Karl Nolle, MdL
Sächsische Zeitung, 04.08.2006
Fall Metz: Rätselraten um Auftragsvergabe
Ermittlung. Der Direktor des Landtages muss sich neuen Fragen stellen.
Ein Ermittlungsführer des Landtages, ein Staatsanwalt, die Medien: Alle wollen klären, ob die Vorwürfe von Untreue und Begünstigung gegen Landtagsdirektor Christopher Metz berechtigt sind oder nicht.
Eine schwierige Arbeit, da die Parlamentsverwaltung mit Verweis auf eben diese Ermittlungen seit Tagen alle Anfragen unbeantwortet lässt. Nicht verhindern kann man damit aber, dass immer neue Details durchsickern. Zunächst über die üppigen Dienstwagen-Konditionen, die der Landtagsdirektor genießt, bis zu jenen zehn Fahrten, bei denen Metz Dienstwagen und Chauffeur komplett seiner Freundin zur Verfügung gestellt hatte.
Staatssekretärsregel ungeklärt
Jetzt rückt in der Affäre ein weiteres Problem in den Vordergrund. Dabei geht es um die Vergabe von Aufträgen zur Personalschulung im Landtag. In einem Fall hat Direktor Metz bereits eingeräumt, dass er dafür ausgerechnet jene Firma empfohlen hat, für die seine Lebensgefährtin arbeitet. Ob es bei einem Auftrag blieb, ist seitdem unklar.
Umso brisanter erscheint jetzt ein Aspekt, der lange als unspektakulär galt. Laut internen Unterlagen des Landtages, die der SZ vorliegen, hat sich Metz Anfang 2005 dafür eingesetzt, gerade für den Etat Personalförderung zusätzlich 20 000 Euro auszugeben. Warum mehr Geld notwendig war und welche Firmen man inzwischen damit beauftragt hat, darauf gibt es keine Antwort. Auch nicht darauf, ob es stimmt, dass Kissel zumindest in einem weiteren Fall – der Auswahl eines geeigneten Bewerbers für einen Top-Posten im Landtag – erneut zum Zug kam. Unklar ist auch, bei wem Direktor Metz eine vorgeblich 15 000 Euro teure Qualifizierung absolviert und ob er diese bereits abgeschlossen hat.
Viele Fragen, keine Antworten. Dafür spürte die SZ jetzt ein lange gesuchtes Schriftstück auf: Eine offizielle Dienstanweisung von Metz selbst im Februar 2005 unterschrieben. Sie stützt seine Version, wonach sich der Landtag beim Dienstwageneinsatz direkt an der betreffenden Verwaltungsvorschrift des Landes orientiert. Die Sache hat nur einen Haken: Dass der Landtagsdirektor dabei zwingend mit einem Staatssekretär gleichzustellen ist, wie es bei Metz gehandhabt wurde, wird nirgendwo erwähnt.
Von Gunnar Saft