Karl Nolle, MdL
DNN/LVZ, 09.08.2006
"Dienstreise" nach Italien: Neuer Wirbel um Christopher Metz
Dresden. In der Affäre um Landtagsdirektor Christopher Metz ging es bisher um seinen regen Dienstwagengebrauch, um Verbandelungen von Firmen- und Privatinteressen sowie Privattransfers für die Lebenspartnerin. Jetzt kommt ein weiterer Punkt hinzu. Im Zentrum stehen nun nicht mehr nur die Trips des Spitzenbeamten auf Steuerzahlerkosten, sondern seine berufsbegleitende Fortbildung - und die Frage, warum diese ins sonnige Italien führen musste.
Konkret hat sich Christopher Metz gleich zwei Mal weiterbilden lassen, einmal 1995/96 zum Managementtrainer, dann ab 2002 zum Unternehmensberater. Veranstalter war jeweils das Team Dr. Rosenkranz in München. Als Metz am 1. Januar 2003 vom Kreisdirektor in Euskirchen (Nordrhein-Westfalen) zum Landtagsdirektor in Sachsen aufstieg, hat er eben diese zweite Schulung fortgesetzt.
Erklärungsbedürftig ist hier vor allem ein Kurs im Sommer vor drei Jahren. Nach einem internen Schreiben aus dem Landtag, das unserer Zeitung vorliegt, hat Metz vom 23. bis 29. August 2003 den kleinen Ort Gubbio im italienischen Umbrien besucht. Dies ist ein mittelalterliches Städtchen mit engen Straßen und gotischen Bauten auf der Höhe der Toskana, genau der richtige Ort für die Weiterbildung von Spitzenbeamten.
Dabei hielten sich die finanziellen Belastungen für Metz in Grenzen. "Gemäß § 1 Abs. 1 Auslandstrennungsgeldverordnung (ATGV) erhalten Sie für diesen Zeitraum Auslandstrennungsgeld", heißt es in dem Schreiben. Und auch für die Übernahme der Reise- und Hotelkosten war gesorgt. Es gebe eine "Wegstreckenentschädigung" laut Reisekostengesetz, lautet die Versicherung, schließlich seien "triftige Gründe" erkennbar. Darüber hinaus könnten die Übernachtungskosten den Rahmen von 81,81 Euro ruhig übersteigen. Als möglicher Grund hierfür wird "ein dringendes dienstliches Interesse" genannt - die "gemeinsame Unterbringung aller Seminarteilnehmer" zum Beispiel. Genehmigt hat dies der oberste Dienstherr des Direktors, Landtagspräsident Erich Iltgen (CDU).
Im Fall Metz ermittelt die Staatsanwaltschaft Dresden wegen des Verdachts der Untreue. Darüber hinaus laufen dienstrechtliche Vorermittlungen des Landtags. Dabei geht es um die Erhöhung der Laufleistung seines Dienstwagens von 40000 auf 60000 Kilometer im Jahr sowie um die Tatsache, dass Metz eine Firma für Schulungen von Landtagsmitarbeitern empfohlen hat, bei der seine Freundin arbeitet. Darüber hinaus hat der Landtagsdirektor insgesamt zehn Privattransfers per Dienstauto und Fahrer für seine Lebenspartnerin organisiert.
Jürgen Kochinke