Karl Nolle, MdL

Sächsische Zeitung, 09.08.2006

Fall Metz: Reise nach Italien auf Staatskosten

Fortbildung. Sachsens Landtagsdirektor erhielt nicht nur beim Dienstauto vorzügliche Konditionen.
 
Seit Wochen sorgt Sachsens Landtagsdirektor Christopher Metz für Negativ-Schlagzeilen und ein Ende ist nicht absehbar. Sorgten zunächst Privatfahrten seiner Lebensgefährtin in seinem Dienstwagen samt Chauffeur für Aufregung, war es später ein Auftrag zur Mitarbeiterschulung im Landtag an jene Firma, für die auch seine Freundin arbeitet. Nun könnten bislang unbekannte Details zu einer Qualifizierungsmaßnahme, an der Metz teilnahm, für neue Misstöne sorgen.

Der SZ liegt ein von Landtagspräsident Erich Iltgen (CDU) unterschriebenes Dokument vom August 2003 vor, in dem Metz ungewöhnlich günstige Konditionen für eine Reise ins italienische Gubbio eingeräumt werden. So wurde der sächsische Verwaltungsbeamte und studierte Rechtswissenschaftler damals gleich für eine Woche offiziell nach Italien abgeordnet, um sich im Rahmen einer „berufsbegleitenden Fortbildung“ zum Unternehmensberater (!) zu qualifizieren.

Für Hin- und Rückreise erkannte Iltgen zudem „driftige Gründe für die Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges“ an, weshalb Metz die Kosten für die rund 2500 Kilometer lange Tour aus der Steuerkasse erstattet bekam. Selbst das übliche Limit für Übernachtungskosten von 81,81 Euro durfte Direktor Metz „ausnahmsweise“, so die Formulierung im Iltgen-Schreiben, überschreiten. Und nicht nur das: Für die einwöchige Italien-Reise wurde Metz auch ein „Auslandstrennungsgeld“ zugestanden.

Kritik an Präsident Iltgen

Der Abgeordnete Karl Nolle (SPD), der bereits Strafanzeige gegen Metz wegen Untreue gestellt hat, zeigte sich auf Anfrage empört. „Wenn sich dieses unglaubliche Schreiben bewahrheitet, dann steht die Gefahr, dass auch Amt und Person des Landtagspräsidenten aus der Affäre Metz beschädigt hervorgehen.“

Iltgen müsse sich fragen lassen, was der Landtag mit einer Fortbildung von Metz zum Unternehmensberater zu tun habe, warum dieser dafür nicht unbezahlten Urlaub nehmen muss wie jeder normale Mitarbeiter und mit welcher Begründung eine „quasi private Urlaubsreise“ nebst Unterkunft aus der Steuerkasse bezahlt wird. „Geklärt werden muss, ob die privaten Interessen eines Beamten mit Spitzengehalt durch den Landtagspräsidenten einfach in ein dringendes dienstliches Interesse umgerubelt werden können.“ Wenn die Antworten nicht überzeugend und rechtlich unangreifbar ausfallen, so Nolle, habe die Vetternwirtschaft in Sachsen auch die Parlamentsspitze erreicht. „Ein Landtagspräsident mit Untreuevorwürfen, das hatten wir noch nicht in Deutschland.“
Von Gunnar Saft