Karl Nolle, MdL
Sächsische Zeitung, 20.05.2006
Keine neue Abstimmung über Porsch-Anklage
Landtag. Präsident Iltgen sieht keine Auswirkungen durch Verfahrensfehler.
Die Abstimmung über die Abgeordnetenanklage gegen PDS-Fraktionschef Peter Porsch wird nicht wiederholt. Das hat Landtagspräsident Erich Iltgen (CDU) am Freitag entschieden. Mögliche Ungenauigkeiten bei der Anwendung der Geschäftsordnung hätten keine Auswirkungen auf das Ergebnis. Porsch wird eine Zusammenarbeit mit der DDR-Staatssicherheit vorgeworfen. Er bestreitet das.
Außerdem seien weder er noch das Präsidium befugt, Beschlüsse für unwirksam zu erklären, sagte Iltgen. Nach Ansicht der PDS und des SPD-Abgeordneten Karl Nolle waren dem Präsidium in der Sitzung am 11. Mai mehrere Verfahrensfehler unterlaufen.
Iltgens Entscheidung wird von Experten unterstützt. Nach Ansicht von Prof. Martin Schulte führt ein bloßer Verstoß gegen die Geschäftsordnung nicht automatisch dazu, dass ein Beschluss unwirksam wird. Das Verfassungsgericht hebt solche Parlamentsbeschlüsse im Regelfall nur dann auf, wenn verfassungsmäßige Rechte eines Abgeordneten oder einer Fraktion verletzt wurden, sagte der Dekan der Juristischen Fakultät der Universität Dresden.
Die PDS-Fraktion beantragte am Freitag eine Sondersitzung des Landtagspräsidiums zu diesem Thema. Bis zur Klärung dürfe die Abgeordnetenanklage nicht beim Verfassungsgerichtshof eingereicht werden. Das Landgericht Hamburg hat es dem Grünen-Politiker Karl-Heinz Gerstenberg auf Antrag von Porsch untersagt, die Stasi-Vorwürfe als bewiesen darzustellen. Die einstweilige Verfügung mache Porsch nicht glaubwürdiger, sagte Gerstenberg dazu.
Von Karin Schlottmann