Karl Nolle, MdL

Sächsische Zeitung, 12.09.2007

Telefone der Presse geschützt

Das Oberlandesgericht Dresden untersagt das Vorgehen der Justiz gegen Journalisten.
 
Dresden. Sicherheitsbehörden dürfen keine Telefonverbindungen von Journalisten ausforschen, um so an Informanten heranzukommen. Der Schutzbereich der Pressefreiheit umfasse auch die Geheimhaltung der Quellen und das Vertrauensverhältnis zwischen Presse und Informanten, entschied gestern das Oberlandesgericht Dresden.

Damit hatte die Klage des Dresdner Journalisten Ronny Klein (Dresdner Morgenpost) Erfolg. Er hatte sich dagegen gewehrt, dass die Staatsanwaltschaft Chemnitz seine privaten und beruflichen Telefonverbindungen ausforschte. Ein Beschluss des Amtsgerichts umfasste sein Mobiltelefon und die Festnetzanschlüsse. Die Ermittler wollten herausfinden, woher Klein einen Hinweis auf eine Hausdurchsuchung bei dem inzwischen verstorbenen Ex-Wirtschaftsminister Kajo Schommer erhalten hatte.

Schutz von Informanten

Das Haus des CDU-Politikers wurde am 24. Mai 2005 im Rahmen von Ermittlungen durchsucht. Der Journalist berichtete am folgenden Tag darüber. Die Staatsanwaltschaft leitete daraufhin ein Verfahren wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen ein und wollte über die Telefonverbindungen des Journalisten erfahren, mit wem dieser zuvor gesprochen hatte.

Nach Auffassung der Richter ist der Informantenschutz unentbehrlich, weil die Medien auf private Mitteilungen nicht verzichten könnten. Diese gebe es aber nur, wenn sich der Informant auf die Wahrung des Redaktionsgeheimnisses verlassen könne.

Der Senat untersagte zugleich, den früheren Staatsanwalt der Antikorruptionseinheit Ines, Andreas Ball, anzuklagen. Er hatte die Hausdurchsuchung bei Schommer angeordnet und stand im Verdacht, den Journalisten über die Aktion informiert zu haben. (SZ/AP)

Az.: OLG Dresden, 2 Ws 164/07, 2 Ws 163/07