Karl Nolle, MdL

Dresden, Plenarsaal im Sächsischen Landtag, 09.12.1999

Ausschöpfung der Milchreferenzmenge im Freistaat Sachsen

Rede zum CDU-Antrag DS 3/0072
 
Sehr geehrte(r) Herr Präsident (Frau Präsidentin),
sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

der Berichtsantrag der CDU-Fraktion bietet Gelegenheit, in diesem Hause auf den historischen Hintergrund der Milchquotenregelung und auf das, was sich daraus bis zu den heutigen Schwierigkeiten der Abschaffung dieser Regelung entwickelt hat, einzugehen.
Denn bei der Quotenregelung ist es fast so wie bei Goethes Zauberlehrling: "Die Geister, die ich rief, werde ich nicht wieder los."

Anrede

Seit dem 2. April 1984 wird die Milchproduktion in der EU durch das mengenbegrenzende Marktin-strument der Quotenregelung gesteuert. Die Zuteilung der Quoten für die einzelnen Erzeuger erfolgte auf der Basis der erzeugten Milch-mengen im Jahre 1983.

Analog wurde nach dem Beitritt der neuen Bundesländer 1990 verfahren. Auf der Basis ihrer Milch-liefermenge im Jahre 1989 wurde den Milcherzeugern eine vorläu-fige Referenzmenge zugeteilt.

Diese Sonderregelung läuft am 31. März des Jahres 2000 aus.

Das heißt, wir müssen dringend in Deutschland auf einen einheitlichen Nenner kommen. Aufgrund der zeitlichen Unterschiede bei der Einführung der Milchquotenregelung in den alten und neuen Bundesländern gibt es in der Entwicklung dieser Regelung erhebliche Unterschiede.

In den alten Bundesländern ist die Milchquote an die entsprechende Fläche des Eigentümers gebunden.

Viele dieser Eigentümer sind aber keine aktiven Milcherzeuger mehr und haben ihre Flächen samt der daran gebundenen Quote für ein entsprechendes Entgelt verpachtet oder verleast. Die Preise dafür sind betriebswirtschaftlich für den Er-zeuger kaum noch tragbar.

In den neuen Bundesländern gibt es keine Flächenbindung der Quote.

Damit ist der Quotentransfer bisher weitestgehend unterblieben. d. h., eine Kapitalisierung der Milch-quote hat noch nicht stattgefunden.

Aus der gerade erst verabschie-deten Agenda 2000 ergibt sich zum Thema Milch, daß der di-rekten Mengensteuer für die Preis- und Einkommensstabilisierung eine zunehmend geringere Be-deutung zukommen wird. Dieses Signal muß zwingend auch in die nationale Ausgestaltung der Milch-garantiemengenregelung ab dem 01.04.2000 eingehen.
Denn -und da waren sich alle Fraktionen in der vergangenen Legislatur im Ausschuß in der Sache einig- (habe ich mir sagen lassen) die bestehende Quoten-regelung haben wir immer als ein Hemmnis auf dem Weg zu mehr Markt und verbesserter Wettbewerbsfähigkeit angesehen.

Einig waren wir uns in der Ver-gangenheit auch darüber, daß der aktive Milcherzeuger gestärkt werden muß und nicht der sogenannte S o f a m e l k e r.
Deshalb sind wir gegen eine Kapitalisierung der Milchquote, wie sie in den alten Bundesländern leider stattgefunden hat.

Aber es ist nicht so, Herr Staatsminister Flath, wie es Ihr Vorgänger in seiner Antwort unter-stellen möchte. Natürlich, daß sich das Bundesministerium für Ernäh-rung, Landwirtschaft und Forsten entgegen der Koalitionsvereinbarung vom reinen Lieferrechtsmodell distanziert hat.

Denn 1. steht im Koalitionsvertrag, daß die neue Bundesregierung u. a. insbesondere zur Sicherung der Grünlandstandorte für das Lieferrechtsmodell plädiert.

Und 2. weiß die Staatsregierung genau wie wir, sie schreibt es ja auch in ihrer Antwort, daß sich weder die Bundesländer, noch die Bauernverbände sowohl verbands-übergreifend als auch intern über dieses Modell einigen konnten.

Die Bundesländer haben sich mehrheitlich für ein Komb-inationsmodell ausgesprochen, also eine Regelung, die Elemente des Lieferrechts- und des Markt-modells miteinander verknüpft.

Dem ist die Bundesregierung in ihrem jetzigen Verordnungsvorschlag weitgehend gefolgt.

Damit kann das Koalitionsziel, nämlich die Grünlandstandorte nicht zu schwächen, jedenfalls erreicht werden.

Meine Damen und Herren, es kann uns doch nicht vordergründig um schöne Modelle gehen, sondern darum, was man mit ihnen erreichen will bzw. erreicht.

Am 17. Dezember wird der Bundesrat voraussichtlich abschließend über diese Verordnung entscheiden.

Wir können die Sächsische Staatsregierung nur auffordern, sich entsprechende Mehrheit zu sichern - das müßte ihr bei den derzeitigen Verhältnissen im Bundesrat sogar gelingen - um den von ihr befürchteten zusätzlichen Verwaltungsaufwand so niedrig wie möglich zu halten.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.