Karl Nolle, MdL
Sächsische Zeitung, 08.09.2006
Mehr Durchblick beim Nebenverdienst
Grüne legen Gesetz zu Nebeneinkünften von Abgeordneten vor
Dresden - Die Grünen wollen die Zusatzverdienste von Landtagsabgeordneten per Gesetz regeln. Die Rechtslage sei in Sachsen in diesem Punkt völlig unbefriedigend, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Landtag, Karl-Heinz Gerstenberg, am Freitag in Dresden. Bisher gebe es nur in den Verhaltensregeln in der Geschäftsordnung des Landtags Formulierungen, Transparenz fehle.
In der Geschäftsordnung steht, dass Zuwendungen für „die politische Tätigkeit als Mitglied des Landtages“ dem Präsidenten anzuzeigen sind. Eine Veröffentlichung erfolgt aber erst ab einem Zusatzverdienst von mehr als 10.000 Euro pro Jahr. Besondere wirtschaftliche Interessen eines Abgeordneten an einer Entscheidung blieben der Öffentlichkeit verborgen, kritisierten die Grünen.
„Es ist der Eindruck entstanden, als ob Politiker korrupt sind, weil sie undurchsichtigen Geldgebern im Hintergrund dienen“, hieß es weiter. Der Bundestag habe daher noch vor der Wahl im Herbst 2005 das Abgeordnetengesetz geändert, berufliche Einkommen ohne verhältnismäßige Gegenleistung verboten und Verstöße mit scharfen Sanktionen belegt. Laut Rechtsprechung seien Tätigkeiten neben dem Mandat zulässig, so genannte arbeitslose Einkommen - Zuwendungen ohne konkrete Gegenleistung - aber nicht.
Nach dem Vorschlag der Grünen sollen auch Zuwendungen verboten sein, die „in Erwartung einer Vertretung von Interessen“ erfolgen. Gleiches gilt für persönliche Spenden an Abgeordnete - mit Ausnahme der Wahlkampfzeit. Nach dem Gesetzentwurf müssen Parlamentarier offen legen, wenn bei ihnen oder Familienmitgliedern ein wirtschaftliches Interesse an einer bestimmten Entscheidung des Parlaments vorhanden ist. Bei Verstoß gegen die Anzeigepflicht von Zuwendungen soll ein Ordnungsgeld von bis zu 25.000 Euro fällig werden. (dpa)