Karl Nolle, MdL

Sächsische Zeitung, 22.02.2007

Keine Anklage gegen Landtagsdirektor Metz

Die Staatsanwaltschaft stellt die Ermittlungen wegen Untreue ein.
 
Landtagsdirektor Christopher Metz kann aufatmen. Die intensive private Nutzung seines Dienstwagens wird für ihn keine juristischen Konsequenzen haben. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat ihre Ermittlungen wegen geringen Verschuldens eingestellt. Zur Begründung hieß es, Metz habe nur in drei Fällen und für eine Gesamtfahrtstrecke von 36 Kilometern das ihm vom Landtag zur Verfügung gestellte Auto unzulässig genutzt. Eine weitere Strafverfolgung sei daher unverhältnismäßig. Als unbegründet wies die Staatsanwaltschaft zudem den Vorwurf zurück, Metz habe die Firma, bei der seine Lebensgefährtin beschäftigt ist, durch gezielte Auftragsvergaben bevorteilt.

Die Affäre kam 2006 ins Rollen, als bekannt wurde, dass Metz mit seinem Dienstwagen von 60 000 gefahrenen Kilometer 41000 aus privaten Anlässen zurückgelegt hatte, was ihm grundsätzlich erlaubt war. Nach der öffentlichen Kritik an seinen intensiven Privatfahrten verzichtete Metz später komplett auf seinen Dienstwagen. Wegen der jetzt auch von der Staatsanwaltschaft gerügten „Schwarzfahrten“ hatte ihm Parlamentspräsident Erich Iltgen (CDU) bereits einen Verweis erteilt. Zudem sollen für die Privatnutzung von Dienstautos des Landtags bald strengere Kilometer-Limits gelten. Weil durch die Affäre das Ansehen des Parlaments geschädigt worden sei, hatten zuvor mehrere Fraktionen ergebnislos die Entlassung von Metz gefordert.
Von Gunnar Saft