die Beteiligten anhören, hieß es. Zwar wäre noch ein Beschluss des Landtags getreu der Verfassung möglich. Das höchste sächsische Gericht könnte den Antrag jedoch leicht wegen Formfehlern abweisen. Fraktionschef Porsch wird seit August 2004 vorgeworfen, in den 70er und 80er Jahren für die Stasi gespitzelt zu haben.
Der Bewertungsausschuss des Landtages hatte kürzlich nach Sichtung der Akten in nichtöffentlicher Sitzung eine Anklageerhebung mit 9:1 Stimmen empfohlen. Nötig wäre nun eine Zweidrittelmehrheit des Parlaments.
Dafür würden auch die Stimmen der NPD-Fraktion benötigt. Sorgen bereitet einigen Abgeordneten auch, dass der bundesweit einmalige Artikel 118, der die Abgeordnetenanklage zulässt, vom Bundesverfassungsgericht gekippt werden könnte.
S.H.