Karl Nolle, MdL
Sächsische Zeitung, 27.06.2006
Strafantrag gegen SPD-Sprecher Andreas Weigel
Zwickau. Die Staatsanwaltschaft Zwickau hat gegen Sachsens SPD-Sprecher Andreas Weigel Antrag auf Erlass eines Strafbefehls gestellt.
Gegen den Bundestagsabgeordneten war wegen des Verdachts des Missbrauchs von Fördermitteln ermittelt worden, sagte gestern Staatsanwalt Frank Hoffman. Das Amtsgericht Zwickau bestätigte den Eingang des Antrags. Er werde nun geprüft. Mit einer Entscheidung ist nach Gerichtsangaben Mitte Juli zu rechnen. Sollte Weigel den Strafbefehl akzeptieren, drohe ihm eine Geldstrafe.
Der Politiker soll als früherer Geschäftsführer der Johanniter-Unfallhilfe im September 2002 für eine Mitarbeiterin bei der Bundesanstalt für Arbeit Lohnkostenzuschüsse beantragt haben. Sie habe aber nur einen befristeten und nicht, wie angegeben, einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten. Es seien knapp 10 000 Euro Schaden entstanden. Das Geld sei inzwischen zurückerstattet worden. (dpa)