Karl Nolle, MdL

Sächsische Zeitung,, 26.01.2007

Landesbank: Teurer Abschied vom Vorstand

Justiz. Im Streit zwischen dem Freistaat und Rainer Fuchs gibt es jetzt ein Vergleichsangebot.
 
Die verpatzte Abberufung des früheren Landesbank-Vorstands Rainer Fuchs kommt den Freistaat offenbar noch teuer zu stehen. Bei einem Gütetermin vor dem Landgericht Leipzig hat die Richterin den beiden Streitparteien am Mittwoch einen Vergleich vorgeschlagen: Demnach soll der Freistaat dem Banker rund 60 000 Euro zahlen, damit alle Forderungen an seinen früheren Arbeitgeber abgegolten sind. Zudem müsste die Landesbank die damals auf ihrer Internet Seite verbreitete Nachricht über die Vorstände, nach der sie ihren Rücktritt angeboten hätten und die „politische Verantwortung" für die Affäre übernähmen, durch eine Pressemitteilung korrigieren.

Damit käme die seit fast drei Jahren durch Dienstwagen- und Gehälteraffäre krisengeschüttelte landeseigene Bank sogar noch günstig davon. Laut Klageschrift forderte Fuchs ursprünglich mehr als 120000 Euro - als Schadenersatz und Schmerzensgeld; zudem wäre darin die Zahlung der erfolgsabhängigen Vergütung für das Jahr 2005 enthalten. Außerdem wollte Fuchs auch für alle „zukünftig entstehenden weiteren materiellen Schäden" entschädigt werden.

Vorgeschichte des Streits: Auf öffentlichen Druck hin hatte Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU) Anfang 2005 eine angebliche Bitte um Abberufung der Bank-Vorstände Michael Weiss und Rainer Fuchs im Landtag verlesen. Fuchs protestierte umgehend dagegen; er habe dem nie zugestimmt. Fuchs reichte Klage gegen die Bank ein auf Widerruf und Schadenersatz. In einem Brief vom 27. Februar 2005 an den Verwaltungsratsvorsitzenden der Bank, Finanzminister Horst Metz (CDU), schreibt Fuchs, er sei nur bereit, seiner bereits verkündeten Amtsniederlegung zuzustimmen, wenn seine vertraglichen Rechte und Pflichten umfassend geregelt seien - das scheiterte jedoch.

Vier Wochen Bedenkzeit

Das Landgericht Leipzig hat beiden Streitparteien bis zum 28. Februar Zeit gegeben, sich zu dem Vorschlag zu äußern. Beide Seiten erklärten auf SZ-Anfrage, dass sie das Angebot zunächst prüfen wollten. Damit dürfte aber das Ende des Streits mit Fuchs noch längst nicht erreicht sein. Am 6. Februar wird vor dem Verwaltungsgericht Dresden seine Klage gegen den Freistaat auf Widerruf erstmals verhandelt. Sollte Fuchs Erfolg haben, könnte auch der Noch-Vorstand Michael Weiss versucht sein zu klagen.
Von Annette Binninger