Karl Nolle, MdL
Sächsische Zeitung, 20.07.2007
Regierungschef Georg Milbradt (CDU) zum Landtagsvotum
Herr Ministerpräsident, der Ausschuss kommt, Ihre verfassungswidrigen Bedenken aber bleiben?
Die Opposition hat das Recht, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Deshalb hat sich die CDU-Fraktion auch der Stimme enthalten. Zudem haben sich die Antragsteller unserer Forderung gebeugt und ihren Antrag umformuliert. Den werden wir nun prüfen und im Herbst entscheiden, wie es weitergeht.
Sie werden dann klagen?
Sollten unsere Bedenken nicht ausgeräumt sein, wird es zur Verfassungsklage kommen. Falls sich herausstellt, dass der Ausschuss nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist, wird er aber auch seine Aufgabe nicht erfüllen können. Die Verantwortung dafür müssen dann jene übernehmen, die nicht auf unsere deutlichen Hinweise gehört haben.
Sollten CDU und SPD als Koalitionspartner gemeinsam klagen?
Jeder kann klagen, der von der Entscheidung des Untersuchungsausschusses betroffen ist.
Die aktuelle Koalitionskrise ist jetzt beendet oder nicht?
Es gab Meinungsverschiedenheiten, aber wir haben es bisher immer geschafft, zu einem vernünftigen Ergebnis zu kommen. Wir werden auch die Regierungsarbeit fortführen.
Das Gespräch führte Gunnar Saft